Kann man Datenschutz übertreiben – Ja, das ist möglich – ich habe es erlebt
Guten Tag, da bin ich wieder – Eure Cornelia Heyer
Ich hoffe, der letzte Beitrag mit meinen eigenen Erfahrungen aus der Pflege haben Euch zum Schmunzeln, aber hoffentlich auch zum Nachdenken, gebracht.
Heute habe ich eine direkte Frage:
Wer kennt die Behörde, die sich um den Datenschutz kümmern sollte ?
Der offizielle Name lautet
„Landesbeauftragte für den Datenschutz“
Ich sehe, da zucken schon die ersten zusammen. Datenschutz wird aktuell richtig groß geschrieben. Ich weiß gar nicht, wie oft ich Formulare zu dem Thema unterzeichne. Gelesen habe ich die nie. Wie sagte mal ein Banker „Einfach ein Kreuz bei gelesen machen. Ist eh alternativlos, ob gelesen oder nicht.“ Er hat recht.
Aber es gibt schon Beispiele, die zeigen, dass der Datenschutz aus meiner Sichtweise überzogen ausgelegt wird.
Wer mich kennt, weiß, dass ich dazu auch ein Beispiel anführen kann.
Also, im Januar 2021, also knapp sechs Monate nach dem Kauf des Pflegedienstes und vorliegen der ersten Kündigungen, in diesem Fall der Pflegedienstleiterin und der Stellvertretung, die sich in der Phase gerade unter dem Dach einer kirchlichen Organisation selbstständig machten, bat ich die Vorsitzende der Jung-Erkrankten Parkinson-Patienten aus Braunschweig zu einem Vortrag.
Ich fand und finde es immer noch wichtig, dass Menschen, die leider betroffen sind, über eine Krankheit, die Einschränkungen, die Beschwerden und der Probleme im Alltag berichten.
Das gestalte ich als Schulung, die wir unseren Mitarbeiterinnen selbstverständlich bezahlen.
Da es sich um den ersten von mir vorbereiteten Vortrag handelte, war ich aufgeregt. Da kann ich mich noch sehr gut dran erinnern.
Die Mitarbeiterrunde war bis auf eine Mitarbeiterin vollzählig.
Die Vortragende kam pünktlich ins Büro, der Gang war unsicher und sie hat stark gezittert. Ich hatte wirklich Sorge, ob sie den Vortrag schafft.
Sie merkte meine Unsicherheit, strahlte mich an und meinte nur „Keine Sorge, da geht gleich vorbei. Ich habe bewußt auf die Medikamentengabe verzichtet, damit ihre Pflegekräfte sehen, wie sich mein Befinden verändert.“
Und so war es dann auch.
Zunächst habe ich wahrgenommen, dass es im Schulungsraum mucksmäuschenstill war. Alle schauten gebannt auf diese Frau, die trotz der sichtbaren Einschränkungen fröhlich wirkte. Sie zeigte eindrucksvoll, dass sie nicht in der Lage war, ein Glas Wasser zum Mund zu führen.
Dann nahm sie die Medikamente, die sie schon eine Stunde vorher hätte einnehmen müssen. Und es dauerte auch nur rund 15 Minuten und die Stimme wurde stärker, sie führte das gefüllte Glas eigenständig zum Mund, stand auf und ging ruhig durch den Raum. Wir waren alle sehr beeindruckt.
Es wurden viele viele Fragen gestellt. Und dann erschien die Mitarbeiterin, die ich zu Beginn vermißt hatte. Sie nahm Platz, hörte offensichtlich nicht zu, sprach mit der Nachbarin zur Linken und zur Rechten, lockte den Hund vom Pflegedienstleiter, der ruhig in seinem Korb lag und schien sich für alles, nur nicht für den Vortrag, zu interessieren.
Meine Augen sprühten Blitze, aber leider ohne Erfolg. Sie ließ sich nicht beirren.
Ich weiß bis heute nicht, ob es der Vortragenden aufgefallen war und sie einfach zu höflich war, dies auch anzusprechen.
Da genau diese junge Mitarbeiterin dann auch noch die von mir vermittelten Kindergartenplätze für ihre Töchter verweigerte, war ich mehr als ungehalten. Es war klar, die Kindergartenplätze wurden abgelehnt, da sie gar keine Lust verspürte vor halb neun den Dienst zu starten. Das war aber mal ganz anders vereinbart worden.
Da es so kurz nach der Übernahme durch mich immer noch sehr unruhig im Team lief, wollte ich zum Jahresbeginn 2021 für Klarheit sorgen.
Mit Klarheit meinte ich Offenheit. Ich bin und war immer dafür Dinge offen anzusprechen. Das hätte ich auch machen sollen, mir ist aber ein grober Fehler unterlaufen. Ich habe das, was mir nicht passte, zu Papier gebracht.
Ja, ich sehe schon förmlich Ihr Kopfschütteln und die Frage „Warum hat sie das auch noch aufgeschrieben.“ Und ich habe es nicht nur aufgeschrieben, ich habe genau diese Mitarbeiterin in einer Erklärung namentlich genannt und habe das von mir Verfaßte an die Mitarbeiterinnen im Hause verteilt.
Ja, doof – ich weiß !
Genau diese Mitarbeiterin hat dann ihren Dienst bei mir beendet. Damit war ich der Meinung „Jetzt kehrt Ruhe ein.“ Hahahaha
Mein Rundschreiben war klar als interne Information gekennzeichnet. Aber, natürlich, irgendwer hat das interne Schreiben dieser ehemaligen Mitarbeiterin ausgehändigt. Wer das war, weiß ich bis heute nicht. Ich konnte mich auch gar nicht mehr an den Vorgang erinnern, als dann nach mehr als einem Jahr ein Schreiben der eingangs benannten Behörde einging. Ich war dann so unbedarft und habe den Vorgang, zumindest so, wie ich mich daran erinnere, auch geschildert.
Es gab dann über Monate ein oder auch zwei Nachfragen. Dann verging wieder ein Jahr.
Für mich war klar, dass haben die abgelegt. Tja, habe ich gedacht. Dann kam eine Zahlungsaufforderung. Ich sollte für die Verletzung des Datenschutzes einen Betrag von rund 1.200 Euro bezahlen. Ich staunte nicht schlecht.
Mein Gedanke war „Irgendwer verteilt ein internes Rundschreiben und ich soll dafür über tausend Euro bezahlen.“
Bestimmt nicht.
Schnell alles zu meinem Anwalt nach Bonn. Der schloss sich meiner Meinung an und meinte, dagegen sollte man vorgehen. Also genau die Antwort, die ich hören wollte.
Ich habe die Zahlung verweigert. So, das wollte ich dann mal sehen.
Und dann haben die mir gezeigt, wer am längeren Hebel sitzt.
Aus heutiger Sicht haben die mich als uneinsichtig eingeschätzt, da ich mich einfach nur geweigert habe und nicht das Gespräch mit der Behörde gesucht habe.
Und das Ergebnis war dann eine Zahlungsaufforderung über sage und schreibe 15.000 Euro.
Ja, ihr lest richtig – 15.000 Euro sollten bezahlt werden.
Dann habe ich mich ohne Anwalt schlau gemacht und die Möglichkeit des Einspruchs gefunden. Den habe ich dann alleine formuliert. Jetzt noch zusätzliche Anwaltskosten waren nicht drin. Vor allen Dingen konnte ich nicht glauben, dass man in 2023 einen Vorwurf aus 2021 verfolgt und mit meinem Einspruch wir letztendlich in 2024 angekommen sind. Also drei Jahre nach all dem.
Kaum zu glauben. Es wurde dann ein Gerichtstermin in Hannover festgelegt.
Der Tag fing schon gut an. Ich stand am Bahnhof in Braunschweig und wollte am Automat eine Fahrkarte nach Hannover kaufen. Ging nicht, meine Karte wurde nicht akzeptiert.
Na super, gottseidank hatte ich Bargeld dabei. In Hannover dann zum Amtsgericht. Den Sitzungssaal fand ich schnell.
Mulmig wurde mir dann, als ich mich einer Staatsanwältin, einem Richter, zwei Beisitzern und zwei Vertreter der Datenschutzbehörde als Kläger gegenüber sah.
Conny allein gegen sechs Gegner, schoss es mir durch den Kopf.
Ihr glaubt es nicht, dem Richter lag mein internes Schreiben vor und es wurde jeder Satz, ja wirklich jeder Satz, vorgelesen und diskutiert.
Es wurde sogar debattiert, ob ich in meinem Rundschreiben erwähnen darf, dass eine Mitarbeiterin, Kindergartenplätze ablehnt. Damit ist ja klar, dass sie Mutter von zwei Kindern sei und das könne schon dem Datenschutz unterliegen.
Selbst der Richter kam ins Grübeln und meinte, dass auch in seiner Abteilung offen über die Vergabe von Urlaubstagen gesprochen wird und dabei auch geschaut wird, wer hat schulpflichtige Kinder und wer nicht.
Die Frage, ob das schon eine Datenschutzverletzung sei, konnten die zwei Vertreter der Behörde nicht abschließend beantworten.
Ich muss denen aber dennoch so leid getan haben, dass die Strafe auf 5.000 Euro reduziert wurde.
Ja, ich musste sage und schreibe 5.000 Euro für einen Fehler aus 2021 in einer mehr als schweren Situation bezahlen und hatte noch nicht einmal das interne Schreiben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ich weiß ja bis heute nicht, wer gegen die Bestimmungen meiner Arbeitsverträge verstoßen hat. Ziemlich frustiert bin ich zum Bahnhof und wieder der Versuch mit meiner EC-Karte ein Ticket zu erwerben. Wieder ohne Erfolg.
Ich habe mich gar nicht mehr getraut in die Ernst-August-Galerie zu gehen. Meine Sorge war zu groß, dass beim Versuch einer Kartenzahlung die Karte eingezogen oder zerstückelt wird. Und der Frustlaune hätte ich sogar noch Geld ausgegeben. Am Folgetag habe ich meine Bank angerufen.
Tja, man sollte jeden Brief der Bank lesen. Es muss einige Wochen zuvor ein Schreiben gegeben haben, indem ich aufgefordert wurde mich zu legitimieren. Habe ich versäumt. Und um den Kunden zu dem zu zwingen was er vergessen hat, wird dann mal temporär das Konto gesperrt.
Super.
Von dem Konto gehen aber auch alle Paypal-Buchungen. Da gab es dann auch sofort zwei Rücklastschriften. Alles kein Problem, dachte ich mir, überweise ich halt vom Konto meines Mannes mal eben 500 Euro auf das Paypal-Konto und alles ist geklärt.
Gesagt – getan.
Aber auch nach drei Tagen war keine Gutschrift auf dem Paypalkonto zu sehen. Dann kamen die 500 Euro als Rückbuchung wieder auf dem Konto meines Mannes an.
Und wieder was gelernt.
Das Geld muss von dem eigenen Konto kommen. Das war aber leider gesperrt. Also bin ich dann abends zum Bahnhof, denn dort ist noch eine der zwei Postbank-Filialen, habe mich legitimiert und wurde nur vertröstet. Abheben konnte ich immer noch nichts, denn meine Legitimation wurde per Telefax nach Bonn übermittelt und dann war mein Konto nach weiteren zwei Tagen wieder im Zugriff.
Dann habe ich von dem Konto Geld auf das Paypal-Konto umgebucht. Das geht übrigens von dem eigenen Konto in Minuten, keine Stunden und keine Tage.
So, das war jetzt mal ein Bericht zum Datenschutz und dem Hinweis, jeden Brief der Hausbank zu öffnen und auch wenn es wie Werbung ausschaut, besser lesen und sich auch nach den Vorgaben richten.
Ich erwähne jetzt in keinem Rundschreiben auch nur irgendeinen persönlichen Namen – ich halte mich an die Empfehlung des Richters „Sagen können Sie vieles, aber bringen Sie es nie wieder zu Papier.“
Das ist jetzt auch meine Empfehlung an Euch – lernt von meinen Fehlern.
Der Datenschutz verbietet aber nicht, dass ihr meinen Beitrag weiterreicht. Ihr müßt mir auch nicht schreiben an wen 🙂
Danke dafür – Eure Cornelia Heyer
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