Ich habe viel Kontakt zu Rechtsanwälten und stelle mittlerweile fest, es gibt nur TOP oder FLOP.

Die Tops finden sich nicht so schnell. In der Regel merke ich schon in der Vorbereitung eines Verfahrens, ob ich die richtige Anwalts-Entscheidung getroffen habe. Ehrlicherweise muss ich dazu sagen, dass ich mir diese Frage gar nicht mehr stelle, denn ich arbeite nur noch mit einer Kanzlei in Bonn zusammen. Diese Entscheidung haben mein Mann und ich nicht getroffen, weil alle Prozesse gewonnen wurden. Nein, es wurde aber immer offen mit uns – insbesondere mir – kommuniziert, so dass jederzeit bewußt war, ob das Verfahren weitergeführt werden sollte oder besser nicht.

Diese Ehrlichkeit legen leider nicht alle Anwälte an den Tag.

Es haben viele Anwälte meinen Weg gekreuzt, die von großen Mandaten, großen Auftritten vor Gericht etc. geträumt haben. Oft waren es Anwälte, die sich für nicht alltägliche Fachgebiete spezialisiert hatten, z. B. das Medizinrecht. Das sind Verfahren, die sich über Monate und Jahre hinziehen. Das muss dabei schon bedacht werden. Und dann kommt auch dieser Anwalt / diese Anwältin an den Punkt und fragt sich :

„Welches Rechtsgebiet sichert mit ein ruhigeres und beständiges Einkommen?“

Die Antwort ist schnell gefunden:  Das Arbeitsrecht

Man schlägt sich auf die Seite der Arbeitnehmer. Das ist nahezu die Garantie für ein geregeltes Einkommen. Ein Vergleich ist in der Regel immer möglich und oft genug wird der Prozess zugunsten der Arbeitnehmer entschieden = gesichertes Einkommen. Wobei ein Vergleich aufgrund der dann fälligen Vergleichsgebühr kaufmännisch noch interessanter ist.

Wie sagt ein kluger Mann :

Der Arbeitgeber immer der Böse, verschafft er dem Atlatus dennoch sichere Erlöse.

 

Die Sicht des Arbeitgebers interessiert vor Gericht niemand, leider auch nicht den Richter bzw. die Richterin. Man reicht Schriftsätze ein, man sammelt Nachweise über die Unfähigkeit eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin, man legt dem Gericht dar, dass der Arbeitsleistung von z. B. 100 Tagen genau 75 Krankentage gegenüberstehen und eine Weiterbeschäftigung das Unternehmen vor große Probleme stellt.

Egal, die erste Frage des Richters / der Richterin lautet immer: „Sehen die Parteien die Möglichkeit eines Vergleichs?“

Dann wird nur noch um Geld gefeilscht und das Verhandeln, was damit startet, stellt jeden Markthändler in den Schatten. Ich habe es selbst erleben müssen, dass der gegnerische Anwalt ein sehr gutes Zeugnis mit Grußformel einfordern wollte. Ich habe dann den Richter wortwörtlich gefragt „Wollen Sie mich jetzt zwingen, ein falsches Zeugnis auszustellen. Ein Zeugnis, für das ich dann auch noch in der Verantwortung bin?“

Auch der Richter wollte keine klare Position beziehen und fragte seinerseits den gegnerischen Anwalt, ob nicht auch ein einfaches Zeugnis ausreichen würde. Antwort des Anwalts „Ja, aber mit Grußformel.“

Gut, mir war auch bekannt, dass ein noch so gutes Zeugnis aufgrund einer fehlenden Grußformel nichts wert ist. Die fehlende Grußformel war mal ein Geheimzeichen unter Arbeitgebern. Inzwischen gibt es neue Möglichkeiten.

Aber ist es nicht traurig, dass man als Arbeitgeberin zu solchen Mitteln greifen muss, um die eigene Meinung kundzutun ?  Und das mit Wissen und unter Anleitung der Arbeitsgerichte !

Ich versuche, solche Vorgänge nicht mehr so persönlich zu nehmen, distanzierter abzuarbeiten und meine Nerven zu schonen. Die Mitarbeiter:innen, von denen man sich trennen musste, haben schon genug Mühe verursacht und sind es einfach nicht wert, ihnen noch mehr Zeit und Gedanken zu widmen.

 

Übrigens, die einzig wahre Kombination ist „Arbeits- und Familienrecht“.

In beiden Fachgebieten wird geschrieben und verglichen, aber leider nur selten wirklich Recht gesprochen.

 

 

 

 

Ja, das ist meine Meinung.

Und die hat sich aufgrund von einer aktuellen Erfahrung mal wieder bestätigt :

Wenn man das Gefühl hat, ein „Gegner“, auch wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelt, ist nicht im Recht, der aber eine Klage einreicht, nur um zu zanken und will Sie nur in die Kosten treiben –  dann, nicht die Nerven verlieren, einen guten Anwalt aufsuchen, sich beraten lassen und erst dann entscheiden.

Aktuell musste ich einen Rechtsstreit führen. Der Grund ist schon ärgerlich:

Wir haben aufgrund von fehlenden Mitarbeitern und meiner eigenen Corona-Erkrankung den Schlüssel einer leider verstorbenen Patientin zu spät den Erben übergeben. Der Tochter und dem Schwiegersohn der verstorbenen Patientin war es leider leider leider nicht möglich, den Schlüssel in unserem Büro abzuholen. Schade auch 🙁

Dieser Rechtsanwalt, möglicherweise in Braunschweig auch unter Kollegen gut bekannt, hat sofort Klage beim Landgericht eingereicht. Der Grund ist schnell erklärt:

Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang

Er als Anwalt konnte sich kostengünstig selbst verteidigen. Ich musste mich anwaltlich vertreten lassen.

Da er die Klage auf 7.000 Euro Schadenersatz aufgebaut hat, kann man den Streit nicht vor einem Amtsgericht verhandeln. Der Streitwert war natürlich total überzogen. Argumentiert wurde dies mit dem notwendigen Austausch einer Schließanlage einer Stadtvilla mit 8-12 Wohneinheiten. Ich weiß, dass dies keine Kosten von 7.000 Euro verursacht. Um dies aber dem Gericht darzulegen, braucht man einen Anwalt.

Also habe ich überlegt und mich entschieden, lieber in einen guten Anwalt als in einen Vergleichsbetrag zu investieren.

Der Anwalt arbeitet für sein Honorar. Der gegnerische Anwalt jedoch nicht, der klagt nur, um zu klagen. Hierzu hatte ich mich auch schon in einem Beitrag geäußert:

Die „billige“ Rache eines kleinen Anwalts

Aber es gibt nun mal Menschen, die finden ihren Frieden nur, wenn sie derart manipulativ tätig werden können. Ich frage mich dann nur:

  • Was fehlt diesen Menschen in ihrem Leben ?
  • Haben diese Menschen kein Rechtsempfinden und haben deshalb Jura studiert ?
  • Wurden diese Menschen in der Kindheit vernachlässigt ?
  • Fühlen sich diese Menschen nicht ausreichend anerkannt, egal ob in der Familie oder in der Gesellschaft ?

Das Landgericht Braunschweig ist den Ausführungen meines Anwalts gefolgt. Der Streitwert wurde dann auf den Betrag von 2.000 Euro reduziert.

Mein Anwalt hat mich dann noch gefragt, ob es mir darum geht vor Gericht zu 100 % zu gewinnen oder ob ich eher an einer schnellen Beilegung des Prozesses interessiert bin.

Ja, ich habe darüber nachgedacht. Aber ich habe mich dann gegen die sicherlich kostenintensivere Lösung der schnellen Beilegung entschieden. Sicherlich fragen Sie sich jetzt. WARUM ? Warum kämpft sie nicht weiter ?

Die Antwort lautet :

Der gegnerische Anwalt ist es mir nicht wert. Jede Minute, die ich in diesen Rechtsstreit investiere, ist für mich verlorene Lebensqualität.

Ich habe aber noch viele Pläne und dafür brauche ich meine positive Energie.

Also, ich investiere lieber in den Anwalt, als in einen Vergleich  –   das bleibt so !

 

Dies ist die Headline eines Artikels von „Pro PflegeManagement“https://www.ppm-online.org/ – Ja, die einrichtungsbezogene Impflicht war zahnlos.

ABER: Sie hat viel Schaden angerichtet

Ich habe mich – aus heutiger Sicht LEIDER – an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und die Mitarbeiter entlassen, die sich, egal aus welchen Gründen, nicht impfen lassen wollten. Die Folge war, dass Fachpflegen abgesagt werden mussten. Es waren nämlich genau Fachkräfte, die kein Vertrauen aufbrachten und die vorgeschriebenen Impfungen ablehnten.

Abgesagte Pflege-Einsätze führen dann wiederum zu geringeren Einnahmen, die dann aber von mir zu tragen sind. Dafür gab und gibt es keine Entschädigung. Die Einrichtungen, die sich nicht haben beirren lassen, haben nun gewonnen. Diese Pflegedienste haben zum Teil sogar noch Mitarbeiter:innen eingestellt, die nicht geimpft waren. Jetzt stellt sich das als kluger Schachzug heraus.

Wer wagt – der gewinnt !

Im letzten Jahr hat sich mir gegenüber kein Pflegedienstbetreiber dahingehend geäußert, dass er oder sie ungeimpfte Mitarbeiter:innen beschäftigt. Aber jetzt, nach dem doch sehr leisen Auslaufen der Pflicht, werden die Stimmen derer laut, die sich nicht an die Vorgaben gehalten haben.

Entgegen der Vielzahl an Veröffentlichungen zu der Impfpflicht, ist das Auslaufen der Pflicht sehr still und sehr leise erfolgt.

Wie schreibt PRO PflegeManagement: „Nun kommt offenbar heraus, dass die ganze Geschichte ein Rohrkrepierer war. Trotz vieler Verstöße wurde4n nur wenige von ihnen geahndet…..“

 

Schon Ende 2021 waren fast 5 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig !

Diese Zahl sollten sich die Entscheidungsträger vor Augen führen. Und zwar genau die Entscheider, die es – zumindest in Niedersachsen – verhindern, dass erfahrene Pflegehelferinnen keinen Spritzenschein machen dürfen. Der Pflegenotstand in der ambulanten Pflege könnte deutlich reduziert werden.

Lassen Sie doch endlich erfahrene Pflegehelferinnen ein mehrtägiges Seminar mit Abschlussprüfung absolvieren. Dann kann das immer öfter verordnete Spritzen von Insulin in eine klassische Pflegetour eingeplant werden und die Pflegehelferin mit Spritzenschein kann mit der Pflege die Spritze übernehmen. Ein klassischer Alten-Pflege-Dienst hat nicht immer genügend Patienten_innen, die Insulin gespritzt bekommen, um eine separate wirtschaftliche Qualitäts-Tour planen zu können. Gerade an den Wochenenden, mit 57 % Gehaltszuschlag, ist diese Tour nicht tragbar.

Aber ein großer Verband macht es uns ja vor !

Der Vater einer Mitarbeiterin wurde am 14. Dezember 2022 per Brief informiert, dass mit dem Folgetag die Abendversorgung nicht mehr geleistet werden kann. Und dabei handelte es sich um eine Leistung nach SGB V, also lag eine Verordnung vor. Mir wurde deutlich dargelegt, dass wir niemals von heute auf morgen einem Patienten die Versorgung kündigen können. Gut, vielleicht bin ich mit meinem Pflegedienst nicht groß genug, um mich über die Voraussetzungen des geschlossenen Versorgungsvertrages hinwegsetzen zu können. Bei uns steht dann der Medizinische Dienst an der Tür und droht mit einer Anzeige.

 

Aber es gibt noch eine Geschäftsidee !

Am besten kündige ich alle Pflegeverträge. Jetzt fragen Sie sich sicher „Und dann?“ – Das kann ich Ihnen verraten.

Dann biete ich meine festangestellten Mitarbeiter:innen nur noch Mietkräfte den bestehenden Pflegediensten und Seniorenheimen an. Dann bin ich nicht mehr gebunden an Versorgungsverträge, ich muss keinen Fuhrpark unterhalten und es erfolgt keine Prüfung durch den Medizinischen Dienst und ich kann die Gehälter nochmals erhöhen. Aktuell wirbt eine Service GmbH mit Gehältern

AB 18,28 € Stundenlohn für eine Reinigungskraft oder AB 18,28 € Stundenlohn für eine Pflegekraft ohne Ausbildung

Und glauben Sie mal nicht, dass ich für meine Mitarbeiter:innen dann täglich an einen neuen Einsatzort schicken muss. NEIN, diese „Menschen-Verleiher“ unterbreiten Angebote ab 100 Stunden im Monat, bitte keinen Wochenenddienst und Teil-Dienst nur mit deutlichem Aufschlag.

Dieser Missstand besteht seit Jahren, interessiert die Entscheidungsträger aber zu Null Prozent.

 

Es ist erstaunlich, wer sich alles zu meiner Person mit Lügen und Verleumdungen meldet !

Mit meinem ambulanten Pflegedienst habe ich leider sehr wenig Zeit, um soziale Kontakte zu pflegen. Ich bin sechs Tage einer Woche im Büro oder bei Patienten und am siebten Tag mache ich mir noch zu Hauses Gedanken und plane den weiteren Ausbau des Pflegedienstes.

Durch Gerüchte, die mich dann doch erreichen, erhalte ich Informationen, die man beschmunzeln kann, aufregen lohnt sich nicht. Immerhin scheine ich so interessant zu sein, dass man sich mit meiner Person beschäftigt.

Klassische Gerüchte, die „normalerweise“ gestreut werden, sind „Die muss bald verkaufen“, „Die müssen bald schließen“, „Der fehlen Mitarbeiter:innen“.

Aber das aktuelle Gerücht ist deutlich extremer :

Es wird die Lüge verbreitet „Ich müsse bald ins Gefängnis“ !

Das ist jetzt keine einfache Lästerei, dass ist eine Verleumdung, die ich nicht im Raum stehen lassen kann.

Wer hat solche Probleme, dass er sich dieser Lüge bedienen muss ?

Natürlich kann ich aktuell auch nur spekulieren. Als ambulanter Pflegedienst kann man sich gar nicht so viele Feinde machen. Wer ärgert sich über die Inhaberin/Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes ?

Sind es Patienten ?

Glaube ich nicht, denn ein Kunde bzw. die Angehörigen suchen das persönliche Gespräch und es ist bekannt, dass ich dazu immer bereit bin. Die ausgesprochen positiven Bewertungen sprechen auch eine andere Sprache.

Sind es Geschäftspartner ?

Davon hat ein ambulanter Pflegedienst nur wenige. Es sind üblicheweise Lieferanten. Ich bin keinem Lieferanten etwas schuldig geblieben. Die kann ich also eher ausschließen.

Sind es Mitarbeiter:innen ?

Glaube ich nicht. Wir erhalten nach wie vor eine Vielzahl an Bewerbungen. Viele kommen als Empfehlung über Mitarbeiter:innen, die bei uns beschäftigt sind. Ein unzufriedener Mitarbeiter empfiehlt den Arbeitgeber nicht weiter.

Sind es ehemalige Mitarbeiter:innen ?

Sicherlich kann es ehemalige Mitarbeiter:innen geben, die mir persönlich den Erfolg neiden oder möglicherweise auch die Entscheidung zum Wechsel in einen anderen Pflegedienst bereuen. Es ist wie immer: „Das Gras im Garten des Nachbarn sieht nur auf den ersten Blick grüner aus.“ Aber dann direkt solche Gerüchte verbreiten ? Möglich ja, aber ich traue dies niemand zu, den ich kenne.

Sicher, auch ich schaue den Menschen, die mit mir gearbeitet haben, nur vor den Kopf. Aber warum sollten Personen, die bei mir sogar noch vieles gelernt haben, sich der üblichen Nachrede bedienen. Das macht nur Sinn, wenn sich die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht haben und jetzt ein Ventil brauchen.

Leider habe ich keine Zeit zu weiteren Spekulationen, meine Patienten warten auf Angebote und für die neuen Mitarbeiterinnen möchte ich jetzt die Schulungen vorbereiten. Ich möchte nach wie vor gut geschulte Mitarbeiter:innen in meinem Namen zu den Kunden fahren lassen. Das ist einfach mein Anspruch.

 

 

Liebe Leser:innen, ich versichere Ihnen, dass die nachfolgende Geschichte sich tatsächlich so zugetragen hat.

 

Mit dem Kauf des Pflegedienstes habe ich auch eine Patientin übernommen, die – bis auf die Sonntage – von meinen Pflegekräften aufgesucht und gepflegt wurde.

Die Kundin ist 1926 geboren, also hat sie das 94. Lebensjahr erreicht.

Daher war es uns auch unter Corona-Bedingungen immer sehr wichtig, diese Patienten pünktlich und verläßlich anzufahren und zu pflegen. Menschen in diesem Alter und oft auch in bestimmten Krankheitssituationen haben immer Vorrang. Darauf lege ich sehr großen Wert.

Ende März 2022 wurde diese Kundin ins Krankenhaus eingeliefert. Auch uns war schnell bewußt, dass sie wohl nicht mehr in die eigene Wohnung zurückkehrt, sondern die verbleibende Lebenszeit in einer Seniorenresidenz verbringen wird.

Sie ist aber noch in den letzten März-Tagen verstorben.

Die Tochter hat uns dies in nüchternen Worten in einer kurzen Mail mitgeteilt und uns aufgefordert, den in unseren Händen befindlichen Wohnungsschlüssel in ihrem Büro abzugeben. Okay, man muss sich bei einem Pflegedienst nicht für die erbrachte Betreuung und Pflege bedanken. Dennoch freuen auch wir uns über wenige freundliche Worte.ö

 

Ein Dankeschön und ein freundliches Wort ist eine oft gesuchte Wertschätzung.

Wir sind immer bemüht unseren hohen Standard auch dann beizubehalten, wenn der Kunde uns verläßt, egal aus welchen Gründen. Nun hatten wir Ende März und auch noch im April selbst drei krankheitsbedingte Ausfälle im Mitarbeiter-Team und die anzufahrende Anschrift lag in keiner Tour.

Somit hofften wir auf das Verständnis der Tochter.

Aber da waren wir definitiv auf dem falschen Weg. Es brauchte mehrere Tage, um die Tochter telefonisch zu erreichen. Unsere Bitte bzw. Nachfrage ob sie den Schlüssel zu den üblichen Bürozeiten bei uns abholen lassen könne, hat sie vehement und recht unfreundlich abgelehnt.

Daher habe ich diesen Vorgang zur „Chefinnen-Sache“ erklärt. Ich hatte mir fest vorgenommen, den Schlüssel über einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Ja, ich weiß, das hätte nun auch nicht sein müssen. Aber wenn man behandelt wird wie einfaches Personal, welches zu funktioneren hat, überlegt man schon, wie man sich dagegen wehren kann.

Diese Zustellungsart ist nämlich ganz einfach möglich.

Sie senden den zuzustellenden Umschlag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts und bitten um persönliche Zustellung. Im Anschreiben erklären Sie sich zur Kostenübernahme der damit verbundenen Gebühr einverstanden und das war es dann auch schon.

Die Zustellung erfolgt innerhalb weniger Tage und die Kosten belaufen sich auf einen Betrag zwischen 14,00 und 20,00 Euro.

Das war es mir auf jeden Fall wert.

Unterstützt wurde meine Entscheidung durch das Verhalten des Ehemannes der Tochter, der Schwiegersohn der Verstorbenen. ER ist Rechtsanwalt, hat vielleicht zu wenig Mandate und hat sich dann sofort aufgeschwungen, uns mit Allem zu drohen, was möglich ist. Eine Vollmacht der Tochter der Verstorbenen oder irgendeine andere Form der Beauftragung hat er erst gar nicht mitgesandt.

Der Rechtsanwalt aus Braunschweig droht mit dem Einbau einer neuen Schließanlage und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Seinen „Aufwand“ – damit war wohl das Verfassen der Kurzmail gemeint – wollte er auch sofort mit 713,76 € vergütet haben.

Ich darf an dieser Stelle leider nicht den Namen des Rechtsanwalts veröffentlichen. Aber der Name erinnert mich sofort an ein nachaktives Tier, welches in der Nacht jagt und am Tage schläft. Es wird öfter als Unglücksbote gesehen. Dies wird auf den oft starren Blick zurückgeführt.

Nomen ist Omen.

 

Auch ein Rechtsanwalt sollte sich auf seine Gegner einstellen.

Ja, Ihnen ist auch sicherlich aufgefallen, dass Braunschweig dem Bundesland Niedersachsen zuzuordnen ist und wir auch keinen Streit vor einem Arbeitsgericht führen.

Es gibt auch schon viele Urteile zu dem Thema „Verlust eines Schlüssels“. Ein Urteil aus Niedersachsen sagt eindeutig, dass der Wohnungsinhaber keine neue Schließanlage einfordern kann, wenn der vorloren gegangene (oder vielleicht nicht zurückgegebene) Schlüssel nicht mit der Anschrift gekennzeichnet ist.

 

All das bot mir eine ausreichende Grundlage um die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher umzusetzen. Aber mein Vorhaben konnte ich leider nicht mehr umsetzen.

Ich, dreifach geimpft, erkrankte so heftig an Corona, dass ich nach einigen Tagen in häuslicher Quarantäne nachts als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Auch nach dem einwöchigen Aufenthalt war noch eine Erholungszeit notwendig.

Dennoch habe ich am 28.04.2022 den Schlüssel schlicht und einfach per Einschreiben/Rückschein an die Tochter gesandt. Auf die Zustellung per Gerichtsvollzieher musste ich leider verzichten. Ich war einfach noch zu krank, zu müde und hatte auch keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung mit der „Eule“.

Daher war ich dann heute um so überraschter. Der trauernde Schwiegersohn hat wohl einfach zu viel Zeit oder wird getrieben von negativen Gedanken, denn er hat am 27.04.2022 eine Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Jetzt will er eine neue Schließanlage ! Den Wert hat er mit 7.000 Euro angegeben.

Als ich das las, musste ich schmunzeln.

Logisch, er als Anwalt berechnet sich keine Gebühren, will aber mich mit dem ambulanten Pflegedienst in die Kosten treiben. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Die damit verbundenen Kosten sind oft nicht geltend zu machen. In der Regel findet man immer einen Vergleich und jede Partei trägt die eigenen Kosten. Er hat ja keine und ich muss verständlicherweise meinen Rechtsbeistand bezahlen. Der ist gut und jeden Cent wert, berechnet mir pro Stunde 350 Euro. Es ist aber alternativlos. Also beauftrage ich nun den Anwalt, dem ich vertraue, und der in der Lage ist, einen entsprechenden Schriftsatz einzureichen.

Da stellt man sich doch die Fragen:

  • Hat dieser Anwalt keine anderen Mandate ?
  • Darf er überhaupt ein Mandat dieser Art begleiten ?
  • Agiert dieser Anwalt aus niederen Beweggründen ?
  • Hat sich seine Ehefrau mal Gedanken gemacht, was die verstorbene Mutter zu diesem Vorgehen sagen würde ?

 

Ich bin einfach nur froh, dass mir so ein Verhalten fremd ist und auch bleiben wird.

Ich betreibe mit meinen Mitarbeiter:innen den ambulanten Pflegedienst mit viel Empathie, Herz und einem hohen Maß an Engagement.

Diese Familie ist einfach nur zu bedauern.

 

Ich versichere, dies ist eine wahre Geschichte, die sich genau so zugetragen hat und die natürlich fortgesetzt wird.

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH, Braunschweig