Darf man einen Mitarbeiter (m-w-d) fristlos kündigen ?

Wann darf man einen Mitarbeiter (m-w-d) fristlos kündigen ?

Ein Anwalt macht Werbung mit der Aussage “Sie werden schneller geschieden, als dass Sie einen Mitarbeiter entlassen dürfen”    –    Er hat Recht mit dieser provokanten Aussage !

Gibt gibt es im Arbeitsrecht noch das Recht auf Seiten des Arbeitgebers ? Ich bin mir persönlich diesbezüglich nicht so sicher.

Aktuell wird eine Kündigungsschutzklage gegen mich geführt. Der Grund ist schnell erklärt :

Ein Mitarbeiter unterbietet ständig die vorgegebenen Tour-Zeiten. Kann man zunächst sportlich sehen und glauben, er “fährt halt zu schnell” oder “er kennt Abkürzungen”. Wenn aber die zeitlichen Unterschreitungen einen Rahmen von einer Stunde erreichen, wird man mißtrauisch. Im üblichen Alltagsstreß läßt man sich aber beruhigen, denn über die Rufbereitschaft kommen keine Beschwerden. Oder kommen möglicherweise keine Beschwerden in der Geschäftsführung an, weil eine sehr nahe Verwandte, ebenfalls im Pflegedienst angestellt, die Rufbereitschaften übernommen hatte? Fragen, auf die man nicht so schnell eine Antwort findet.

Die Lösung war dann schnell gefunden. Ich habe mich seinerzeit entschieden, die Rufbereitschaft persönlich zu übernehmen. Sollte doch kein Problem darstellen, war meine Annahme. Nach nur ein oder zwei Tagen geht dann die Kündigung der Mitarbeiterin ein, die die Rufbereitschaft nahezu dauer-betreut hat. Das hat mich dann doch skeptisch werden lassen. Das Ergebnis dann aber auch :

Es kamen maximal ein oder zwei Anrufe am frühen Abend an. Ganz im Gegenteil zu den Geschichten, die mir immer wieder dargelegt wurden. Da hieß es, in der Rufbereitschaft rufen ständig mehr als 10 und auch 15 Patienten und Mitarbeiter an.

ABER: Nun kamen auch Beschwerden über genau den Mitarbeiter, der den Rundenrekord in den Touren hält. Es wurde berichtet von zu kurzen Besuchen, von Nichterbringung der gebuchten Pflege etc.

Nach rund vier Wochen musste ich dann eine Entscheidung treffen. Sicher denkt man zunächst an eine Abmahnung. Aber die hat ihre Macht und Wirkung auch schon verloren. Selbst nach einre Abmahnung ist eine fristlose Kündigung nahezu unmöglich.

Um mir Klarheit zu verschaffen wurde ein neutraler PKW angemietet und zwei Mitarbeiter:innen sind die gesamte Tour dem besagten Mitarbeiter hinterhergefahren.

Das Ergebnis war erschlagend !

Darüber, dass dieser Mitarbeiter keinerlei Vorschriften der Straßenverordnung einhält, möchte ich mich hier gar nicht auslassen. Obwohl er schon zweimal über längere Zeiträume die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen musste, hat er definitiv nichts dazu gelernt.

Viel schlimmer sind die Versäumnisse in der Pflege. Der Abend endete noch in einem Chaos, denn er hat es geschafft, die nachfahrenden Mitarbeiter abzuhängen, zum Teil indem er eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befuhr.

Die vorgegebenen Pflegezeiten wurden deutlich unterschritten.

Der Grund für die fristlose Kündigung war jedoch ein wesentlicher Einsatz :

Der Kunde ist bettlägrig und am Abend wird er gepflegt. D. h. für Laien, wir wechseln die Windel, waschen ihn, ziehen im frische Kleidung an und oft muss das Bett neu bezogen werden. Es werden Getränke ans Bett gestellt, es wird das Licht und der Fernseher eingeschaltet.

Mein Mitarbeiter hat den Haushalt nach genau 4 Minuten verlassen. Da war klar, hier ist etwas deutlich schiefgelaufen.

Die Mitarbeiter:in die die Tour kontrolliert haben, sind dann ca. 45 Minuten später zu diesem Kunden. Er lag in einer vollkommen durchnäßten Bett, die Windel war voll-gekotet, die Kleidung lag in der von Urin durchnäßten Bettwäsche. Es standen keine Getränke am Bett, das Licht war ausgeschaltet, ebenso lief kein Fernseher.

Und genau dieses Mißachten jeglicher Empathie, jeglicher Sorgfalt, jeglicher Rücksichtnahme und dieses für mich menschenverachtende Vorgehen hat dann am Folgetag zur fristlosten Kündigung geführt.

So weit – so gut !     Dachte ich !    Da war ich im Irrtum !

Man hat so wenig Gewissen, dass eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Diese wird vom Arbeitsgericht Braunschweig auch angenommen und selbstverständlich erhält dieser Mensch auch noch Prozeßkostenhilfe.

Ja, ich hätte mich im Gütetermin freikaufen können. Mit einer Summe zwischen 2.000 Euro und 2.500 Euro wäre dieser Mensch sicherlich zufriedengestellt worden.

Nein, habe ich nicht gemacht.

Ich habe jetzt den doppelten Betrag in meinen Rechtsanwalt investiert und das aus dem einfachen Grund:  So ein Verhalten und Vorgehen kann ich nicht gutheißen und nicht auch noch belohnen. Das Risiko ist mir wohl bekannt, denn vor dem Arbeitsgericht bleiben die Anwaltskosten bei den den entsprechenden Parteien, unabhängig davon, wie das Urteil ausfällt.

Also kämpfe ich jetzt nicht nur für mich, sondern für Pflegedienste, aber auch für Arbeitgeber, die sich genötigt fühlen,

eine/n Mitarbeiter/in fristlos zu entlassen.

Ich habe noch gestern mit einer Pflegedienstbetreiberin in Braunschweig gesprochen. Wenn sie eine Pflegekraft entlassen will, wird die Kündigung ausgesprochen, die Schlüssel eingezogen und die Person wird freigestellt – natürlich bei vollen Bezügen.

Ist das die neue Gerechtigkeit ??

 

Entscheiden Sie selbst und kommen Sie zum Termin vor dem

  Arbeitsgericht Braunschweig – 20.03.2024, 10.30 h, Saal D

 

 

Cornelia Heyer

 

 

Auch ich gehe total streßfrei in einen Gütetermin, wenn ich weiß, dass ich mich nicht gütlich einigen möchte und muss !

In der Sache ging es um die fristlose Kündigung im November 2023 gegenüber einem Mitarbeiter, der sich in einer menschenverachtenden Art und Weise, die ich schon als Körperverletzung sehe, gegenüber Patienten verhalten hat.

Im Vorfeld habe ich den Vorgang ausführlich mit unserem Rechtsbeistand und mit unserem Verband erörtert.  Alle Parteien, denen ich den Vorgang geschildert und die Beweise vorlegt habe, sind der Meinung, dass eine gütliche Einigung augeschlossen ist. Der für mich ehemalige Mitarbeiter hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht.

Ich bin so froh, dass nun der Rechtsanwalt meines Vertrauens die Sache in die Hand nimmt und mit den entsprechenden Paragraphen und Urteilen untermauert die Begründung zu der fristlosen Kündigung bei Gericht einreicht.

Die Richterin hat die Verhandlung ausgesprochen fair geführt. Ich bekam ausreichend Gelegenheit die Gründe für die fristlose Kündigung darzulegen, d. h. ich bekam die Zeit, um auszuführen, warum die Beschwerden der Patienten so zeitverzögert bei mir angekommen sind. Wer meinen Blog verfolgt, kennt die Geschichte ja schon. Beschwerden sind genau bei der Mitarbeiterin angekommen, die mit dem Kläger verwandt ist. Nachdem wir die Bürozeiten der Mitarbeiterin deutlich reduziert und die Rufbereitschaft auf eine andere Mitarbeiterin übertragen haben, erreichten uns die Beschwerden der Patienten und sie konzentrierten sich tatsächlich auf die Pflegequalität dieses einen Mitarbeiters.

Wir mussten detektivisch werden. Ja, dazu gehörte die Anmietung eines PKW, der dem Kläger nicht bekannt war und das Nachfahren einer gesamten Pflegetour. Das Ergebnis hat ganz besonders die zwei Mitarbeiter:innen überrascht, die die Detektiv-Arbeit übernommen haben.

Der Mitarbeiter war teilweise – trotz Pflegeinsatz – schneller als seine “Verfolger”. Gut, wenn einem die Regeln der Straßenverkehrsordnung aber komplett gleichgültig sind, dann ist das zu schaffen. Das hat ja in der Vergangenheit schon zu einem Führerschein-Entzug geführt.

Um aber einen bettlägerigen Patienten im vom Urin durchweichten Bett und einer voll-gekoteten Windel liegen zu lassen, gehört eine Einstellung, die in der Pflege nichts zu suchen hat. Es wurde kein Getränk bereit gestellt, kein Licht eingeschaltet und keine Mahlzeit hingestellt hat.

Erst durch den späteren Besuch der Mitarbeiter:in wurde der Patient für die Nacht versorgt.

Und was fragt mich der gegnerische Anwalt?

Der fragt mich doch vor Gericht allen Ernstes, ob der Patient in den ca. zwei Stunden zwischen dem Besuch seines Mandanten und der Betreuung durch meine Mitarbeiter:in ständig überwacht worden ist. Ich könne ja ansonsten keinen Beweis erbringen, dass er sich nicht erneut voll-gekotet habe.

Als Anwalt eines solchen Mandanten muss man sicherlich nach jedem Strohhalm greifen und provokante Fragen stellen. Das sehe ich ihm nach. Leider fiel ihm dann aber der eigene Mandant in den Rücken und meinte, dass der Patient keine neue Windel gewünscht hätte. Ohne einen Zusammenhang herzustellen erklärte der Kläger selbst, der Patient wäre ja auch schon in der Vergangenheit “handgreiflich” gegenüber Pflegekräften geworden.

Auch dies eine reine Lüge. Wie will ein Patient, der maximal 40 KG wiegt und das Bett nicht verlassen kann, handgreiflich werden ?  Und dies möglicherweise gegenüber einer Person wie der Kläger, d. h. ca. 1.90 m groß und ca. 95 KG Gewicht !

Ich glaube, der Vertreter des Klägers liest meinen Blog ?!

Im Zuschauerraum saßen drei Personen. Eine der Personen war meine Mitarbeiterin, die auch an der Kontrolle beteiligt war und somit eh über den gesamten Vorgang umfassend informiert war und ist.

Ich glaube, der gegnerische Anwalt hat wahrgenommen, dass er auf dünnem Eis steht.

Er wandte sich recht kämpferisch zu  mir und fragte: “Bei der Öffentlichkeit möchte ich doch gerne wissen, wer hier im Zuschauerraum sitzt, Frau Geschäftsführerin.”

“Meine Name ist Heyer” habe ich zunächst geantwortet. Er wiederum “Sie sind doch die Geschäftsführerin?”     “Ja” war meine schlichte Antwort.  Er musste dann nochmals nachtreten und meinte “Dann habe ich doch ins Schwarze getroffen.”

Was er damit beweisen wollte, weiß ich nicht.   Selbst die Richterin meinte, dass auf die Nachfrage zu den Personen in einer Güteverhandlung im Zuschauerraum verzichtet wird. Dies sei unüblich.

Es wurden die Termine festgelegt, bis zu welchen die jeweilige Partei sich schriftlich zu äußern hat. Es wurde ein Verhandlungstermin für März 2024 festgelegt. Der wurde dann nochmals verlegt, da dem Klägervertreter überraschend einfiel, dass er genau in der Zeit zwei Wochen im Urlaub sein wird. Okay, wir haben keine Eile. Dann ist der Termin halt Ende März 2024.

Ich habe mich freundlich verabschiedet, dem Kläger und seiner Familie noch ein schönes Wochenende gewünscht und war nach rund 15 Minuten wieder vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

Muss ein Anwalt jedes Mandat übernehmen ?

Die Juristerei hat mich schon immer interessiert. Daher stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Kläger als Mandant übernommen hätte. Meine Antwort ist eindeutig: NEIN

 

 

Zwei Arbeitsprozesse, die mir aktuell drohen

Die Nummer 1

Mitarbeiterin erkrankt regelmäßig nach einem Personalgespräch. Die Folge daraus ist, dass ich mir schon in der Vergangenheit überlegt habe, ob ich Mißstände, die mir aufgefallen sind, überhaupt zur Sprache bringe.

Dazu muss ich anführen, dass ich diese Mitarbeiterin aus mehrjährigem Hartz-IV – das heutige Bürgergeld – herausgeholt habe. Die Kolleginnen haben mich nach dem Vorstellungsbesuch gefragt, ob ich das Ernst meine mit der Einstellung. Ich habe damals klar und  deutlich gesagt “Ja, ich glaube an diese Frau. Die hat es auf gar keinen Fall einfach gehabt und ich gebe ihr diese Chance.” Die Gegenfrage war dann, ob ich sie ernsthaft in der Pflege oder nur in der Hauswirtschaft einsetzen möchte. Diese Frage hat mich damals wirklich geärgert.

Warum soll jemand “gut genug” sein, um putzen zu dürfen, aber “nicht gut genug”, um pflegen zu dürfen?

Selbst ich war nach wenigen Tagen vom Auftreten dieser Mitarbeiterin überrascht. Sie wirkte nicht nur streßfreier, sie war definitiv um Jahre verjüngt. Sie hat immer wieder betont, dass sie so dankbar sei für die Chance, die ich ihr geboten hatte und das niemals vergessen werde. So weit so gut.

Und – was glauben Sie, wie ist es ausgegangen ?

Leider wie befürchtet. Genau diese Mitarbeiterin hat sich an Gerüchten über die Geschäftsführung beteiligt und Gerüchte in die Welt gesetzt. Das konnte ich leider so nicht im Raume stehen lassen und habe in Anwesenheit der Pflegedienstleitung ein Gespräch geführt. Sie sah ein, dass sie unüberlegt gehandelt hat und gelobte Besserung. Am Folgetag kam die Krankmeldung. Ich konnte mir darauf keinen Reim machen, denn wir hatten gemeinsam ein konstruktives Gespräch geführt.

Leider hat sich diese Reaktion dann erneut wiederholt. Diesmal war die Diskussion mit einer Kollegin vorangegangen.

Es wurde Monate später wieder ein Personalgespräch erforderlich und es folgte wieder die Krankmeldung. Diese wurde dann in der letzten Woche eines Monats persönlich im Sekretariat abgegeben und das mit den Worten: “Hier ist die Krankmeldung. Die lasse ich nochmals bis zum Monatsende verlängern und dann kündige ich auch sofort. Dann muss ich nämlich gar nicht mehr arbeiten.”

Gesagt – getan

Es ging eine weitere Krankmeldung ein und der Krankmeldung folgte die Kündigung auf den Monatsletzten. Treffer !

Dieses Thema trifft aber nicht nur mich. Mittlerweile gibt es mehrere Urteile zu dem Thema “Krankmeldung und Kündigung”. In den ersten Urteilen musste noch eine Krankmeldung vorliegen, die genau zum Kündigungszeitraum paßt. Inzwischen gibt es Urteile, dass auch mehrere Teil-Krankmeldungen ausreichen, damit die Arbeitgeber von ihrer Lohnfortzahlungspflicht befreit sind.

In meinem Fall habe ich bereits eine Vergleichssumme angeboten. Der ganze Ärger und der Zeitaufwand, der für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einzusetzen ist, steht einfach nicht im Verhältnis zu einem Vergleichsbetrag. Dennoch empfinde ich dies als ausgesprochen ungerecht und ich werde mir auch persönlich etwas untreu. Grundsätzlich hatte ich mich entschieden, solchen Forderungen nicht mehr nachzugeben.

 

Die Nummer 2

Eine Mitarbeiterin möchte gerne die Weihnachtsfeiertage bei ihrer Familie in ihrem Heimatland verbringen. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen. Aber in der Pflege sind die Feiertage auch Arbeitstage und müssen unabhängig von der Familiensituation gerecht aufgeteilt werden. Und genau diese Mitarbeiterin hatte das Jahr zuvor über die Weihnachtstage frei. Nach langen Diskussionen hat sie dies eingesehen und sich bereit erklärt, die Weihnachtsfeiertage die zugeteilten Dienste zu fahren.

Was glauben Sie, was ist geschehen ?  Mit dem 19. Dezember 2023 erkrankt doch genau diese Mitarbeiterin und erhält eine Krankmeldung bis zum 26. Dezember 2023. Damit hat man dann frei und muss nicht arbeiten. Ich habe das Vorgehen als provokant und unfair gegenüber den Kolleginnen empfunden. Da steht die Frage im Raume, was zu tun ist.

Ich habe die Mitarbeiterin schriftlich aufgefordert unseren Betriebsarzt aufzusuchen. Zu meiner Überraschung hat sie auch schon am folgenden Morgen die Praxis aufgesucht. Das hat mich dann fast überzeugt, dass wirklich ein medizinisches Problem aufgetreten sein muss.

Aber dann rief mich der Betriebsarzt persönlich an. Genau der Arzt, der sonst so gut wie gar nicht ans Telefon zu bekommen ist. Er hat sich mein Schreiben durchgelesen, fand es unverschämt, dass ich an einer Krankmeldung eines Kollegen zweifele und hat die Untersuchung unserer Mitarbeiterin abgelehnt. Sein Rat war, dass ich doch den Medizinischen Dienst einschalten könnte. Das wären die Ansprechpartner, wenn ich Zweifel an einer Krankmeldung anmelden möchte.

Für den Rat habe ich mich noch bedankt und er hat sich mit den Worten verabschiedet, dass er die Mitarbeiterin nicht untersuchen werde, sondern sie unverrichteter Dinge nach Hause schicken würde.

Hier hätte die ganze Geschichte enden können.

Dem war aber nicht so.

Mein Betriebsarzt hat ohne jegliche medizinische Untersuchung eine weitere Krankmeldung ausgestellt und zwar für den Zeitraum 22.12.2023 bis einschl. 15.01.2024.

Dazu ist anzumerken, dass diese Mitarbeiterin bereits Anfang Dezember 2023 eine Kündigung auf den 15.01.2024 eingereicht hat, also nach meiner Einschätzung keinerlei Motivation bestand auch nur noch einen Tag zu arbeiten.

Den Fall habe ich nun der Ärztekammer, der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst geschildert.

Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen die soziale Gemeinschaft und die Arbeitgeber so ausnutzen dürfen.

Ich frage an dieser Stelle nicht nach Gerechtigkeit – die gibt es im Verhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber leider nicht mehr.

 

Die Termine vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig bleiben mir auch in 2024 treu

Leider darf ungeprüft jede/r Arbeitnehmer/in eine – wenn auch unbegründete – Klagen vor dem Arbeitsgericht einreichen kann. Die Kostenseite ist eh schnell geklärt, denn ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem keine Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde.

Heute schildere ich drei aktuelle Fälle und freue mich über Ihre Rückmeldungen und Meinungen. Die senden Sie gerne an       cornelia.heyer.bs@gmail.com.

Fall 1

Ein Pflegeteam-Mitglied ist immer mal aufgefallen, da die geplanten und dieser Person übertragenen Touren häufig die kalkulierten Zeiten deutlich unterschritten wurden. Rückfragen bei der Rufbereitschaft führte zu keinem Ergebnis bzw. wurden mir keine Beschwerden übermittelt. In dem üblichen Alltags-Stress eines ambulanten Pflegedienstes habe ich diese Zeitunterschreitungen auch nicht weiter kontrolliert.

Aus Gründen, die hier nicht weiter erläutert werden dürfen, wurde die Rufbereitschaft von der Pflegedienstleitung übernommen. Und plötzlich erreichten uns doch Beschwerden. Es riefen nicht nur von uns betreute Patienten an, es meldeten sich ebenfalls Angehörige, die sich zum Zeitpunkt der Pflege im Haus oder in der Wohnung aufgehalten haben. Es wurden uns Zeitdifferenzen von bis zu 30 Minuten mitgeteilt. Und es sind Minderzeiten, keine Mehrzeiten.

Wer in der Pflege tätig ist, weiß, dass diese Zeitunterschreitung nicht tragbar ist. Gleichzeitig wurde unsere Pflegeteam-Mitglied zu Zeiten, in denen nach meinen Informationen die Tour noch laufen sollte, bereits auf dem Parkplatz einer Fastfood-Kette oder an der Ausgabe einer Pizza-Mitnahme-Station gesichtet.

Auffallend war auch, dass jetzt desöfteren ein MDA (das ist ein Handy mit der Firmensoftware zur Erfassung der Tour) am Abend nach der Tour fehlte.

Mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand haben wir uns der offenen Fragen angenommen und auch die Lösung gefunden. Das Ergebnis war so erschreckend, deprimierend, enttäuschend und schon kriminell, dass wir (PDL und GFin) noch am Abend eine mehrstündige Telefonkonferenz abgehalten haben.

Die Entscheidung ist uns dennoch nicht leicht gefallen, sie war aber notwendig. Sie ahnen es sicherlich schon.

Am darauffolgenden Morgen haben wir diese Person zu einem Gespräch geladen, mit den belegbaren Beweisen konfrontiert und die fristlose Kündigung ausgesprochen. Das gekündigte Team-Mitglied hat gar nicht erst versucht die Verfehlungen zu erklären oder zu entschuldigen.

ABER, wir haben die Rechnung ohne diese Person oder seine Familie gemacht !

Es wurde Kündigungsschutzklage eingereicht. Ja, Sie lesen richtig !  Diese Person klagt auf Fortbeschäftigung. Bei näherer Betrachtung wundert es mich aber wiederum nicht. Menschen mit diesem Charakter haben immer eine Rechtsschutzversicherung und finden auch immer einen Anwalt, der zu den Sätzen der Rechtsschutz arbeiten. Und außerdem ist sich – gerade in Braunschweig – jeder Anwalt sicher, dass er vor dem Arbeitsgericht gar nicht verlieren kann. Es gibt, wenn überhaupt, einen Vergleich und der wird auch noch im Sinne des Arbeitnehmers von den Richtern vorgeschlagen.

Rechtssprechung sieht anders aus !

Um keinen Formfehler zu begehen, habe ich mich entschlossen meinen Rechtsanwalt aus Bonn einzuschalten. Kaufmännisch ist das eine K.O.-Erklärung – Begründung :

Vor dem Arbeitsgericht zahlt immer jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts. Mein Anwalt berechnet pro Stunde 416,50 Euro (das sind 350 Euro netto + MwSt.) und er ist jeden Cent wert. Das ich dieses Honorar bei keiner Rechtsschutzversicherung anfragen brauche, ist Ihnen sicherlich auch direkt bewußt.

Es ist davon auszugehen, dass der Anwalt bis zum Kammertermin schon ca. 6 bis 8 Stunden investiert hat. Dann kommt die Gerichtsverhandlung mit An- und Abfahrt dazu. Ich rechne realistisch mit mindestens 5.000 Euro.

Mit maximal 3.000 Euro hätte ich sicherlich einen Vergleich schließen können. Aber das widerstrebt meinem Rechtsempfinden. Das ehemalige Pflegeteam-Mitglied hat sich in einer menschenverachtenden Art und Weise verhalten, die aus meiner Sicht schon an Körperverletzung grenzt.

Soll ich das rein aus finanziellen Gründen übersehen ?

Das kann ich nicht. Also stellen wir uns dem Prozess. Zu dem Gütetermin in der ersten Januar-Woche gehe ich alleine. Es wird keine gütliche Einigung geben, außer der Anwalt zieht die Klage zurück. Davon gehe ich aber mal nicht aus.  Es wird dann erwartungsgemäß ein Kammertermin festgelegt. Zu dem ist dann auch das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Ich werde hier auf jeden Fall nach dem Gütetermin berichten und auch über die erwarteten Vergleichsvorschläge, die die Richterin kund tun wird.

 

Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von Dummen regiert.

Marie von Ebner-Eschenbach (1830 – 1916)

 

 

Fall 2 folgt

 

 

 

Kaum zu glauben, aber es tut sich etwas in der Pflege !

Als erstes Bundesland stoppt Mecklenburg-Vorpommern die Fachkraftquote. Man stellt sich dort ENDLICH die Frage, ob die Fachkraftquote von 50 % noch sinnvoll ist oder jemals sinnvoll war. Dieser Aussage stimme ich zu 100 % zu. Diese Quote war und ist für einen klassischen Alten- und Krankenpflegedienst, die schlicht und einfach die Hilfe und Unterstützung im heimischen Umfeld sichern, nie notwendig. Meinen Pflegedienst zähle ich dazu. Wir sind nicht spezifisch ausgerichtet und betreuen z. B. nur Palliativpatienten. Nein, wir helfen beim längeren Wohnen im privaten Wohnumfeld.

Die Landesgesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Frau Stefanie Drese, sagt klar und deutlich:

“Es gibt in der vollstationären Pflege keine starre Fachkraftquote mehr. Die Personalauslastung richtet sich zukünftig vielmehr danach, wie hochder jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist.” Durch die Neuregelungen der Personalbemessung verspricht sich Frau Drese mehr Personal in den Einrichtungen. Die überwiegende Anzahl sollen dann Pflegehilfskräfte sein. Tatsächlich ist die Mehrzahl der Aufgaben im Pflegeheim von Pflegehilfskräften zu bewältigen.

Selbstverständlich gibt es auch Gegenstimmen. Aber es ist wie immer, die Wahrheit liegt in keinem Extrem.

Und damit komme ich zu meinem “Lieblings-Thema” – dem Spritzen von Insulin durch angelernte Pflegekräfte.

In Corona-Zeiten durften wir unsere angelernten Pflegekräfte auf das Spritzen von Insulin s.c. anlernen. Jetzt, nachdem die Krise für beendet erklärt wurde, wurde diese Erlaubnis wieder entzogen. Damit verbunden sind für uns – als ambulanter Pflegedienst – unwirtschaftliche Fachkrafttouren mit deutlich erhöhten Kosten.

Warum dürfen die angelernten Kräfte, die z.B. ein Frühstück zubereiten, nicht auch die Insulin-Spritze verabreichen ?

Sie wurden angelernt, sie wurden angeleitet, sie können es – aber sie dürfen es nicht bzw. wird mir als Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes Leistungsbetrug vorgeworfen, wenn genau diese Kräfte Insulin spritzen.

Die nun angestoßene Diskussion muss deutlich lauter und umfangreicher geführt werden.

Die Aufgaben in der Pflege können nicht auf Angehörige übertragen werden, die oft selbst berufstätig sind oder nicht im direkten Wohnumfeld leben. Die Geldleistungen an die Patienten müssen deutlich bzw. geprüft werden. Die Tochter/Schwiegertochter, die nachweislich selbst Vollzeit arbeitet, kann nicht für die Pflege der Mutter/Schwiegermutter benannt werden, um das Pflegegeld zu vereinnahmen.

Die Pflegeaufgaben gehören dann in die Hand eines ambulanten Pflegedienstes.

Die Sachleistung muss so kalkuliert werden, dass wir – als ambulanter Pflegedienst – mit Pflegegrad 3 eines Patienten sowohl am Morgen, am Mittag und am Abend einen Besuch absolvieren können. Wenn die damit verbundene Auszahlung entsprechend erhöht wird, kann durch die Einsparung der Geldleistungen die Pflegekasse deutlich entlastet werden.

  • Warum rechnet das niemand nach ?
  • Warum traut sich kein Gesundheitsminister an eine grundlegende Reform ?
  • Warum müssen erst weitere Pflegedienste schließen ?
  • Warum müssen erst noch weitere Pflegekräfte die Pflegebranche verlassen ?

 

 

 

 

 

Überrascht Sie diese Überschrift ?

Ja, hätte sie mich vor ein oder zwei Jahren auch noch – jetzt aber nicht mehr. Es gab Tage, da hat mich der wahrnehmbare und gehässige Neid Dritter sehr traurig gemacht. Das ist aber jetzt vorbei.

Mir ist klar geworden: Wenn ich mich über den Neid und die sich daraus ergebenen Böswilligkeiten von Pflegedienstbetreibern und von ehemaligen Mitarbeitern beeinflussen lasse, bewege ich mich auf deren Niveau. Da war ich aber noch nie und dahin gehöre ich auch nicht.

Also bleibe ich mir treu.

Natürlich kommt es vor, dass Mitarbeiter:innen vergessen Schlüssel mitzunehmen, vergessen Medikamente mitzunehmen oder vergessen am Monatsende den für die Abrechnung notwendigen Leistungsnachweis mitzunehmen. Wiederholt sich dies aber ständig, dann muss ich das offen ansprechen dürfen. Ich gehöre nicht zu der Generation “nicht wirklich”. Dieser Begriff steht für ein “nein”, welches man nicht direkt aussprechen möchte und verpackt es in dieser Umschreibung.

Als Inhaberin und Geschäftsführerin muss ich aber Mißstände ansprechen und auch kritisieren dürfen. Dachte ich früher. Ja, das geht, aber leider nicht in der Pflege. Da ist Kritik, auch wenn sie konstruktiv ist, nicht erwünscht.

Nun stehe ich aber am Ende des Tages vor dem Medizinischen Dienst und muss erklären, warum bereits erörterte Abläufe immer noch nicht passen.

 

Mitarbeiter:innen abzuwerben, ist in der Pflege üblich – habe ich kennengelernt

Zu dem Thema habe ich mich schon in früheren Beiträgen geäußert. Unsere Einarbeitung scheint richtig gut zu sein. Es vergeht kein Jahr, in dem mir nicht mehrere Mitarbeiterinnen abgeworben werden. Das Abwerben wirft für mich jedoch ein schlechtes Licht auf den, der abwirbt und auch auf die Person, die sich abwerben läßt.

Wer glaubt, mich damit zu strafen oder zu ärgern, der irrt sich. Wer abwirbt bestraft am Ende leider die kranken Personen, die Pflege brauchen. Die Mitarbeiter:innen, die sich abwerben lassen, strafen auch nicht mich, sondern auch die Patienten und die ehemaligen Kolleginnen, die dann aufgrund ihrer persönlichen Einstellung zur Pflege Zusatzdienste fahren.

Und wenn dann die abgeworbenen Personen feststellen, dass ihr Vorhaben nicht aufgeht, kommt wiederum der Neid. Und das hat zur Folge, dass feige anonyme Bewertungen geschrieben und veröffentlicht werden oder sogar eine verleumderische Anzeige beim Medizinischen Dienst erfolgt.

Ja, das ist auch Pflege !

Aber ich habe meinen Frieden mit diesen Abläufen gefunden. Schwache Charaktere sind nun mal heuchlerisch und suchen nie das offene Gespräch – das gilt leider für alle Nationalitäten. Und im Rückblick musste ich zum einen feststellen, dass mir die abgeworbenen Mitarbeiter nicht fehlen und auch wiederum viele als “Wanderpokal” weitergezogen und weitergezogen sind. Der gedachte kurzfristige Sieg – egal ob vom Abwerbenden als auch vom Abgeworbenen – hat sich also nicht bestätigt.

 

Die Zukunft

Ich freue mich auf weitere charakterstarke Mitarbeiter:innen, die nicht nur in die Pflegebranche wechseln, weil dort inzwischen Höchstlöhne gezahlt werden.

Ich freue mich auf weitere charakterstarke Mitarbeiter:innen, die Menschen das Alter angenehm gestalten möchten und daran denken, dass jeder von uns morgen auf Pflege angewiesen sein kann und daher die Abschlussfrage:

“Von wem möchten Sie dann betreut und gepflegt werden ?”

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer kennt noch diese Zeilen ?

Wer verbindet sie inzwischen mit dem Thema “Pflege” ?

 

Es gibt kaum ein Branche, in der mehr über Geld gesprochen und gestritten wird, als in der Pflege.

Warum ist das so ? Hier meine persönlichen Antworten:

  1. Wer sich in einem Beruf nicht ausreichend anerkannt fühlt, versucht dies über ein entsprechendes Gehalt auszugleichen. Daher steigen die Gehaltsforderungen in der Pflege.
  2. Wenn ein erkrankter oder älterer Mensch vor die Wahl gestellt wird ob er gepflegt werden möchte oder lieber eine Geldleistung beziehen will, entscheiden sich leider zuviele fürs Geld. Dabei wird erst im zweiten Schritt berücksichtigt, ob dies im Einzelfall sinnvoll ist. Da werden Kinder, die selbst Vollzeit berufstätig sind, als “Helfer” benannt. Da werden Verwandte angegeben, die mehrere hundert Kilometer entfernt wohnen. Prüft das die Krankenkasse oder der Medizinische Dienst ?   NEIN !   Auf die dann notwendigen Diskussionen haben die auch keine Lust.
  3. Den ambulanten Pflegediensten wird vorgeschrieben welche Leistung sie in welcher Zeit und zu welchem Honorar zu erbringen haben.
  4. Hierzu das Beispiel der Medikamentengabe:   Wir fahren zu der angegebenen Adresse, suchen einen Parkplatz (muss man auch erst mal finden), gehen zum Haus und betätigen die Klingel. Es braucht oft mehr als 2 Minuten, bis der Türöffner betätigt wird. Mit etwas Glück wohnt unser Patient im ersten oder zweiten Obergeschoss. Also über die Treppe nach oben. Oft muss an der Wohnungstür erneut geklingelt werden. Wieder Wartezeit. Dann endlich, wir sind in der Wohnung. Oft genug müssen wir dann die Medikamenten-Box suchen. Unsere Senioren sind da sehr ideenreich. Mit Blick auf die Zeit müsssten wir nun die zu verabreichenden Medikamente, egal ob 3, 4, 5 oder mehr Tabletten, in die Hand des Patienten geben und ihn auffordern, diese bitte schnellstmöglich “einzuwerfen”. Nein, wir holen ein Glas Wasser, setzen uns zu dem Patienten und verabreichen in Ruhe die Medikamente. Die Gesamtdauer – man möchte ja auch noch ein persönliches Wort an diesen Menschen richten – braucht nun mal bis zu 12 Minuten, denn wir spülen das Glas noch aus und stellen es weg oder füllen es erneut und reichen es dem Patienten.
  5. Mit diesem Zeitaufwand, dem Weg zum Auto, der Anfahrt zum nächsten Patienten, können wir nicht mehr als 4-5 Patienten pro Stunde aufsuchen. Die uns von den Krankenkassen zugebilligte Wegepauschale kann ich nicht als Einnahme werten. Die Autos müssen betankt, gepflegt, oft genug auch repariert und irgendwann auch ausgetauscht werden. Die reine Medikementengabe bringt uns somit einen Stundensatz von rund 28 Euro. Das ist deutlich zu gering. Also geht es zu Lasten der Patienten, für die man nicht die benötigte Zeit zugebilligt bekommt und es geht zu Lasten der Pflegekräfte, die dann ein schlechtes Gewissen gegenüber den Patienten entwickeln.
  6. Diese unzufriedenen Pflegekräfte steigen dann aus der Pflege aus und wechseln die Branche.

Dieser Kreislauf kann nur mit einer grundlegenden Reform unterbrochen werden.

Mein Vorschlag :

1-jährige Ausbildung für Pflegehelfer mit der Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Grundpflege, dem Spritzen von Insulin, dem Anlegen von Kompressionsstrümpfen und Kompressionsverbänden

1,5-jährige Ausbildung, d. h. Aufbauschulung von 6 Monaten zum Thema “Wundversorgung”.

Mit diesen zwei Bausteinen ist die Pflege der älteren Menschen, die schlicht und einfach länger eigenverantwortlich in ihren eigenen Räumlichkeiten wohnen möchten, gesichert.

 

Gleicher Preis für gleiche Leistung

Die Leistungen der Krankenkassen müssen einheitlich werden. Es kann nicht sein, dass die Leistung “Anziehen von Kompressionsstrümpfen” mit einer Summe beglichen wird, unabhängig ob dem Patienten ein Strumpf oder zwei Strümpfe anzulegen sind.

Diesen Streitpunkt habe ich versucht in Niedersachsen zu erörtern. Ich habe verloren. In unseren Nachbarbundesländern werden – so muss es auch sein – zwei Gebühren bezahlt, wenn zwei Strümpfe anzuziehen sind.

Eine Kompressionshose stellt für die Pflegekraft eine deutlich höhere Anstrengung dar, als ein Kompressionsstrumpf. Interessiert in Niedersachsen aber leider auch keine Krankenkasse.

Ich bin gespannt, ob zuerst die Reform oder der Kollaps kommt.

 

 

 

Ich habe viel Kontakt zu Rechtsanwälten und stelle mittlerweile fest, es gibt nur TOP oder FLOP.

Die Tops finden sich nicht so schnell. In der Regel merke ich schon in der Vorbereitung eines Verfahrens, ob ich die richtige Anwalts-Entscheidung getroffen habe. Ehrlicherweise muss ich dazu sagen, dass ich mir diese Frage gar nicht mehr stelle, denn ich arbeite nur noch mit einer Kanzlei in Bonn zusammen. Diese Entscheidung haben mein Mann und ich nicht getroffen, weil alle Prozesse gewonnen wurden. Nein, es wurde aber immer offen mit uns – insbesondere mir – kommuniziert, so dass jederzeit bewußt war, ob das Verfahren weitergeführt werden sollte oder besser nicht.

Diese Ehrlichkeit legen leider nicht alle Anwälte an den Tag.

Es haben viele Anwälte meinen Weg gekreuzt, die von großen Mandaten, großen Auftritten vor Gericht etc. geträumt haben. Oft waren es Anwälte, die sich für nicht alltägliche Fachgebiete spezialisiert hatten, z. B. das Medizinrecht. Das sind Verfahren, die sich über Monate und Jahre hinziehen. Das muss dabei schon bedacht werden. Und dann kommt auch dieser Anwalt / diese Anwältin an den Punkt und fragt sich :

“Welches Rechtsgebiet sichert mit ein ruhigeres und beständiges Einkommen?”

Die Antwort ist schnell gefunden:  Das Arbeitsrecht

Man schlägt sich auf die Seite der Arbeitnehmer. Das ist nahezu die Garantie für ein geregeltes Einkommen. Ein Vergleich ist in der Regel immer möglich und oft genug wird der Prozess zugunsten der Arbeitnehmer entschieden = gesichertes Einkommen. Wobei ein Vergleich aufgrund der dann fälligen Vergleichsgebühr kaufmännisch noch interessanter ist.

Wie sagt ein kluger Mann :

Der Arbeitgeber immer der Böse, verschafft er dem Atlatus dennoch sichere Erlöse.

 

Die Sicht des Arbeitgebers interessiert vor Gericht niemand, leider auch nicht den Richter bzw. die Richterin. Man reicht Schriftsätze ein, man sammelt Nachweise über die Unfähigkeit eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin, man legt dem Gericht dar, dass der Arbeitsleistung von z. B. 100 Tagen genau 75 Krankentage gegenüberstehen und eine Weiterbeschäftigung das Unternehmen vor große Probleme stellt.

Egal, die erste Frage des Richters / der Richterin lautet immer: “Sehen die Parteien die Möglichkeit eines Vergleichs?”

Dann wird nur noch um Geld gefeilscht und das Verhandeln, was damit startet, stellt jeden Markthändler in den Schatten. Ich habe es selbst erleben müssen, dass der gegnerische Anwalt ein sehr gutes Zeugnis mit Grußformel einfordern wollte. Ich habe dann den Richter wortwörtlich gefragt “Wollen Sie mich jetzt zwingen, ein falsches Zeugnis auszustellen. Ein Zeugnis, für das ich dann auch noch in der Verantwortung bin?”

Auch der Richter wollte keine klare Position beziehen und fragte seinerseits den gegnerischen Anwalt, ob nicht auch ein einfaches Zeugnis ausreichen würde. Antwort des Anwalts “Ja, aber mit Grußformel.”

Gut, mir war auch bekannt, dass ein noch so gutes Zeugnis aufgrund einer fehlenden Grußformel nichts wert ist. Die fehlende Grußformel war mal ein Geheimzeichen unter Arbeitgebern. Inzwischen gibt es neue Möglichkeiten.

Aber ist es nicht traurig, dass man als Arbeitgeberin zu solchen Mitteln greifen muss, um die eigene Meinung kundzutun ?  Und das mit Wissen und unter Anleitung der Arbeitsgerichte !

Ich versuche, solche Vorgänge nicht mehr so persönlich zu nehmen, distanzierter abzuarbeiten und meine Nerven zu schonen. Die Mitarbeiter:innen, von denen man sich trennen musste, haben schon genug Mühe verursacht und sind es einfach nicht wert, ihnen noch mehr Zeit und Gedanken zu widmen.

 

Übrigens, die einzig wahre Kombination ist “Arbeits- und Familienrecht”.

In beiden Fachgebieten wird geschrieben und verglichen, aber leider nur selten wirklich Recht gesprochen.

 

 

 

 

Ja, das ist meine Meinung.

Und die hat sich aufgrund von einer aktuellen Erfahrung mal wieder bestätigt :

Wenn man das Gefühl hat, ein “Gegner”, auch wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelt, ist nicht im Recht, der aber eine Klage einreicht, nur um zu zanken und will Sie nur in die Kosten treiben –  dann, nicht die Nerven verlieren, einen guten Anwalt aufsuchen, sich beraten lassen und erst dann entscheiden.

Aktuell musste ich einen Rechtsstreit führen. Der Grund ist schon ärgerlich:

Wir haben aufgrund von fehlenden Mitarbeitern und meiner eigenen Corona-Erkrankung den Schlüssel einer leider verstorbenen Patientin zu spät den Erben übergeben. Der Tochter und dem Schwiegersohn der verstorbenen Patientin war es leider leider leider nicht möglich, den Schlüssel in unserem Büro abzuholen. Schade auch 🙁

Dieser Rechtsanwalt, möglicherweise in Braunschweig auch unter Kollegen gut bekannt, hat sofort Klage beim Landgericht eingereicht. Der Grund ist schnell erklärt:

Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang

Er als Anwalt konnte sich kostengünstig selbst verteidigen. Ich musste mich anwaltlich vertreten lassen.

Da er die Klage auf 7.000 Euro Schadenersatz aufgebaut hat, kann man den Streit nicht vor einem Amtsgericht verhandeln. Der Streitwert war natürlich total überzogen. Argumentiert wurde dies mit dem notwendigen Austausch einer Schließanlage einer Stadtvilla mit 8-12 Wohneinheiten. Ich weiß, dass dies keine Kosten von 7.000 Euro verursacht. Um dies aber dem Gericht darzulegen, braucht man einen Anwalt.

Also habe ich überlegt und mich entschieden, lieber in einen guten Anwalt als in einen Vergleichsbetrag zu investieren.

Der Anwalt arbeitet für sein Honorar. Der gegnerische Anwalt jedoch nicht, der klagt nur, um zu klagen. Hierzu hatte ich mich auch schon in einem Beitrag geäußert:

Die “billige” Rache eines kleinen Anwalts

Aber es gibt nun mal Menschen, die finden ihren Frieden nur, wenn sie derart manipulativ tätig werden können. Ich frage mich dann nur:

  • Was fehlt diesen Menschen in ihrem Leben ?
  • Haben diese Menschen kein Rechtsempfinden und haben deshalb Jura studiert ?
  • Wurden diese Menschen in der Kindheit vernachlässigt ?
  • Fühlen sich diese Menschen nicht ausreichend anerkannt, egal ob in der Familie oder in der Gesellschaft ?

Das Landgericht Braunschweig ist den Ausführungen meines Anwalts gefolgt. Der Streitwert wurde dann auf den Betrag von 2.000 Euro reduziert.

Mein Anwalt hat mich dann noch gefragt, ob es mir darum geht vor Gericht zu 100 % zu gewinnen oder ob ich eher an einer schnellen Beilegung des Prozesses interessiert bin.

Ja, ich habe darüber nachgedacht. Aber ich habe mich dann gegen die sicherlich kostenintensivere Lösung der schnellen Beilegung entschieden. Sicherlich fragen Sie sich jetzt. WARUM ? Warum kämpft sie nicht weiter ?

Die Antwort lautet :

Der gegnerische Anwalt ist es mir nicht wert. Jede Minute, die ich in diesen Rechtsstreit investiere, ist für mich verlorene Lebensqualität.

Ich habe aber noch viele Pläne und dafür brauche ich meine positive Energie.

Also, ich investiere lieber in den Anwalt, als in einen Vergleich  –   das bleibt so !

 

Dies ist die Headline eines Artikels von “Pro PflegeManagement”https://www.ppm-online.org/ – Ja, die einrichtungsbezogene Impflicht war zahnlos.

ABER: Sie hat viel Schaden angerichtet

Ich habe mich – aus heutiger Sicht LEIDER – an die gesetzlichen Vorgaben gehalten und die Mitarbeiter entlassen, die sich, egal aus welchen Gründen, nicht impfen lassen wollten. Die Folge war, dass Fachpflegen abgesagt werden mussten. Es waren nämlich genau Fachkräfte, die kein Vertrauen aufbrachten und die vorgeschriebenen Impfungen ablehnten.

Abgesagte Pflege-Einsätze führen dann wiederum zu geringeren Einnahmen, die dann aber von mir zu tragen sind. Dafür gab und gibt es keine Entschädigung. Die Einrichtungen, die sich nicht haben beirren lassen, haben nun gewonnen. Diese Pflegedienste haben zum Teil sogar noch Mitarbeiter:innen eingestellt, die nicht geimpft waren. Jetzt stellt sich das als kluger Schachzug heraus.

Wer wagt – der gewinnt !

Im letzten Jahr hat sich mir gegenüber kein Pflegedienstbetreiber dahingehend geäußert, dass er oder sie ungeimpfte Mitarbeiter:innen beschäftigt. Aber jetzt, nach dem doch sehr leisen Auslaufen der Pflicht, werden die Stimmen derer laut, die sich nicht an die Vorgaben gehalten haben.

Entgegen der Vielzahl an Veröffentlichungen zu der Impfpflicht, ist das Auslaufen der Pflicht sehr still und sehr leise erfolgt.

Wie schreibt PRO PflegeManagement: “Nun kommt offenbar heraus, dass die ganze Geschichte ein Rohrkrepierer war. Trotz vieler Verstöße wurde4n nur wenige von ihnen geahndet…..”

 

Schon Ende 2021 waren fast 5 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig !

Diese Zahl sollten sich die Entscheidungsträger vor Augen führen. Und zwar genau die Entscheider, die es – zumindest in Niedersachsen – verhindern, dass erfahrene Pflegehelferinnen keinen Spritzenschein machen dürfen. Der Pflegenotstand in der ambulanten Pflege könnte deutlich reduziert werden.

Lassen Sie doch endlich erfahrene Pflegehelferinnen ein mehrtägiges Seminar mit Abschlussprüfung absolvieren. Dann kann das immer öfter verordnete Spritzen von Insulin in eine klassische Pflegetour eingeplant werden und die Pflegehelferin mit Spritzenschein kann mit der Pflege die Spritze übernehmen. Ein klassischer Alten-Pflege-Dienst hat nicht immer genügend Patienten_innen, die Insulin gespritzt bekommen, um eine separate wirtschaftliche Qualitäts-Tour planen zu können. Gerade an den Wochenenden, mit 57 % Gehaltszuschlag, ist diese Tour nicht tragbar.

Aber ein großer Verband macht es uns ja vor !

Der Vater einer Mitarbeiterin wurde am 14. Dezember 2022 per Brief informiert, dass mit dem Folgetag die Abendversorgung nicht mehr geleistet werden kann. Und dabei handelte es sich um eine Leistung nach SGB V, also lag eine Verordnung vor. Mir wurde deutlich dargelegt, dass wir niemals von heute auf morgen einem Patienten die Versorgung kündigen können. Gut, vielleicht bin ich mit meinem Pflegedienst nicht groß genug, um mich über die Voraussetzungen des geschlossenen Versorgungsvertrages hinwegsetzen zu können. Bei uns steht dann der Medizinische Dienst an der Tür und droht mit einer Anzeige.

 

Aber es gibt noch eine Geschäftsidee !

Am besten kündige ich alle Pflegeverträge. Jetzt fragen Sie sich sicher “Und dann?” – Das kann ich Ihnen verraten.

Dann biete ich meine festangestellten Mitarbeiter:innen nur noch Mietkräfte den bestehenden Pflegediensten und Seniorenheimen an. Dann bin ich nicht mehr gebunden an Versorgungsverträge, ich muss keinen Fuhrpark unterhalten und es erfolgt keine Prüfung durch den Medizinischen Dienst und ich kann die Gehälter nochmals erhöhen. Aktuell wirbt eine Service GmbH mit Gehältern

AB 18,28 € Stundenlohn für eine Reinigungskraft oder AB 18,28 € Stundenlohn für eine Pflegekraft ohne Ausbildung

Und glauben Sie mal nicht, dass ich für meine Mitarbeiter:innen dann täglich an einen neuen Einsatzort schicken muss. NEIN, diese “Menschen-Verleiher” unterbreiten Angebote ab 100 Stunden im Monat, bitte keinen Wochenenddienst und Teil-Dienst nur mit deutlichem Aufschlag.

Dieser Missstand besteht seit Jahren, interessiert die Entscheidungsträger aber zu Null Prozent.