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Darf ein Richter einen persönlichen Krieg führen ?

Nein, das darf er nicht, ist aber geschehen – vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

Folgende Vorgeschichte:

Bereits seit über einem Jahr führt eine ehamalige Mitarbeiterin einen Rechtsstreit gegen meinen Pflegedienst. Die Verzögerungen hat sie bzw. ihre Anwältin mehrheitlich zu vertreten. Die letzte zweimonatige Vertretung wurde vom Gericht vorgegeben, da ein Zeuge nicht zu dem damals geplanten Termin erscheinen konnte. Aufgrund seines Urlaubs hat er sich entsprechend entschuldigt.

Nun ist genau das geschehen, was einfach nicht sein darf: Ich hatte mir zu dem wichtigen Termin ein falsches Datum in meinem Kalender notiert. In der Vorbereitung auf den Termin habe ich die Akte gesichtet, meine Beweise sortiert und die notwendige Ladung dazugelegt.

Und siehe da, der Termin war nicht erst in fünf Tagen, sondern schon am Folgetag. Mein Schreck war entsprechend groß. Genau für den Folgetag waren Termine anberaumt, die ich beim besten Willen nicht verschieben konnte. Also habe ich meinen Assistenten, dem der Vorgang bestens bekannt war, gefragt, ob er sich zutraut mit einer Vollmacht an der Verhandlung teilzunehmen. Der junge Mann hat studiert, hat ein ausgesprochen logisches Denken und ein gutes Auftreten.

Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen und Erlebnisse vor Gericht hatte ich keinerlei Bedenken, denn es war immer möglich um eine kurze Unterbrechung zu bitten und einen telefonischen Rat einzuholen. Das wurde mir sogar schon von Richtern vor genau diesem Gericht – Arbeitsgericht Braunschweig – empfohlen.

Und als letzte Konsequenz ist und war es immer möglich – auch vor dem Arbeitsgericht Braunschweig – einen Vergleich unter Vorbehalt zu vereinbaren.

Um so überraschter war ich dann, dass mich nur eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn ein vollkommen aufgelöster Assistent anrief. Seine Stimme überschlug sich förmlich. Ich musste mehrfach nachfragen, um den Sachverhalt nachvollziehen zu können.

Nun nachfolgend die Details:

  1. Missbilligendes Verhalten des Richters, als mein Mitarbeiter die Vollmacht vorlegt. Es wurde süffisant nachgefragt, ob denn Frau Heyer nicht teilnehmen möchte. Mit Mimik und Gestik ließ der Richter alle Anwesenden an seinem Unmut teilhaben.
  2. Die Eröffnungsworte des Richters waren „Das zieht sich alles wie Gummi in die Länge.“ Stimmt, damit hatte er recht. Aber die Klägerseite hat für eine Verzögerung von rund 5 Monaten gesorgt und der geladene Zeuge für weitere 2 Monate.
  3. Der Richter wandte sich zunächst nur körperlich in Richtung der Klägerseite. Nach weiteren 10 Minuten verrückte er seinen Stuhl zu rund 60 % in Richtung der Klägerseite, so dass mein Vertreter nur noch gegen seine Schulter und Rückseite sprechen konnte.
  4. Der Versuch meines Vertreters, neue Beweise anzuführen, wurden schlicht und einfach vom Tisch gewischt mit den Worten „Es gab genug Zeit die Punkte auszuformulieren. Das passt hier heute nicht mehr hin. Wir schließen jetzt einen Vergleich.“
  5. Auf die Bitte meines Mitarbeiters, dass er mit mir Rücksprache nehmen möchte, erhielt er die unverschämte Antwort „Sie sind jetzt hier. Dafür müssen Sie jetzt den Kopf hinhalten.“
  6. Die Antwort meines Mitarbeiters „Dann lassen Sie mir ja gar keine andere Lösung“ wurde dann vollkommen falsch als Zustimmung eines Vergleichs gewertet.
  7. Zudem wurden falsche Tatsachen zur Wahrheit erklärt. Z. B. hatte die ehemalige Mitarbeiterin vom damaligen Jahresurlaubsanspruch bereits 10 Tage verbraucht. Vor Gericht lügt sie frech und dreist und sagt „Nein, Urlaub hatte ich keinen.“ Und der Richter nimmt diese Aussage ungeprüft als Grundlage für einen Vergleich.
  8. Es gab und gibt neue Erkenntnisse zu dem Arzt-Tourismus, den die ehemalige Mitarbeiterin absolviert hat. Auch das hat der Richter einfach vom Tisch gewischt.

Also, wenn ich es nicht besser wüßte, kommt die Idee auf, dass Klägervertreterin und Richter einen Deal getroffen haben.   Aber wer weiss das schon??

Ich habe lange Gespräche mit meinem Vertreter geführt. Er fühlt sich zu Recht nicht nur mißverstanden, sondern nahezu schon mißhandelt, zumindest verbal.

Für mich war direkt klar, hier muss ein Befangenheitsantrag gestellt werden. Für mich stand zwar die Frage im Raume, ob dies noch möglich ist. Ich weiß, man kann nach einer Verhandlung einen Befangenheitsantrag innerhalb von zwei Wochen einreichen. Aber nach meinem Kenntnisstand nur, wenn noch kein Urteil gefällt wurde.

Aber wie sieht das bei einem Vergleich aus ?

Für mich ist und war eindeutig belegt, dieser Richter hat sich befangen verhalten. Er wollte mir, und nur mir, Schaden zufügen. Dafür war es ihm auch egal, ob er einen jungen Menschen, der am Anfang seiner beruflichen Karriere steht, einen Schaden zufügt. Seine Rache geht über alles.

Und ?  Wie ist die Antwort auf meinen Antrag wohl ausgefallen ?

Der Gerichtspräsident teilt mir schlicht und einfach mit, warum er den Antrag ablehnen wird. Ich erhalte jetzt noch nicht einmal eine Wochenfrist zur Erwiderung. Die habe ich nun genutzt, um mich anwaltlich beraten zu lassen. Und das Ergebnis zeigt, dass der Befangenheitsantrag nach einem Vergleich nur in Ausnahmen zum Erfolg führt.

Aber, es gibt noch eine weitere Möglichkeit !!

Die kann ich hier aber noch nicht darlegen, denn möglicherweise liest sowohl der Gerichtspräsident als auch der Verhandlungsrichter diesen Blog und hätten somit die Chance eine weitere neue Strategie aufzuarbeiten. Das will ich aber nicht.

Ich garantiere, dass ich über den Ausgang zu einem späteren Zeitpunkt berichten werde.

Ich persönlich habe immer an die Neutralität eines Richters/einer Richterin geglaubt.

Ich persönlich habe immer an die Verantwortung eines Richters/einer Richterin geglaubt.

Ein Richter hat sich mal vor vielen Jahren mit folgenden Worten persönlich an mich gewandt „Da Sie hier vor Gericht ohne anwaltliche Vertretung erschienen sind, ist es meine Pflicht, Sie zu belehren.“

Sind Richter dieser Qualität alle im Ruhestand ?