Arbeitnehmer:innen werden immer ideenreicher – falsch, es ist nicht ideenreicher, es ist leider schon verlogener
Folgende Geschichte hat sich genau so zugetragen:
18. März 2024 Erster Arbeitstag – Aufnahme der Tätigkeit einer Pflegekraft
16. April 2024 bis 21. Mai 2024 Krankmeldung – 33 Tage
08. Juni 2024 bis 15. Juni 2024 Urlaub – 8 Tage
19. Juni 2024 Urlaub – 1 Tag
24. Juni 2024 bis 21. Juli 2024 Krankmeldung – 28 Tage
Weitere Wunsch-Freitage und getauschte Pflege-Touren
Es wurde fristgerecht in der Probezeit die Kündigung am 24. Juni 2024 ausgesprochen. Diese wurde vorab per Mail übersandt. Das Original wurde dann auf den Postweg gegeben. Und welche Überraschung ereilt uns jetzt ?
Die Kündigung auf dem Postweg ist natürlich nicht angekommen !
Genau diese Mitarbeiterin, für die ich mich eingesetzt habe, damit sie Touren tauschen konnte, der ich einen Firmen-PKW zur Verfügung gestellt haben, hat nun Kündigungsschutzklage eingereicht und bietet „ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an“. Nur leider ist sie ja noch immer im Krankenstand. Schade auch, dsie hätte ja so gerne gearbeitet.
Und um alles noch zu überbieten, kündigt jetzt genau diese Mitabeiterin zum Monatsende. Schade auch, denn sie wird natürlich noch eine Verlängerung im Krankenstand einreichen. Daher ist es ein frommer Wunsch, nochmals für meinen Pflegedienst tätig zu werden.
Es gibt nun einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.
Wenn dieses Vorgehen und Verhalten Schule macht, ist es nachvollziehbar, warum Arbeitsgerichte überlastet sind.
Die Mitarbeiterin – aktive Mitarbeiterin oder Ex-Mitarbeiterin, da bin ich mir nicht sicher – hat sich mit der Krankmeldung seit dem 24. Juni 2024 persönliche Freiräume schaffen wollen. Dazu liegen entsprechende WhatsApp-Nachrichten vor, die dies klar belegen und die ich auch bei Gericht einreichen werde. Diese WhatsApp sind auch die Grundlage für weitere Fragen, die ich jetzt hier noch nicht veröffentliche.
Was glauben Sie – wie fällt das Urteil wohl aus ??
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