Dies ist die Headline eines Artikels von “Pro PflegeManagement”https://www.ppm-online.org/ – Ja, die einrichtungsbezogene Impflicht war zahnlos.

ABER: Sie hat viel Schaden angerichtet

Ich habe mich – aus heutiger Sicht LEIDER – an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und die Mitarbeiter entlassen, die sich, egal aus welchen Gründen, nicht impfen lassen wollten. Die Folge war, dass Fachpflegen abgesagt werden mussten. Es waren nämlich genau Fachkräfte, die kein Vertrauen aufbrachten und die vorgeschriebenen Impfungen ablehnten.

Abgesagte Pflege-Einsätze führen dann wiederum zu geringeren Einnahmen, die dann aber von mir zu tragen sind. Dafür gab und gibt es keine Entschädigung. Die Einrichtungen, die sich nicht haben beirren lassen, haben nun gewonnen. Diese Pflegedienste haben zum Teil sogar noch Mitarbeiter:innen eingestellt, die nicht geimpft waren. Jetzt stellt sich das als kluger Schachzug heraus.

Wer wagt – der gewinnt !

Im letzten Jahr hat sich mir gegenüber kein Pflegedienstbetreiber dahingehend geäußert, dass er oder sie ungeimpfte Mitarbeiter:innen beschäftigt. Aber jetzt, nach dem doch sehr leisen Auslaufen der Pflicht, werden die Stimmen derer laut, die sich nicht an die Vorgaben gehalten haben.

Entgegen der Vielzahl an Veröffentlichungen zu der Impfpflicht, ist das Auslaufen der Pflicht sehr still und sehr leise erfolgt.

Wie schreibt PRO PflegeManagement: “Nun kommt offenbar heraus, dass die ganze Geschichte ein Rohrkrepierer war. Trotz vieler Verstöße wurde4n nur wenige von ihnen geahndet…..”

 

Schon Ende 2021 waren fast 5 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig !

Diese Zahl sollten sich die Entscheidungsträger vor Augen führen. Und zwar genau die Entscheider, die es – zumindest in Niedersachsen – verhindern, dass erfahrene Pflegehelferinnen keinen Spritzenschein machen dürfen. Der Pflegenotstand in der ambulanten Pflege könnte deutlich reduziert werden.

Lassen Sie doch endlich erfahrene Pflegehelferinnen ein mehrtägiges Seminar mit Abschlussprüfung absolvieren. Dann kann das immer öfter verordnete Spritzen von Insulin in eine klassische Pflegetour eingeplant werden und die Pflegehelferin mit Spritzenschein kann mit der Pflege die Spritze übernehmen. Ein klassischer Alten-Pflege-Dienst hat nicht immer genügend Patienten_innen, die Insulin gespritzt bekommen, um eine separate wirtschaftliche Qualitäts-Tour planen zu können. Gerade an den Wochenenden, mit 57 % Gehaltszuschlag, ist diese Tour nicht tragbar.

Aber ein großer Verband macht es uns ja vor !

Der Vater einer Mitarbeiterin wurde am 14. Dezember 2022 per Brief informiert, dass mit dem Folgetag die Abendversorgung nicht mehr geleistet werden kann. Und dabei handelte es sich um eine Leistung nach SGB V, also lag eine Verordnung vor. Mir wurde deutlich dargelegt, dass wir niemals von heute auf morgen einem Patienten die Versorgung kündigen können. Gut, vielleicht bin ich mit meinem Pflegedienst nicht groß genug, um mich über die Voraussetzungen des geschlossenen Versorgungsvertrages hinwegsetzen zu können. Bei uns steht dann der Medizinische Dienst an der Tür und droht mit einer Anzeige.

 

Aber es gibt noch eine Geschäftsidee !

Am besten kündige ich alle Pflegeverträge. Jetzt fragen Sie sich sicher “Und dann?” – Das kann ich Ihnen verraten.

Dann biete ich meine festangestellten Mitarbeiter:innen nur noch Mietkräfte den bestehenden Pflegediensten und Seniorenheimen an. Dann bin ich nicht mehr gebunden an Versorgungsverträge, ich muss keinen Fuhrpark unterhalten und es erfolgt keine Prüfung durch den Medizinischen Dienst und ich kann die Gehälter nochmals erhöhen. Aktuell wirbt eine Service GmbH mit Gehältern

AB 18,28 € Stundenlohn für eine Reinigungskraft oder AB 18,28 € Stundenlohn für eine Pflegekraft ohne Ausbildung

Und glauben Sie mal nicht, dass ich für meine Mitarbeiter:innen dann täglich an einen neuen Einsatzort schicken muss. NEIN, diese “Menschen-Verleiher” unterbreiten Angebote ab 100 Stunden im Monat, bitte keinen Wochenenddienst und Teil-Dienst nur mit deutlichem Aufschlag.

Dieser Missstand besteht seit Jahren, interessiert die Entscheidungsträger aber zu Null Prozent.

 

Es ist erstaunlich, wer sich alles zu meiner Person mit Lügen und Verleumdungen meldet !

Mit meinem ambulanten Pflegedienst habe ich leider sehr wenig Zeit, um soziale Kontakte zu pflegen. Ich bin sechs Tage einer Woche im Büro oder bei Patienten und am siebten Tag mache ich mir noch zu Hauses Gedanken und plane den weiteren Ausbau des Pflegedienstes.

Durch Gerüchte, die mich dann doch erreichen, erhalte ich Informationen, die man beschmunzeln kann, aufregen lohnt sich nicht. Immerhin scheine ich so interessant zu sein, dass man sich mit meiner Person beschäftigt.

Klassische Gerüchte, die “normalerweise” gestreut werden, sind “Die muss bald verkaufen”, “Die müssen bald schließen”, “Der fehlen Mitarbeiter:innen”.

Aber das aktuelle Gerücht ist deutlich extremer :

Es wird die Lüge verbreitet “Ich müsse bald ins Gefängnis” !

Das ist jetzt keine einfache Lästerei, dass ist eine Verleumdung, die ich nicht im Raum stehen lassen kann.

Wer hat solche Probleme, dass er sich dieser Lüge bedienen muss ?

Natürlich kann ich aktuell auch nur spekulieren. Als ambulanter Pflegedienst kann man sich gar nicht so viele Feinde machen. Wer ärgert sich über die Inhaberin/Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes ?

Sind es Patienten ?

Glaube ich nicht, denn ein Kunde bzw. die Angehörigen suchen das persönliche Gespräch und es ist bekannt, dass ich dazu immer bereit bin. Die ausgesprochen positiven Bewertungen sprechen auch eine andere Sprache.

Sind es Geschäftspartner ?

Davon hat ein ambulanter Pflegedienst nur wenige. Es sind üblicheweise Lieferanten. Ich bin keinem Lieferanten etwas schuldig geblieben. Die kann ich also eher ausschließen.

Sind es Mitarbeiter:innen ?

Glaube ich nicht. Wir erhalten nach wie vor eine Vielzahl an Bewerbungen. Viele kommen als Empfehlung über Mitarbeiter:innen, die bei uns beschäftigt sind. Ein unzufriedener Mitarbeiter empfiehlt den Arbeitgeber nicht weiter.

Sind es ehemalige Mitarbeiter:innen ?

Sicherlich kann es ehemalige Mitarbeiter:innen geben, die mir persönlich den Erfolg neiden oder möglicherweise auch die Entscheidung zum Wechsel in einen anderen Pflegedienst bereuen. Es ist wie immer: “Das Gras im Garten des Nachbarn sieht nur auf den ersten Blick grüner aus.” Aber dann direkt solche Gerüchte verbreiten ? Möglich ja, aber ich traue dies niemand zu, den ich kenne.

Sicher, auch ich schaue den Menschen, die mit mir gearbeitet haben, nur vor den Kopf. Aber warum sollten Personen, die bei mir sogar noch vieles gelernt haben, sich der üblichen Nachrede bedienen. Das macht nur Sinn, wenn sich die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht haben und jetzt ein Ventil brauchen.

Leider habe ich keine Zeit zu weiteren Spekulationen, meine Patienten warten auf Angebote und für die neuen Mitarbeiterinnen möchte ich jetzt die Schulungen vorbereiten. Ich möchte nach wie vor gut geschulte Mitarbeiter:innen in meinem Namen zu den Kunden fahren lassen. Das ist einfach mein Anspruch.

 

 

Liebe Leser:innen, ich versichere Ihnen, dass die nachfolgende Geschichte sich tatsächlich so zugetragen hat.

 

Mit dem Kauf des Pflegedienstes habe ich auch eine Patientin übernommen, die – bis auf die Sonntage – von meinen Pflegekräften aufgesucht und gepflegt wurde.

Die Kundin ist 1926 geboren, also hat sie das 94. Lebensjahr erreicht.

Daher war es uns auch unter Corona-Bedingungen immer sehr wichtig, diese Patienten pünktlich und verläßlich anzufahren und zu pflegen. Menschen in diesem Alter und oft auch in bestimmten Krankheitssituationen haben immer Vorrang. Darauf lege ich sehr großen Wert.

Ende März 2022 wurde diese Kundin ins Krankenhaus eingeliefert. Auch uns war schnell bewußt, dass sie wohl nicht mehr in die eigene Wohnung zurückkehrt, sondern die verbleibende Lebenszeit in einer Seniorenresidenz verbringen wird.

Sie ist aber noch in den letzten März-Tagen verstorben.

Die Tochter hat uns dies in nüchternen Worten in einer kurzen Mail mitgeteilt und uns aufgefordert, den in unseren Händen befindlichen Wohnungsschlüssel in ihrem Büro abzugeben. Okay, man muss sich bei einem Pflegedienst nicht für die erbrachte Betreuung und Pflege bedanken. Dennoch freuen auch wir uns über wenige freundliche Worte.ö

 

Ein Dankeschön und ein freundliches Wort ist eine oft gesuchte Wertschätzung.

Wir sind immer bemüht unseren hohen Standard auch dann beizubehalten, wenn der Kunde uns verläßt, egal aus welchen Gründen. Nun hatten wir Ende März und auch noch im April selbst drei krankheitsbedingte Ausfälle im Mitarbeiter-Team und die anzufahrende Anschrift lag in keiner Tour.

Somit hofften wir auf das Verständnis der Tochter.

Aber da waren wir definitiv auf dem falschen Weg. Es brauchte mehrere Tage, um die Tochter telefonisch zu erreichen. Unsere Bitte bzw. Nachfrage ob sie den Schlüssel zu den üblichen Bürozeiten bei uns abholen lassen könne, hat sie vehement und recht unfreundlich abgelehnt.

Daher habe ich diesen Vorgang zur „Chefinnen-Sache“ erklärt. Ich hatte mir fest vorgenommen, den Schlüssel über einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Ja, ich weiß, das hätte nun auch nicht sein müssen. Aber wenn man behandelt wird wie einfaches Personal, welches zu funktioneren hat, überlegt man schon, wie man sich dagegen wehren kann.

Diese Zustellungsart ist nämlich ganz einfach möglich.

Sie senden den zuzustellenden Umschlag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts und bitten um persönliche Zustellung. Im Anschreiben erklären Sie sich zur Kostenübernahme der damit verbundenen Gebühr einverstanden und das war es dann auch schon.

Die Zustellung erfolgt innerhalb weniger Tage und die Kosten belaufen sich auf einen Betrag zwischen 14,00 und 20,00 Euro.

Das war es mir auf jeden Fall wert.

Unterstützt wurde meine Entscheidung durch das Verhalten des Ehemannes der Tochter, der Schwiegersohn der Verstorbenen. ER ist Rechtsanwalt, hat vielleicht zu wenig Mandate und hat sich dann sofort aufgeschwungen, uns mit Allem zu drohen, was möglich ist. Eine Vollmacht der Tochter der Verstorbenen oder irgendeine andere Form der Beauftragung hat er erst gar nicht mitgesandt.

Der Rechtsanwalt aus Braunschweig droht mit dem Einbau einer neuen Schließanlage und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Seinen „Aufwand“ – damit war wohl das Verfassen der Kurzmail gemeint – wollte er auch sofort mit 713,76 € vergütet haben.

Ich darf an dieser Stelle leider nicht den Namen des Rechtsanwalts veröffentlichen. Aber der Name erinnert mich sofort an ein nachaktives Tier, welches in der Nacht jagt und am Tage schläft. Es wird öfter als Unglücksbote gesehen. Dies wird auf den oft starren Blick zurückgeführt.

Nomen ist Omen.

 

Auch ein Rechtsanwalt sollte sich auf seine Gegner einstellen.

Ja, Ihnen ist auch sicherlich aufgefallen, dass Braunschweig dem Bundesland Niedersachsen zuzuordnen ist und wir auch keinen Streit vor einem Arbeitsgericht führen.

Es gibt auch schon viele Urteile zu dem Thema „Verlust eines Schlüssels“. Ein Urteil aus Niedersachsen sagt eindeutig, dass der Wohnungsinhaber keine neue Schließanlage einfordern kann, wenn der vorloren gegangene (oder vielleicht nicht zurückgegebene) Schlüssel nicht mit der Anschrift gekennzeichnet ist.

 

All das bot mir eine ausreichende Grundlage um die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher umzusetzen. Aber mein Vorhaben konnte ich leider nicht mehr umsetzen.

Ich, dreifach geimpft, erkrankte so heftig an Corona, dass ich nach einigen Tagen in häuslicher Quarantäne nachts als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Auch nach dem einwöchigen Aufenthalt war noch eine Erholungszeit notwendig.

Dennoch habe ich am 28.04.2022 den Schlüssel schlicht und einfach per Einschreiben/Rückschein an die Tochter gesandt. Auf die Zustellung per Gerichtsvollzieher musste ich leider verzichten. Ich war einfach noch zu krank, zu müde und hatte auch keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung mit der „Eule“.

Daher war ich dann heute um so überraschter. Der trauernde Schwiegersohn hat wohl einfach zu viel Zeit oder wird getrieben von negativen Gedanken, denn er hat am 27.04.2022 eine Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Jetzt will er eine neue Schließanlage ! Den Wert hat er mit 7.000 Euro angegeben.

Als ich das las, musste ich schmunzeln.

Logisch, er als Anwalt berechnet sich keine Gebühren, will aber mich mit dem ambulanten Pflegedienst in die Kosten treiben. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Die damit verbundenen Kosten sind oft nicht geltend zu machen. In der Regel findet man immer einen Vergleich und jede Partei trägt die eigenen Kosten. Er hat ja keine und ich muss verständlicherweise meinen Rechtsbeistand bezahlen. Der ist gut und jeden Cent wert, berechnet mir pro Stunde 350 Euro. Es ist aber alternativlos. Also beauftrage ich nun den Anwalt, dem ich vertraue, und der in der Lage ist, einen entsprechenden Schriftsatz einzureichen.

Da stellt man sich doch die Fragen:

  • Hat dieser Anwalt keine anderen Mandate ?
  • Darf er überhaupt ein Mandat dieser Art begleiten ?
  • Agiert dieser Anwalt aus niederen Beweggründen ?
  • Hat sich seine Ehefrau mal Gedanken gemacht, was die verstorbene Mutter zu diesem Vorgehen sagen würde ?

 

Ich bin einfach nur froh, dass mir so ein Verhalten fremd ist und auch bleiben wird.

Ich betreibe mit meinen Mitarbeiter:innen den ambulanten Pflegedienst mit viel Empathie, Herz und einem hohen Maß an Engagement.

Diese Familie ist einfach nur zu bedauern.

 

Ich versichere, dies ist eine wahre Geschichte, die sich genau so zugetragen hat und die natürlich fortgesetzt wird.

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH, Braunschweig

Warum wird uns die Übernahme nur so schwer gemacht, war die Frage der Tage ?

Ist es normal, dass man im Rückblick vieles vergißt? Oder können das nur die Frauen?  🙂

Wenn ich heute an den Winter 2020 / Jahreswechsel 2021 denke, habe ich mehrheitlich Erinnerungen an kurze Nächte, verzweifelte Blicke aufs Handy und der Hoffnung, dass nicht schon frühmorgens um 5.30 h eine WhatsApp-Nachricht eingegangen ist. Der Grund ist einfach erklärt: Eine so frühe Nachricht bedeutet immer nur die Krankmeldung einer Pflegekraft. Und das bedeutete Streß und Ärger.

Was ich noch gut in Erinnerung habe, ist der Start des recht jungen und unerfahrenen Pflegedienstleiters. Mein Mann wollte das Team unbedingt um einen männlichen Pflegedienstleiter erweitern.

“Ich weiß, dass wir den Arbeitsplatz mit m-w-d bewerben müssen, aber einstellen werden wir definitiv nur m”, das waren seine Worte. Und er hatte aus damaliger Sicht sogar Glück. Es meldete sich ein junger Mann, ausgebildeter Pflegedienstleiter und Erfahrung in der ambulanten Pflege. Was wollten wir mehr? Heute wissen wir, was gefehlt hat – Erfahrung als Pflegedienstleiter. Es ist schon so, dass eine Schulungsmaßnahme mit 460 Unterrichtsstunden aus einem guten Altenpfleger noch keinen guten Pflegedienstleiter macht. Das hat uns aber damals niemand gesagt.

Der junge Mann war ausgesprochen kommunikativ und auch hoch motiviert. Wir haben ganz offen mit der angestellten Pflegedienstleiterin und deren Vertretung die Einstellung des neuen Kollegen erörtert und auch direkt erklärt, dass niemand seinen Arbeitsplatz verliert, sondern wir deutlich wachsen möchten und die Stärken der damaligen Pflegedienstleiterin in der Ausbildung neuer Mitarbeiter:innen gesehen haben.

Das haben aber wohl nur wir so gesehen.

Der neue Mitarbeiter hat sich korrekt und freundlich den beiden Damen vorgestellt und auch klar zum Ausdruck gebracht, dass er zu Beginn ihre Unterstützung braucht. Beide haben unabhängig voneinander jegliche Unterstützung zugesagt.  Hahahahaha

Einen Tag vor dem Arbeitsbeginn des neuen Kollegen erkrankten beide Mitarbeiterinnen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Nein, das war einfach nur ZUFALL !  Und da saßen wir nun ohne gesicherte Tourenplanung, ohne Dienstplan für den neuen Monat und eigentlich ohne jeglichen Plan.

Inzwischen fehlten drei Fachkräfte und eine eingearbeitete und vor allen Dingen belastbare Führungskraft.

Wir mussten dann “mal eben” drei Zeitarbeitskräfte buchen, deren jeweilige Arbeitsstunde uns mit 53,50 Euro berechnet wurde. Die Tourenpläne wurden täglich neu aufgestellt, waren und blieben auch erst mal eine Katastrophe, die wiederum zu vielen vielen Beschwerden geführt haben. Die Mitarbeiterinnen waren unglücklich, mussten sich vor den Patienten rechtfertigen und waren mit der gesamten Situation einfach überfordert.

Hinzu kam der Druck des jungen Pflegedienstleiters, der sich gerne einarbeiten wollte, aber ab ca. 17.00 h mehrmals stündlich von seiner Ehefrau angefragt wurde, wann er denn bitte nach Hause kommen wolle. Der saß somit auch zwischen den Stühlen. Wir sind früh morgens ins Büro gefahren und wußten zu keinem Zeitpunkt, was uns erwartet.

Mein erstes Aufgabengebiet = Die Verordnungen

Es gibt in der ambulanten Pflege ein Aufgabengebiet, welches “Verordnungen” heißt. Die seinerzeitige Sachbearbeitern DER Verordnungen machte soviel Wind um dieses Thema, dass wir förmlich in die Knie gegangen sind. Wie befürchtet kam auch diese Mitarbeiterin eines Tages und bat um ein Gespräch. “Okay” habe ich mir gedacht “da musst du jetzt durch”. Sie eröffnete das Gespräch mit den Worten “Ich muss kürzertreten und möchte die Verordnungen nicht mehr machen. Ich gehe nur noch in die Pflege. Und die 20 Stunden in der Woche reichen mir auch.”

Gut, dass die Mitarbeiterinnen machen, was sie wollten, hatten wir ja schon aufgenommen. Aber uns in dieser mehr als schwierigen Situation auch noch die Verordnungen vor die Füße zu werfen, war schon unverschämt. Wir mussten aber weiterhin gute Mine zeigen, denn in der Pflege brauchten wir jede Kraft, auch so eine Verräterin.

Am nächsten Samstag habe ich mir dann die 7 Ordner zum Thema Verordnungen gegriffen und einen ganzen Tag durchgearbeitet. Und oh Wunder, ich habe das System sogar sehr schnell verstanden. Das ist nämlich gar nicht schwer. Ich erkläre es Ihnen in einfachen Worten:

– Sie gehen zum Arzt. Der verordnet z. B. das tägliche An- und Ausziehen eines Kompressionsstrumpfes. Dazu schreibt er eine Verordnung, vergleichbar mit einem Rezept.

– Mit dieser Verordnung sprechen Sie einen Pflegedienst an, Sie unterzeichnen diese Verordnung, der Pflegedienst nimmt diese in Empfang und schickt sie an Ihre Krankenkasse.

– Die Krankenkasse genehmigt in der Regel diese Verordnung (Rezept) gegenüber dem Pflegedienst.

Fertig !    Die Aufgabe ist lediglich eine gut geführte Wiedervorlage, damit man jederzeit weiß, welche Bestätigungen = Genehmigungen der Krankenkassen noch fehlen

.https://www.kbv.de/html/haeusliche_krankenpflege.php

Am späten Abend bin ich ins Büro meines Mannes “Du, ich kann jetzt Verordnungen. Ab morgen kann ich das übernehmen und ich garantiere Dir, es wird nicht auffallen, dass dies ein Neuling ohne Erfahrung in der Pflege ist. Unsere Mitarbeiterinnen werden sich wundern. Die sollen mich mal nicht unterschätzen. Die halten mich wohl für doof.”  Ich konnte mich kaum beruhigen, denn das Aufgabengebiet hat mich nun überhaupt nicht gefordert. Natürlich brauchte ich fachlichen Rat eines PDL, wenn eine Verordnung abgelehnt wurde oder die Krankenkasse dazu telefonieren wollte. Aber zumindest konnte ich schon mal mitreden.

Dieses Erlebnis war der Anfang meiner “Ausbildung”.

Mit diesem Lernerfolg faßte ich wieder Mut und verlor 5 % meiner Angst vor der Zukunft. Die neue Devise lautete “Dies ist unser Pflegedienst und wir müssen nach vorne schauen. Mit dem Blick nach vorne stieg aber auch die Erkenntnis über meine Wissenslücken. Und das ist auch keine Beruhigung.

Weihnachten 2020 haben wir nahezu komplett im Büro zugebracht. Zum einen wollten wir allen Mitarbeiter:innen zeigen “Wir sind auch hier” und unterstützen alle und außerdem hätten wir Zuhause eh keine Ruhe gefunden.

Silvester haben wir dann hoffnungsvoll auf ein hoffentlich besseres, ruhigeres und erfolgreicheres Jahr angestoßen. Dies aber schon weit vor Mitternacht. Zu mehr hat die Kraft gefehlt und wir sind ins neue Jahr geschlafen.

Hätten wir damals gewußt, was uns noch alles erwartet, hätten wir mit Sicherheit keine Ruhe gefunden.

 

…….Fortsetzung folgt

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH, 38114 Braunschweig