Die kleinen und großen Herausforderungen als Neubürgerin in Braunschweig

Darf ein Richter einen persönlichen Krieg führen ?

Nein, das darf er nicht, ist aber geschehen – vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

Folgende Vorgeschichte:

Bereits seit über einem Jahr führt eine ehamalige Mitarbeiterin einen Rechtsstreit gegen meinen Pflegedienst. Die Verzögerungen hat sie bzw. ihre Anwältin mehrheitlich zu vertreten. Die letzte zweimonatige Vertretung wurde vom Gericht vorgegeben, da ein Zeuge nicht zu dem damals geplanten Termin erscheinen konnte. Aufgrund seines Urlaubs hat er sich entsprechend entschuldigt.

Nun ist genau das geschehen, was einfach nicht sein darf: Ich hatte mir zu dem wichtigen Termin ein falsches Datum in meinem Kalender notiert. In der Vorbereitung auf den Termin habe ich die Akte gesichtet, meine Beweise sortiert und die notwendige Ladung dazugelegt.

Und siehe da, der Termin war nicht erst in fünf Tagen, sondern schon am Folgetag. Mein Schreck war entsprechend groß. Genau für den Folgetag waren Termine anberaumt, die ich beim besten Willen nicht verschieben konnte. Also habe ich meinen Assistenten, dem der Vorgang bestens bekannt war, gefragt, ob er sich zutraut mit einer Vollmacht an der Verhandlung teilzunehmen. Der junge Mann hat studiert, hat ein ausgesprochen logisches Denken und ein gutes Auftreten.

Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen und Erlebnisse vor Gericht hatte ich keinerlei Bedenken, denn es war immer möglich um eine kurze Unterbrechung zu bitten und einen telefonischen Rat einzuholen. Das wurde mir sogar schon von Richtern vor genau diesem Gericht – Arbeitsgericht Braunschweig – empfohlen.

Und als letzte Konsequenz ist und war es immer möglich – auch vor dem Arbeitsgericht Braunschweig – einen Vergleich unter Vorbehalt zu vereinbaren.

Um so überraschter war ich dann, dass mich nur eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn ein vollkommen aufgelöster Assistent anrief. Seine Stimme überschlug sich förmlich. Ich musste mehrfach nachfragen, um den Sachverhalt nachvollziehen zu können.

Nun nachfolgend die Details:

  1. Missbilligendes Verhalten des Richters, als mein Mitarbeiter die Vollmacht vorlegt. Es wurde süffisant nachgefragt, ob denn Frau Heyer nicht teilnehmen möchte. Mit Mimik und Gestik ließ der Richter alle Anwesenden an seinem Unmut teilhaben.
  2. Die Eröffnungsworte des Richters waren „Das zieht sich alles wie Gummi in die Länge.“ Stimmt, damit hatte er recht. Aber die Klägerseite hat für eine Verzögerung von rund 5 Monaten gesorgt und der geladene Zeuge für weitere 2 Monate.
  3. Der Richter wandte sich zunächst nur körperlich in Richtung der Klägerseite. Nach weiteren 10 Minuten verrückte er seinen Stuhl zu rund 60 % in Richtung der Klägerseite, so dass mein Vertreter nur noch gegen seine Schulter und Rückseite sprechen konnte.
  4. Der Versuch meines Vertreters, neue Beweise anzuführen, wurden schlicht und einfach vom Tisch gewischt mit den Worten „Es gab genug Zeit die Punkte auszuformulieren. Das passt hier heute nicht mehr hin. Wir schließen jetzt einen Vergleich.“
  5. Auf die Bitte meines Mitarbeiters, dass er mit mir Rücksprache nehmen möchte, erhielt er die unverschämte Antwort „Sie sind jetzt hier. Dafür müssen Sie jetzt den Kopf hinhalten.“
  6. Die Antwort meines Mitarbeiters „Dann lassen Sie mir ja gar keine andere Lösung“ wurde dann vollkommen falsch als Zustimmung eines Vergleichs gewertet.
  7. Zudem wurden falsche Tatsachen zur Wahrheit erklärt. Z. B. hatte die ehemalige Mitarbeiterin vom damaligen Jahresurlaubsanspruch bereits 10 Tage verbraucht. Vor Gericht lügt sie frech und dreist und sagt „Nein, Urlaub hatte ich keinen.“ Und der Richter nimmt diese Aussage ungeprüft als Grundlage für einen Vergleich.
  8. Es gab und gibt neue Erkenntnisse zu dem Arzt-Tourismus, den die ehemalige Mitarbeiterin absolviert hat. Auch das hat der Richter einfach vom Tisch gewischt.

Also, wenn ich es nicht besser wüßte, kommt die Idee auf, dass Klägervertreterin und Richter einen Deal getroffen haben.   Aber wer weiss das schon??

Ich habe lange Gespräche mit meinem Vertreter geführt. Er fühlt sich zu Recht nicht nur mißverstanden, sondern nahezu schon mißhandelt, zumindest verbal.

Für mich war direkt klar, hier muss ein Befangenheitsantrag gestellt werden. Für mich stand zwar die Frage im Raume, ob dies noch möglich ist. Ich weiß, man kann nach einer Verhandlung einen Befangenheitsantrag innerhalb von zwei Wochen einreichen. Aber nach meinem Kenntnisstand nur, wenn noch kein Urteil gefällt wurde.

Aber wie sieht das bei einem Vergleich aus ?

Für mich ist und war eindeutig belegt, dieser Richter hat sich befangen verhalten. Er wollte mir, und nur mir, Schaden zufügen. Dafür war es ihm auch egal, ob er einen jungen Menschen, der am Anfang seiner beruflichen Karriere steht, einen Schaden zufügt. Seine Rache geht über alles.

Und ?  Wie ist die Antwort auf meinen Antrag wohl ausgefallen ?

Der Gerichtspräsident teilt mir schlicht und einfach mit, warum er den Antrag ablehnen wird. Ich erhalte jetzt noch nicht einmal eine Wochenfrist zur Erwiderung. Die habe ich nun genutzt, um mich anwaltlich beraten zu lassen. Und das Ergebnis zeigt, dass der Befangenheitsantrag nach einem Vergleich nur in Ausnahmen zum Erfolg führt.

Aber, es gibt noch eine weitere Möglichkeit !!

Die kann ich hier aber noch nicht darlegen, denn möglicherweise liest sowohl der Gerichtspräsident als auch der Verhandlungsrichter diesen Blog und hätten somit die Chance eine weitere neue Strategie aufzuarbeiten. Das will ich aber nicht.

Ich garantiere, dass ich über den Ausgang zu einem späteren Zeitpunkt berichten werde.

Ich persönlich habe immer an die Neutralität eines Richters/einer Richterin geglaubt.

Ich persönlich habe immer an die Verantwortung eines Richters/einer Richterin geglaubt.

Ein Richter hat sich mal vor vielen Jahren mit folgenden Worten persönlich an mich gewandt „Da Sie hier vor Gericht ohne anwaltliche Vertretung erschienen sind, ist es meine Pflicht, Sie zu belehren.“

Sind Richter dieser Qualität alle im Ruhestand ?

 

 

Guten Tag, da bin ich wieder – Eure Cornelia Heyer

Ich hoffe, der letzte Beitrag mit meinen eigenen Erfahrungen aus der Pflege haben Euch zum Schmunzeln, aber hoffentlich auch zum Nachdenken, gebracht.

Heute habe ich eine direkte Frage:

Wer kennt die Behörde, die sich um den Datenschutz kümmern sollte ?

Der offizielle Name lautet

„Landesbeauftragte für den Datenschutz“

Ich sehe, da zucken schon die ersten zusammen. Datenschutz wird aktuell richtig groß geschrieben. Ich weiß gar nicht, wie oft ich Formulare zu dem Thema unterzeichne. Gelesen habe ich die nie. Wie sagte mal ein Banker „Einfach ein Kreuz bei gelesen machen. Ist eh alternativlos, ob gelesen oder nicht.“ Er hat recht.

Aber es gibt schon Beispiele, die zeigen, dass der Datenschutz aus meiner Sichtweise überzogen ausgelegt wird.

Wer mich kennt, weiß, dass ich dazu auch ein Beispiel anführen kann.

Also, im Januar 2021, also knapp sechs Monate nach dem Kauf des Pflegedienstes und vorliegen der ersten Kündigungen, in diesem Fall der Pflegedienstleiterin und der Stellvertretung, die sich in der Phase gerade unter dem Dach einer kirchlichen Organisation selbstständig machten, bat ich die Vorsitzende der Jung-Erkrankten Parkinson-Patienten aus Braunschweig zu einem Vortrag.

Ich fand und finde es immer noch wichtig, dass Menschen, die leider betroffen sind, über eine Krankheit, die Einschränkungen, die Beschwerden und der Probleme im Alltag berichten.

Das gestalte ich als Schulung, die wir unseren Mitarbeiterinnen selbstverständlich bezahlen.

Da es sich um den ersten von mir vorbereiteten Vortrag handelte, war ich aufgeregt. Da kann ich mich noch sehr gut dran erinnern.

Die Mitarbeiterrunde war bis auf eine Mitarbeiterin vollzählig.

Die Vortragende kam pünktlich ins Büro, der Gang war unsicher und sie hat stark gezittert. Ich hatte wirklich Sorge, ob sie den Vortrag schafft.

Sie merkte meine Unsicherheit, strahlte mich an und meinte nur „Keine Sorge, da geht gleich vorbei. Ich habe bewußt auf die Medikamentengabe verzichtet, damit ihre Pflegekräfte sehen, wie sich mein Befinden verändert.“

Und so war es dann auch.

Zunächst habe ich wahrgenommen, dass es im Schulungsraum mucksmäuschenstill war. Alle schauten gebannt auf diese Frau, die trotz der sichtbaren Einschränkungen fröhlich wirkte. Sie zeigte eindrucksvoll, dass sie nicht in der Lage war, ein Glas Wasser zum Mund zu führen.

Dann nahm sie die Medikamente, die sie schon eine Stunde vorher hätte einnehmen müssen. Und es dauerte auch nur rund 15 Minuten und die Stimme wurde stärker, sie führte das gefüllte Glas eigenständig zum Mund, stand auf und ging ruhig durch den Raum. Wir waren alle sehr beeindruckt.

Es wurden viele viele Fragen gestellt. Und dann erschien die Mitarbeiterin, die ich zu Beginn vermißt hatte. Sie nahm Platz, hörte offensichtlich nicht zu, sprach mit der Nachbarin zur Linken und zur Rechten, lockte den Hund vom Pflegedienstleiter, der ruhig in seinem Korb lag und schien sich für alles, nur nicht für den Vortrag, zu interessieren.

Meine Augen sprühten Blitze, aber leider ohne Erfolg. Sie ließ sich nicht beirren.

Ich weiß bis heute nicht, ob es der Vortragenden aufgefallen war und sie einfach zu höflich war, dies auch anzusprechen.

Da genau diese junge Mitarbeiterin dann auch noch die von mir vermittelten Kindergartenplätze für ihre Töchter verweigerte, war ich mehr als ungehalten. Es war klar, die Kindergartenplätze wurden abgelehnt, da sie gar keine Lust verspürte vor halb neun den Dienst zu starten. Das war aber mal ganz anders vereinbart worden.

Da es so kurz nach der Übernahme durch mich immer noch sehr unruhig im Team lief, wollte ich zum Jahresbeginn 2021 für Klarheit sorgen.

Mit Klarheit meinte ich Offenheit. Ich bin und war immer dafür Dinge offen anzusprechen. Das hätte ich auch machen sollen, mir ist aber ein grober Fehler unterlaufen. Ich habe das, was mir nicht passte, zu Papier gebracht.

Ja, ich sehe schon förmlich Ihr Kopfschütteln und die Frage „Warum hat sie das auch noch aufgeschrieben.“ Und ich habe es nicht nur aufgeschrieben, ich habe genau diese Mitarbeiterin in einer Erklärung namentlich genannt und habe das von mir Verfaßte an die Mitarbeiterinnen im Hause verteilt.

Ja, doof – ich weiß !

Genau diese Mitarbeiterin hat dann ihren Dienst bei mir beendet. Damit war ich der Meinung „Jetzt kehrt Ruhe ein.“ Hahahaha

Mein Rundschreiben war klar als interne Information gekennzeichnet. Aber, natürlich, irgendwer hat das interne Schreiben dieser ehemaligen Mitarbeiterin ausgehändigt. Wer das war, weiß ich bis heute nicht. Ich konnte mich auch gar nicht mehr an den Vorgang erinnern, als dann nach mehr als einem Jahr ein Schreiben der eingangs benannten Behörde einging. Ich war dann so unbedarft und habe den Vorgang, zumindest so, wie ich mich daran erinnere, auch geschildert.

Es gab dann über Monate ein oder auch zwei Nachfragen. Dann verging wieder ein Jahr.

Für mich war klar, dass haben die abgelegt. Tja, habe ich gedacht. Dann kam eine Zahlungsaufforderung. Ich sollte für die Verletzung des Datenschutzes einen Betrag von rund 1.200 Euro bezahlen. Ich staunte nicht schlecht.

Mein Gedanke war „Irgendwer verteilt ein internes Rundschreiben und ich soll dafür über tausend Euro bezahlen.“

Bestimmt nicht.

Schnell alles zu meinem Anwalt nach Bonn. Der schloss sich meiner Meinung an und meinte, dagegen sollte man vorgehen. Also genau die Antwort, die ich hören wollte.

Ich habe die Zahlung verweigert. So, das wollte ich dann mal sehen.

Und dann haben die mir gezeigt, wer am längeren Hebel sitzt.

Aus heutiger Sicht haben die mich als uneinsichtig eingeschätzt, da ich mich einfach nur geweigert habe und nicht das Gespräch mit der Behörde gesucht habe.

Und das Ergebnis war dann eine Zahlungsaufforderung über sage und schreibe 15.000 Euro.

Ja, ihr lest richtig – 15.000 Euro sollten bezahlt werden.

Dann habe ich mich ohne Anwalt schlau gemacht und die Möglichkeit des Einspruchs gefunden. Den habe ich dann alleine formuliert. Jetzt noch zusätzliche Anwaltskosten waren nicht drin. Vor allen Dingen konnte ich nicht glauben, dass man in 2023 einen Vorwurf aus 2021 verfolgt und mit meinem Einspruch wir letztendlich in 2024 angekommen sind. Also drei Jahre nach all dem.

Kaum zu glauben. Es wurde dann ein Gerichtstermin in Hannover festgelegt.

Der Tag fing schon gut an. Ich stand am Bahnhof in Braunschweig und wollte am Automat eine Fahrkarte nach Hannover kaufen. Ging nicht, meine Karte wurde nicht akzeptiert.

Na super, gottseidank hatte ich Bargeld dabei. In Hannover dann zum Amtsgericht. Den Sitzungssaal fand ich schnell.

Mulmig wurde mir dann, als ich mich einer Staatsanwältin, einem Richter, zwei Beisitzern und zwei Vertreter der Datenschutzbehörde als Kläger gegenüber sah.

Conny allein gegen sechs Gegner, schoss es mir durch den Kopf.

Ihr glaubt es nicht, dem Richter lag mein internes Schreiben vor und es wurde jeder Satz, ja wirklich jeder Satz, vorgelesen und diskutiert.

Es wurde sogar debattiert, ob ich in meinem Rundschreiben erwähnen darf, dass eine Mitarbeiterin, Kindergartenplätze ablehnt. Damit ist ja klar, dass sie Mutter von zwei Kindern sei und das könne schon dem Datenschutz unterliegen.

Selbst der Richter kam ins Grübeln und meinte, dass auch in seiner Abteilung offen über die Vergabe von Urlaubstagen gesprochen wird und dabei auch geschaut wird, wer hat schulpflichtige Kinder und wer nicht.

Die Frage, ob das schon eine Datenschutzverletzung sei, konnten die zwei Vertreter der Behörde nicht abschließend beantworten.

Ich muss denen aber dennoch so leid getan haben, dass die Strafe auf 5.000 Euro reduziert wurde.

Ja, ich musste sage und schreibe 5.000 Euro für einen Fehler aus 2021 in einer mehr als schweren Situation bezahlen und hatte noch nicht einmal das interne Schreiben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Ich weiß ja bis heute nicht, wer gegen die Bestimmungen meiner Arbeitsverträge verstoßen hat. Ziemlich frustiert bin ich zum Bahnhof und wieder der Versuch mit meiner EC-Karte ein Ticket zu erwerben. Wieder ohne Erfolg.

Ich habe mich gar nicht mehr getraut in die Ernst-August-Galerie zu gehen. Meine Sorge war zu groß, dass beim Versuch einer Kartenzahlung die Karte eingezogen oder zerstückelt wird. Und der Frustlaune hätte ich sogar noch Geld ausgegeben. Am Folgetag habe ich meine Bank angerufen.

Tja, man sollte jeden Brief der Bank lesen. Es muss einige Wochen zuvor ein Schreiben gegeben haben, indem ich aufgefordert wurde mich zu legitimieren. Habe ich versäumt. Und um den Kunden zu dem zu zwingen was er vergessen hat, wird dann mal temporär das Konto gesperrt.

Super.

Von dem Konto gehen aber auch alle Paypal-Buchungen. Da gab es dann auch sofort zwei Rücklastschriften. Alles kein Problem, dachte ich mir, überweise ich halt vom Konto meines Mannes mal eben 500 Euro auf das Paypal-Konto und alles ist geklärt.

Gesagt – getan.

Aber auch nach drei Tagen war keine Gutschrift auf dem Paypalkonto zu sehen. Dann kamen die 500 Euro als Rückbuchung wieder auf dem Konto meines Mannes an.

Und wieder was gelernt.

Das Geld muss von dem eigenen Konto kommen. Das war aber leider gesperrt. Also bin ich dann abends zum Bahnhof, denn dort ist noch eine der zwei Postbank-Filialen, habe mich legitimiert und wurde nur vertröstet. Abheben konnte ich immer noch nichts, denn meine Legitimation wurde per Telefax nach Bonn übermittelt und dann war mein Konto nach weiteren zwei Tagen wieder im Zugriff.

Dann habe ich von dem Konto Geld auf das Paypal-Konto umgebucht. Das geht übrigens von dem eigenen Konto in Minuten, keine Stunden und keine Tage.

So, das war jetzt mal ein Bericht zum Datenschutz und dem Hinweis, jeden Brief der Hausbank zu öffnen und auch wenn es wie Werbung ausschaut, besser lesen und sich auch nach den Vorgaben richten.

Ich erwähne jetzt in keinem Rundschreiben auch nur irgendeinen persönlichen Namen – ich halte mich an die Empfehlung des Richters „Sagen können Sie vieles, aber bringen Sie es nie wieder zu Papier.“

Das ist jetzt auch meine Empfehlung an Euch – lernt von meinen Fehlern.

Der Datenschutz verbietet aber nicht, dass ihr meinen Beitrag weiterreicht. Ihr müßt mir auch nicht schreiben an wen  🙂

Danke dafür – Eure Cornelia Heyer

Die neue Hängematte der Nation „Bürgergeld“ !

Ist ja eigentlich Sozialhilfe, aber Bürgergeld klingt doch viel schöner als Sozialhilfe – findet Ihr nicht auch ?

Wann und warum wurde die bekannte Sozialhilfe in Bürgergeld umbenannt ?

Ich sage es Euch, aus rein optischen Gründen.

Bürgergeld klingt einfach schicker und macht auch kein schlechtes  Gewissen für die Personen, die diese Unterstützung beantragen. Genau deshalb wurde auch der Begriff „Sondervermögen“ geprägt.

Als in einer Berichterstattung über das verplante Sondervermögen gesprochen wurde, habe ich das gar nicht verstanden. Ja, ich habe mich schon gefragt „Wo kommt bitte ein Sondervermögen her?“    Jetzt weiß ich es, es sind schlicht und einfach Schulden, nichts anderes.  Und dem Sondervermögen, bekannt seit 2022, folgte dann nur wenige Monate später das Bürgergeld.

Also, ich bleibe bei dem Begriff „Sozialhilfe“. Das ist und bleibt die korrekte Bezeichnung für eine soziale Leistung, die ich haben möchte, ohne etwas dafür zu tun.

Wußtet Ihr, dass diese Sozialhilfe so lange bezahlt wird, wie eine finanzielle Unterstützung notwendig ist?   Aber wer bitte kann beurteilen, wann und wie lange diese Hilfe notwendig ist ?

Und jeder von uns kann das beantragen, wenn er arbeiten könnte, also erwerbsfähig ist, nur leider keine Anstellung findet. Das macht das Leben doch deutlich einfacher und entspannter.

Der einzige Nachteil ist, dass keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden. Aber wer rechnet bitte in diesem Land noch mit einer Rentenzahlung, die ausreicht, um das eigene Leben zu finanzieren. Ich nicht, das sag ich Euch.

Aber im Ernst, ich kann sogar verstehen, dass die Frage im Raume steht, gehe ich arbeiten oder beantrage ich Sozialhilfe, neudeutsch Bürgergeld. Ich habe dazu auch ein Beispiel für Euch:

Eine ledige Mutter mit Kind, 9 Jahre, erhält 953 Euro als Lebensunterhalt für sich und das Kind. Dazu kommt eine ortsübliche Miete natürlich mit Nebenkosten. Allein die Miete beträgt hier in Braunschweig für eine angemessene Wohnung schon rund 800 Euro. Das sind dann aber schon 1.753 Euro gesamt.

Das Kind hat Anspruch auf ein kostenloses Mittagsessen in der Schule. Es gibt ein Sozial-Ticket für Bus und Bahn. Ach ja, von den mittlerweile nicht unerheblichen GEZ-Gebühren wird man auch befreit, schon wieder 220 Euro im Jahr gespart.

Nochmals – Lebenshaltungskosten, Miete, Nebenkosten, Sozial-Ticket, Mittagessen und GEZ ergeben mindestens  2.100 Euro im Monat.

Wie soll ich bitte diese ledige Mutter überzeugen, Pflegekraft in meinem ambulanten Pflegedienst zu werden?

Sie muss dann mindesten 130 Stunden im Monat arbeiten. Ja, sie bezieht als angelernte Pflegekraft schon 17,00 Euro je Stunde – also deutlich über Mindestlohn.

Aber in Steuerklasse 1 sind das dann rund 1.600 Euro netto zuzüglich Kindergeld. Macht gesamt 1.850 Euro.

Dafür muss sie im Frühdienst um 6.00 h den ersten Patienten aus dem Bett holen, zu waschen und anzuziehen. Sie arbeitet jeden Monat an zwei Wochenenden.

Sie erhält kein Sozial-Ticket, muss also zum vollen Preis Bus und Bahn nutzen oder sogar einen PKW unterhalten, um morgens zum Dienst zu erscheinen. Das Mittagessen des Kindes in der Schule muss sie selbst bezahlen.  Natürlich zahlt sie auch GEZ-Gebühren.

 

Offene Fragen an die Politiker, die diese Gesetze verabschiedet haben:

„Was bitte haben Sie sich dabei gedacht ?“      –      Ich sag mal NIX

 

Begleiten Sie doch bitte für nur vier Wochen die Einstellungsgespräche in meinem Pflegedienst und überzeugen potentielle Bewerberinnen in der Pflege zu arbeiten.

Sie werden viel lernen, das kann ich Ihnen versprechen.

Die ledige Mutter, die nicht arbeitet, hat am Monatsende rund 2.100 Euro erhalten oder ausgegeben oder nicht zahlen müssen – suchen Sie sich was aus.

Die ledige Mutter, die arbeitet, hat am Monatsende nur 1.850 Euro zur Verfügung, von der Sie aber noch rund 300 Euro für Leistungen ausgeben muss, die sie beanspruchen könnte, wenn sie nicht arbeitet.

Also 2.100 Euro gegen rund 1.500 Euro ?!

Nicht zu vergessen, dass die berufstätige ledige Mutter noch für Betreuung sorgen muss, falls ihr Kind erkrankt.

 

Ich erinnere mich gerade an eine Fernseh-Diskussion, da meinte ein Politiker allen Ernstes, dass man die Miete aus der Sozialhilfe nicht in diese Berechnung mit einbeziehen darf.

In welcher Welt leben bitte die Politiker ?   Also ich bezahle meine Miete von versteuertem Netto-Einkommen. Und Sie?

 

In Vorbereitung auf dieses Thema habe ich gestern meine Bankberaterin angerufen und nach dem Vordruck für die Beantragung von Sondervermögen gefragt.

„Ich weiß nicht was Sie meinen, Frau Heyer“ kam die erstaunte Antwort.

„Ich brauche auch Sondervermögen“ wiederholte ich schon etwas deutlicher. „Aktuell fehlen mir Pflegekräfte, ich gebe viel Geld für Werbung aus und das muss ich auch noch steigern. Und das möchte ich mit Sondervermögen bezahlen.“

Ob Ihr es glaubt oder nicht, die ist auf meine Frage gar nicht eingegangen und meinte nur „Gut, dass ich Sie am Telefon habe, ich warte noch auf Ihre letzte Bilanz.“

Und dann habe ich nochmals versucht, mein Anliegen vorzutragen. „Damit die Bilanz besser ausschaut, brauche ich doch das Sondervermögen“ habe ich nochmals wiederholt.

Und, was glaubt Ihr, wie lautete die Antwort?

„Also mal ehrlich, Frau Heyer, haben Sie Probleme, brauchen Sie einen Kredit ?“

Ich hörte schon die leichte Panik in ihrer Stimme.

 

Und genau das macht den Unterschied.

Ich, als Unternehmerin und Arbeitgeberin, brauche einen Kredit, den ich auch umfassend begründen muss und wofür ich viele viele Unterlagen einreichen darf.

Unsere Politiker beschließen ein Sondervermögen, bekommen das auch und müssen nur sich erklären, wofür es schlußendlich ausgegeben wurde.

 

Hier läuft doch was richtig falsch !

Ich sage hier klar meine Meinung. Und die lautet „Arbeit muss belohnt werden. Arbeit muss sich wieder lohnen.“

Wie können Politiker Anreize schaffen, nicht zu arbeiten, statt die zu belohnen, die arbeiten gehen?

Im Ergebnis finanzieren die fleißigen, vielleicht auch dummen, Arbeitnehmer das Leben der Menschen, die sich das genau so durchgerechnet haben und zu dem Schluss gekommen sind, nicht zu arbeiten.

 

Es hilft nichts, wenn aus Arbeitslosen des Arbeitsamtes Kunden der Agentur für Arbeit werden.

Es hilft nichts, wenn aus Staatschulden Sondervermögen werden.

Es hilft nichts, wenn aus Sozialhilfe Bürgergeld wird.

 

Irgendwer muss das alles bezahlen. Und wer ist das?  Das sind ausschließlich ehrliche und fleißige Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Denn das alles wird von Steuergeldern finanziert. Das darf man nicht vergessen.

Ich hoffe, dass die, die diesen Beitrag aufgenommen haben, ans Nachdenken kommen.

Und wenn Ihr in eurem privaten oder beruflichen Umfeld Politiker habt, sendet denen den Link dieses Beitrages. Die können mich sehr gerne anrufen, anschreiben und das Thema diskutieren. Darüber würde ich mich sehr freuen.

 

Eure  Cornelia Heyer

Ambulante Pflege: Mehr Insolvenzen als Hilfe vom Land Niedersachsen

Diese Nachricht sollte alle Pflegedienst-Inhaber wachrütteln und mobilisieren.

Es wird aber leider nur gesprochen und nichts geändert.

Was muss passieren, damit sich etwas ändert?

Wer interessiert sich für die finanzielle Situation in den einzelnen ambulanten Pflegediensten?

Die Lage der Ambulanten Pflege ist weiter prekär. Mehrere Dienste im Landkreis Hannover sind in die Insolvenz gegangen, der Betrieb war wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. In der Burg Seevetal wurde zwischen Betreibern, Politik und Krankenkassen groß debattiert – passiert ist seitdem eigentlich nichts. In einem engen Korsett aus Kosten- und Abrechnungsvorgaben, geschnürt durch Politik und Versicherungen, können Pflegedienste kaum ihre eigenen Kosten decken. Jetzt kam eine Pressemitteilung aus der Niedersächsischen Staatskanzlei mit großen Ankündigungen, denen letztendlich wenig bisgar nichts folgt.

„Jeder Handwerker kann steigende Kosten auf seinen Stundensatz aufschlagen und der Kunde kann dann überlegen, ober das will. Wir, die ambulanten Pflegen, haben keine Wahl.“

Was nützt es, wenn die Tarife der Pflegekräfte regelmäßig steigen, jedoch die Kassen die Anpassung der notwendigen Gebühren verhindern?

Was nützt es, wenn die Wegepauschalen erhöht werden?  Im Ergebnis ist die Wegepauschale nun teilweise höher als die Entlohnung für die notwendige Leistung?  WAS SOLL DAS ? Im Ergebnis versuchen die Kunden:innen die gebuchte hauswirtschaftliche Leistung mit der reinen Pflegeleistung zu kombinieren, um eine zusätzliche Wegepauschale einzusparen. Es ist aber nicht möglich, am Vormittag eine oft umfangreiche hauswirtschaftliche Leistung mit einer Leistung nach SGB V oder SGB XI zu verbinden. Die Begründung sind auch wieder die Kosten. Wie kann ich eine Fachkraft mit einem Brutto-Stundenlohn von 23 Euro zuzüglich Lohnnebenkosten (gesamt also mindestens 30 €) mit einer hauswirtschaftlichen Leistung betrauen, die ich nicht höher als den zu zahlenden Lohn abrechnen kann?

Die steigene Zahl der Insolvenzen interessiert aktuell NIEMAND !

Eine Folge dieser Mißwirtschaft ist die schon verzweifelte Suche nach Pflegeplätzen, die nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sind. Das hat wiederum zur Folge, dass in der Regel alte Menschen nicht aus der Klinik entlassen werden können. Diese nennt man dann „Überlieger“. Diese Art von Fehlbelegung reduziert wiederum die notwendige Bettenzahl für anstehende OPs oder Notfälle. Nach internen Zahlen verschiedener Kliniken beträgt der Anteil dieser Menschen mindestens 15 Prozent. Diese Überlieger, die man leider als Fehlbelegung bezeichnen muss, führen zu dem erschreckenden Ergebnis, dass in einem Jahr in nur einer Klinik 600 Notfälle abgelehnt werden mussten.

Werden komplizierte Patienten in der Pflege „aussortiert?“

Der Angehörigenverband „Wir pflegen“ beobachtet die Entwicklung, dass Anbieter sich immer häufiger gezwungen sehen, nur noch einfach zu pflegende Patienten, die unkompliziert abgerechnet werden können, anzunehmen. Menschen mit Pflegegrad vier oder fünf würden aus Sicht dieser Anbieter zu viel Personal binden. Die Landesvorsitzende spricht von einer um sich greifenden „Triage in der Pflege“.

Wollen wir das ?  Können wir das verantworten ?

Fest steht, der weitaus überwiegende Anteil der mehr als einer halben Million Pflegebedürftigen in Niedersachsen wird zu Hause versorgt, mehr als achtzig Prozent. Ohne Angehörige, Nachbarn, Bekannte, die sich um diese Menschen kümmern, wird das Entlass-Management mehr und mehr zum Problem.

Wollen wir das ?  Können wir das verantworten ?

Man spricht schon von einer „Pandemie der Einsamkeit“, die sich breit macht. So kommt es, dass immer mehr schwer kranke Menschen in der letzten Lebensphase in die Klinik eingewiesen werden müssen. Es ist nichts geregelt und die Familien fühlen sich mit der notwendigen Versorgung überfordert. Viele Patienten sind völlig vereinsamt und haben keinerlei soziale Kontakte. Mit diesen gesellschaftlichen Veränderungen verschieben sich auch die Aufgaben der Sozialen Dienste in den Krankenhäusern. Die Entlass-Manager müssen inzwischen vieles auffangen, was normalerweise Familien leisten.

Wollen wir das ?  Können wir das verantworten ?

Es stehen viele Fragen im Raum:

  • Warum hat die ambulante Pflege nicht die erforderliche Lobby ?
  • Wer wird die Stimme der ambulanten Pflege ?
  • Warum fragen Sie, Herr Lauterbach, nicht die Personen, die an der Basis arbeiten, die Dienstpläne schreiben, die Touren planen und vor allen Dingen die Menschen, die am Monatsende die Gehälter bezahlen müssen?

 

Herr Lauterbach, Sie haben bisher auf keinen offenen Brief reagiert !

Haben Sie keine Zeit für die ambulante Pflege? Haben Sie kein Interesse an der ambulanten Pflege?

 

Cornelia Heyer

Pflegedienst-Inhaberin

 

Folgende Geschichte hat sich genau so zugetragen:

 

18. März 2024                                     Erster Arbeitstag – Aufnahme der Tätigkeit einer Pflegekraft

16. April 2024 bis 21. Mai 2024      Krankmeldung   –   33 Tage

08. Juni 2024 bis 15. Juni 2024     Urlaub   –   8 Tage

19. Juni 2024                                      Urlaub   –   1 Tag

24. Juni 2024 bis 21. Juli 2024       Krankmeldung  –   28 Tage

 

Weitere Wunsch-Freitage und getauschte Pflege-Touren

 

Es wurde fristgerecht in der Probezeit die Kündigung am 24. Juni 2024 ausgesprochen. Diese wurde vorab per Mail übersandt. Das Original wurde dann auf den Postweg gegeben. Und welche Überraschung ereilt uns jetzt ?

Die Kündigung auf dem Postweg ist natürlich nicht angekommen !

 

Genau diese Mitarbeiterin, für die ich mich eingesetzt habe, damit sie Touren tauschen konnte, der ich einen Firmen-PKW zur Verfügung gestellt haben, hat nun Kündigungsschutzklage eingereicht und bietet „ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an“.  Nur leider ist sie ja noch immer im Krankenstand. Schade auch, dsie hätte ja so gerne gearbeitet.

Und um alles noch zu überbieten, kündigt jetzt genau diese Mitabeiterin zum Monatsende. Schade auch, denn sie wird natürlich noch eine Verlängerung im Krankenstand einreichen. Daher ist es ein frommer Wunsch, nochmals für meinen Pflegedienst tätig zu werden.

 

Es gibt nun einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.

Wenn dieses Vorgehen und Verhalten Schule macht, ist es nachvollziehbar, warum Arbeitsgerichte überlastet sind.

 

Die Mitarbeiterin – aktive Mitarbeiterin oder Ex-Mitarbeiterin, da bin ich mir nicht sicher – hat sich mit der Krankmeldung seit dem 24. Juni 2024 persönliche Freiräume schaffen wollen. Dazu liegen entsprechende WhatsApp-Nachrichten vor, die dies klar belegen und die ich auch bei Gericht einreichen werde. Diese WhatsApp sind auch die Grundlage für weitere Fragen, die ich jetzt hier noch nicht veröffentliche.

 

Was glauben Sie – wie fällt das Urteil wohl aus ??

 

 

 

 

Wer ist der oder die Schuldige – NATÜRLICH immer der oder die Arbeitegeber:in

Wer meinen Blog regelmäßig liest, kennt meine offene Art und meine oft sehr direkte Ansprache von Missständen und Ärgernissen.

Ich gehöre nicht zu der Generation „Nicht wirklich“ – Ich gehöre zu der Generation „Ja oder Nein“. Damit macht man sich aber leider oft sehr unbeliebt. Aktuell erfahre ich das mal wieder sehr deutlich. Ich habe ein Ereignis öffentlich gemacht, was erfahrungsgemäß 99.9 % aller Unternehmer niemals öffentlich gemacht hätten. Aber wie will man sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen, wenn man die Basis nicht benennt. Geht gar nicht. Da hilft am Ende nur die Öffentlichkeit, alles andere schürt nur Spekulationen.

Wenn dann die eigene Veröffentlichung zu einer „Sauren-Gurken-Zeit der Tageszeitung“ erscheint, besteht die Gefahr, dass sich ein Journalist/Reporter aufschwingt, daraus einen mehrspaltigen Artikel produziert, diesen mischt mit nicht geprüften Aussagen ehemaliger Mitarbeiter:innen und den Artikel mit dem Satz beendet …“Unsere Redaktion suchte schriftlich den Kontakt zur Geschäftsführerin, erhielt aber keine Antwort“.

Klarstellung Nummer 1

Die schriftliche Anfrage der Redaktion bestand aus einer Mail mit folgendem Text:  „Sehr geehrte Frau Heyer, ich suche einen direkten Kontakt zu Ihnen. Wie kann ich Sie (heute Nachmittag) erreichen? – Mit freundlichem Gruß – Name und der Zusatz „Funke Medien“.

Stimmt, diese Mail habe ich erhalten und gelöscht. Die Aufmachung und die Kürze des Textes hat mich glauben lassen, da will jemand Werbung oder ein Abo verkaufen. Dafür hatte ich in den stressigen Tagen einfach keine Muße.

Wer als Journalist/Reporter Kontakt sucht, kann diesen auch finden – einfach mal anrufen.

Klarstellung Nummer 2

Nachdem ich dann mehrmals die Tageszeitung in einem Reel direkt angesprochen habe, wurde mir von einem Follower der Name des Reporters öffentlich mitgeteilt. Das hat man dann auch bei der Zeitung aufgenommen und mir am Donnerstag, 11.07.2024, 17.59 h, eine recht lange Mail übermittelt. Gelesen habe ich am Freitag, 12.07.2024. Der Eingangssatz läßt mich dann doch schmunzeln. Er lautet „vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Berichterstattung.“

Drohend klingt dann schon der Satz „Ich recherchiere aktuell für eine Folgeberichterstattung.“ In diesem Zusammenhang werden mir 20 Fragen übermittelt, deren Beantwortung jedoch nur Berücksichtigung finden kann, wenn ich bis Montag, 15.07.2024, 14.00 h, antworten.

Da ich sowohl am Freitag als auch am Wochenende eigene Pflegetouren gefahren bin, bleibt mir nicht viel Zeit zur Beantwortung. Wobei zunächst für mich zu klären ist, was will ich beantworten?

Es steht auch die Frage im Raume, ob eine Antwort wirklich gewünscht und gesucht wird. In Spekulationen kann man im Konjunktiv viele Vermutungen äußern und viel Schaden anrichten.

Klarstellung Nummer 3

Ja, ich bin grundsätzlich bereit, Fragen zu beantworten. Aber das sollte nicht in einem Verhör enden. Und man sollte auf Drohungen verzichten. Die Fragen beziehen sich im wesentlichen nicht auf die Umstände,  die dem Artikel zugrunde lagen. Rund 10 Fragen aus dem Fragenkatalog beziehen sich auf mein Verhältnis zu ehemaligen Mitarbeiter:innen. Ich bin inzwischen in Braunschweig gut vernetzt und tausche mich regelmäßig mit anderen Pflegedienst-Inhaber:innen aus. Daher weiß ich aus erster Hand, dass ich kein Einzelfall bin, außer, dass ich nicht alles verschweige. Es gibt Pflegedienste, die sich in der Form von ungeliebten Mitarbeitern trennen, in dem eine sofortige Freistellung ausgesprochen wird. Es werden die Freistellungszeiten und mögliche Urlaubsansprüche ausgezahlt. Eine Inhaberin hat mir einen Satz mitgegeben, den ich leider inzwischen bestätigen kann „Der Mitarbeiter-Akte liegt als letztes immer eine Krankmeldung oben auf.“

Der Grund ist einfach und kann von mir auch nur bestätigt werden:  Sie bekommen als Arbeitgeber:in vor dem Arbeitsgericht nie Recht. Das können Sie vergessen. Beispiele kann ich dazu anführen. Da ich aber dennoch an Gerechtigkeit geglaubt habe, kam es zu Gerichtsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig. Aber auch ich bin bald an dem Punkt, dass ich mich freikaufe. Das passt mir nicht, denn wenn wir nach dem Motto „Der Klügere gibt nach“ handeln, regieren irgendwann die Dummen die Welt, sprich auch die Arbeitswelt. Wollen wir das ?

Klarstellung Nummer 4

Wenn jedoch an Journalist/Reporter die Frage stellt „Wie viele dieser egten Ihr Unternehmen gerichtete Klagen wurden vom Arbeitsgericht Braunschweig abgewiesen?“, muss ich doch schmunzeln.

Das Arbeitsgericht Braunschweig weist keine Klagen von Arbeitnehmern:innen ab.

Wenn ich mich als Arbeitgeberin zu ehemaligen Mitarbeitern:innen äußere, habe ich bald mehr Klagen der Landesdatenschutzbeauftragten zu bearbeiten, als mir lieb ist. Dagegen können sich ehemalige Arbeitnehmer:innen anonym über jede:n Arbeitgeber:in äußern und haben nichts zu befürchten. Das ist halt die Realität.

Klarstellung Nummer 5

Fragen zu dem laufenden Verfahren, welches der Hausdurchsuchung folgt, werde ich mit Sicherheit nicht kommentieren. Zum einen ist es ein laufendes Verfahren, in dem ich anwaltlich vertreten und beraten werde und zum anderen ist der Umgang des Vertreters der Zeitung mit meiner Person nicht angemessen.

Wenn ein:e Mitarbeiter:in (aktuell oder ehemals) sich öffentlich äußert, verstoßen diese Personen eindeutig gegen den unterzeichneten Arbeitsvertrag. Ich weise an diesem Punkt auf die enge Auslegung des Datenschutzes hin. Ich selbst habe in 2021 in einem internen Rundschreiben Namen von Mitarbeiterinnen benannt und wurde nach Jahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Klarstellung Nummer 6

Ja, ich äußere mich zu vielen Vorkommnissen und versuche zu vielen Punkten eine Öffentlichkeit herzustellen.

ABER:
Da gilt meine Überschrift „Baustelle ambulante Pflege“
Ich würde mich gerne mit einem Reporter / Redakteur / Journalist zusammensetzen und wesentliche Mißstände in der ambulanten Pflege erörtern und veröffentlichen.
Vielleicht findet sich jemand aus dieser Berufsgruppe, der nicht nur daran interessiert ist „eine Kuh durchs Dorf zu treiben“, sondern den Grundstein für eine Reformänderung legen möchte, die heißt dann

PFLEGE 2030

 

Ich bin gespannt und freue mich auf Rückmeldungen.

 

 

 

 

 

 

 

Darf man einen Mitarbeiter (m-w-d) fristlos kündigen ?

Wann darf man einen Mitarbeiter (m-w-d) fristlos kündigen ?

Ein Anwalt macht Werbung mit der Aussage „Sie werden schneller geschieden, als dass Sie einen Mitarbeiter entlassen dürfen“    –    Er hat Recht mit dieser provokanten Aussage !

Gibt gibt es im Arbeitsrecht noch das Recht auf Seiten des Arbeitgebers ? Ich bin mir persönlich diesbezüglich nicht so sicher.

Aktuell wird eine Kündigungsschutzklage gegen mich geführt. Der Grund ist schnell erklärt :

Ein Mitarbeiter unterbietet ständig die vorgegebenen Tour-Zeiten. Kann man zunächst sportlich sehen und glauben, er „fährt halt zu schnell“ oder „er kennt Abkürzungen“. Wenn aber die zeitlichen Unterschreitungen einen Rahmen von einer Stunde erreichen, wird man mißtrauisch. Im üblichen Alltagsstreß läßt man sich aber beruhigen, denn über die Rufbereitschaft kommen keine Beschwerden. Oder kommen möglicherweise keine Beschwerden in der Geschäftsführung an, weil eine sehr nahe Verwandte, ebenfalls im Pflegedienst angestellt, die Rufbereitschaften übernommen hatte? Fragen, auf die man nicht so schnell eine Antwort findet.

Die Lösung war dann schnell gefunden. Ich habe mich seinerzeit entschieden, die Rufbereitschaft persönlich zu übernehmen. Sollte doch kein Problem darstellen, war meine Annahme. Nach nur ein oder zwei Tagen geht dann die Kündigung der Mitarbeiterin ein, die die Rufbereitschaft nahezu dauer-betreut hat. Das hat mich dann doch skeptisch werden lassen. Das Ergebnis dann aber auch :

Es kamen maximal ein oder zwei Anrufe am frühen Abend an. Ganz im Gegenteil zu den Geschichten, die mir immer wieder dargelegt wurden. Da hieß es, in der Rufbereitschaft rufen ständig mehr als 10 und auch 15 Patienten und Mitarbeiter an.

ABER: Nun kamen auch Beschwerden über genau den Mitarbeiter, der den Rundenrekord in den Touren hält. Es wurde berichtet von zu kurzen Besuchen, von Nichterbringung der gebuchten Pflege etc.

Nach rund vier Wochen musste ich dann eine Entscheidung treffen. Sicher denkt man zunächst an eine Abmahnung. Aber die hat ihre Macht und Wirkung auch schon verloren. Selbst nach einre Abmahnung ist eine fristlose Kündigung nahezu unmöglich.

Um mir Klarheit zu verschaffen wurde ein neutraler PKW angemietet und zwei Mitarbeiter:innen sind die gesamte Tour dem besagten Mitarbeiter hinterhergefahren.

Das Ergebnis war erschlagend !

Darüber, dass dieser Mitarbeiter keinerlei Vorschriften der Straßenverordnung einhält, möchte ich mich hier gar nicht auslassen. Obwohl er schon zweimal über längere Zeiträume die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen musste, hat er definitiv nichts dazu gelernt.

Viel schlimmer sind die Versäumnisse in der Pflege. Der Abend endete noch in einem Chaos, denn er hat es geschafft, die nachfahrenden Mitarbeiter abzuhängen, zum Teil indem er eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befuhr.

Die vorgegebenen Pflegezeiten wurden deutlich unterschritten.

Der Grund für die fristlose Kündigung war jedoch ein wesentlicher Einsatz :

Der Kunde ist bettlägrig und am Abend wird er gepflegt. D. h. für Laien, wir wechseln die Windel, waschen ihn, ziehen im frische Kleidung an und oft muss das Bett neu bezogen werden. Es werden Getränke ans Bett gestellt, es wird das Licht und der Fernseher eingeschaltet.

Mein Mitarbeiter hat den Haushalt nach genau 4 Minuten verlassen. Da war klar, hier ist etwas deutlich schiefgelaufen.

Die Mitarbeiter:in die die Tour kontrolliert haben, sind dann ca. 45 Minuten später zu diesem Kunden. Er lag in einer vollkommen durchnäßten Bett, die Windel war voll-gekotet, die Kleidung lag in der von Urin durchnäßten Bettwäsche. Es standen keine Getränke am Bett, das Licht war ausgeschaltet, ebenso lief kein Fernseher.

Und genau dieses Mißachten jeglicher Empathie, jeglicher Sorgfalt, jeglicher Rücksichtnahme und dieses für mich menschenverachtende Vorgehen hat dann am Folgetag zur fristlosten Kündigung geführt.

So weit – so gut !     Dachte ich !    Da war ich im Irrtum !

Man hat so wenig Gewissen, dass eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Diese wird vom Arbeitsgericht Braunschweig auch angenommen und selbstverständlich erhält dieser Mensch auch noch Prozeßkostenhilfe.

Ja, ich hätte mich im Gütetermin freikaufen können. Mit einer Summe zwischen 2.000 Euro und 2.500 Euro wäre dieser Mensch sicherlich zufriedengestellt worden.

Nein, habe ich nicht gemacht.

Ich habe jetzt den doppelten Betrag in meinen Rechtsanwalt investiert und das aus dem einfachen Grund:  So ein Verhalten und Vorgehen kann ich nicht gutheißen und nicht auch noch belohnen. Das Risiko ist mir wohl bekannt, denn vor dem Arbeitsgericht bleiben die Anwaltskosten bei den den entsprechenden Parteien, unabhängig davon, wie das Urteil ausfällt.

Also kämpfe ich jetzt nicht nur für mich, sondern für Pflegedienste, aber auch für Arbeitgeber, die sich genötigt fühlen,

eine/n Mitarbeiter/in fristlos zu entlassen.

Ich habe noch gestern mit einer Pflegedienstbetreiberin in Braunschweig gesprochen. Wenn sie eine Pflegekraft entlassen will, wird die Kündigung ausgesprochen, die Schlüssel eingezogen und die Person wird freigestellt – natürlich bei vollen Bezügen.

Ist das die neue Gerechtigkeit ??

 

Entscheiden Sie selbst und kommen Sie zum Termin vor dem

  Arbeitsgericht Braunschweig – 20.03.2024, 10.30 h, Saal D

 

 

Cornelia Heyer

 

 

Auch ich gehe total streßfrei in einen Gütetermin, wenn ich weiß, dass ich mich nicht gütlich einigen möchte und muss !

In der Sache ging es um die fristlose Kündigung im November 2023 gegenüber einem Mitarbeiter, der sich in einer menschenverachtenden Art und Weise, die ich schon als Körperverletzung sehe, gegenüber Patienten verhalten hat.

Im Vorfeld habe ich den Vorgang ausführlich mit unserem Rechtsbeistand und mit unserem Verband erörtert.  Alle Parteien, denen ich den Vorgang geschildert und die Beweise vorlegt habe, sind der Meinung, dass eine gütliche Einigung augeschlossen ist. Der für mich ehemalige Mitarbeiter hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht.

Ich bin so froh, dass nun der Rechtsanwalt meines Vertrauens die Sache in die Hand nimmt und mit den entsprechenden Paragraphen und Urteilen untermauert die Begründung zu der fristlosen Kündigung bei Gericht einreicht.

Die Richterin hat die Verhandlung ausgesprochen fair geführt. Ich bekam ausreichend Gelegenheit die Gründe für die fristlose Kündigung darzulegen, d. h. ich bekam die Zeit, um auszuführen, warum die Beschwerden der Patienten so zeitverzögert bei mir angekommen sind. Wer meinen Blog verfolgt, kennt die Geschichte ja schon. Beschwerden sind genau bei der Mitarbeiterin angekommen, die mit dem Kläger verwandt ist. Nachdem wir die Bürozeiten der Mitarbeiterin deutlich reduziert und die Rufbereitschaft auf eine andere Mitarbeiterin übertragen haben, erreichten uns die Beschwerden der Patienten und sie konzentrierten sich tatsächlich auf die Pflegequalität dieses einen Mitarbeiters.

Wir mussten detektivisch werden. Ja, dazu gehörte die Anmietung eines PKW, der dem Kläger nicht bekannt war und das Nachfahren einer gesamten Pflegetour. Das Ergebnis hat ganz besonders die zwei Mitarbeiter:innen überrascht, die die Detektiv-Arbeit übernommen haben.

Der Mitarbeiter war teilweise – trotz Pflegeinsatz – schneller als seine „Verfolger“. Gut, wenn einem die Regeln der Straßenverkehrsordnung aber komplett gleichgültig sind, dann ist das zu schaffen. Das hat ja in der Vergangenheit schon zu einem Führerschein-Entzug geführt.

Um aber einen bettlägerigen Patienten im vom Urin durchweichten Bett und einer voll-gekoteten Windel liegen zu lassen, gehört eine Einstellung, die in der Pflege nichts zu suchen hat. Es wurde kein Getränk bereit gestellt, kein Licht eingeschaltet und keine Mahlzeit hingestellt hat.

Erst durch den späteren Besuch der Mitarbeiter:in wurde der Patient für die Nacht versorgt.

Und was fragt mich der gegnerische Anwalt?

Der fragt mich doch vor Gericht allen Ernstes, ob der Patient in den ca. zwei Stunden zwischen dem Besuch seines Mandanten und der Betreuung durch meine Mitarbeiter:in ständig überwacht worden ist. Ich könne ja ansonsten keinen Beweis erbringen, dass er sich nicht erneut voll-gekotet habe.

Als Anwalt eines solchen Mandanten muss man sicherlich nach jedem Strohhalm greifen und provokante Fragen stellen. Das sehe ich ihm nach. Leider fiel ihm dann aber der eigene Mandant in den Rücken und meinte, dass der Patient keine neue Windel gewünscht hätte. Ohne einen Zusammenhang herzustellen erklärte der Kläger selbst, der Patient wäre ja auch schon in der Vergangenheit „handgreiflich“ gegenüber Pflegekräften geworden.

Auch dies eine reine Lüge. Wie will ein Patient, der maximal 40 KG wiegt und das Bett nicht verlassen kann, handgreiflich werden ?  Und dies möglicherweise gegenüber einer Person wie der Kläger, d. h. ca. 1.90 m groß und ca. 95 KG Gewicht !

Ich glaube, der Vertreter des Klägers liest meinen Blog ?!

Im Zuschauerraum saßen drei Personen. Eine der Personen war meine Mitarbeiterin, die auch an der Kontrolle beteiligt war und somit eh über den gesamten Vorgang umfassend informiert war und ist.

Ich glaube, der gegnerische Anwalt hat wahrgenommen, dass er auf dünnem Eis steht.

Er wandte sich recht kämpferisch zu  mir und fragte: „Bei der Öffentlichkeit möchte ich doch gerne wissen, wer hier im Zuschauerraum sitzt, Frau Geschäftsführerin.“

„Meine Name ist Heyer“ habe ich zunächst geantwortet. Er wiederum „Sie sind doch die Geschäftsführerin?“     „Ja“ war meine schlichte Antwort.  Er musste dann nochmals nachtreten und meinte „Dann habe ich doch ins Schwarze getroffen.“

Was er damit beweisen wollte, weiß ich nicht.   Selbst die Richterin meinte, dass auf die Nachfrage zu den Personen in einer Güteverhandlung im Zuschauerraum verzichtet wird. Dies sei unüblich.

Es wurden die Termine festgelegt, bis zu welchen die jeweilige Partei sich schriftlich zu äußern hat. Es wurde ein Verhandlungstermin für März 2024 festgelegt. Der wurde dann nochmals verlegt, da dem Klägervertreter überraschend einfiel, dass er genau in der Zeit zwei Wochen im Urlaub sein wird. Okay, wir haben keine Eile. Dann ist der Termin halt Ende März 2024.

Ich habe mich freundlich verabschiedet, dem Kläger und seiner Familie noch ein schönes Wochenende gewünscht und war nach rund 15 Minuten wieder vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

Muss ein Anwalt jedes Mandat übernehmen ?

Die Juristerei hat mich schon immer interessiert. Daher stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Kläger als Mandant übernommen hätte. Meine Antwort ist eindeutig: NEIN

 

 

Die Termine vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig bleiben mir auch in 2024 treu

Leider darf ungeprüft jede/r Arbeitnehmer/in eine – wenn auch unbegründete – Klagen vor dem Arbeitsgericht einreichen kann. Die Kostenseite ist eh schnell geklärt, denn ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem keine Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde.

Heute schildere ich drei aktuelle Fälle und freue mich über Ihre Rückmeldungen und Meinungen. Die senden Sie gerne an       cornelia.heyer.bs@gmail.com.

Fall 1

Ein Pflegeteam-Mitglied ist immer mal aufgefallen, da die geplanten und dieser Person übertragenen Touren häufig die kalkulierten Zeiten deutlich unterschritten wurden. Rückfragen bei der Rufbereitschaft führte zu keinem Ergebnis bzw. wurden mir keine Beschwerden übermittelt. In dem üblichen Alltags-Stress eines ambulanten Pflegedienstes habe ich diese Zeitunterschreitungen auch nicht weiter kontrolliert.

Aus Gründen, die hier nicht weiter erläutert werden dürfen, wurde die Rufbereitschaft von der Pflegedienstleitung übernommen. Und plötzlich erreichten uns doch Beschwerden. Es riefen nicht nur von uns betreute Patienten an, es meldeten sich ebenfalls Angehörige, die sich zum Zeitpunkt der Pflege im Haus oder in der Wohnung aufgehalten haben. Es wurden uns Zeitdifferenzen von bis zu 30 Minuten mitgeteilt. Und es sind Minderzeiten, keine Mehrzeiten.

Wer in der Pflege tätig ist, weiß, dass diese Zeitunterschreitung nicht tragbar ist. Gleichzeitig wurde unsere Pflegeteam-Mitglied zu Zeiten, in denen nach meinen Informationen die Tour noch laufen sollte, bereits auf dem Parkplatz einer Fastfood-Kette oder an der Ausgabe einer Pizza-Mitnahme-Station gesichtet.

Auffallend war auch, dass jetzt desöfteren ein MDA (das ist ein Handy mit der Firmensoftware zur Erfassung der Tour) am Abend nach der Tour fehlte.

Mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand haben wir uns der offenen Fragen angenommen und auch die Lösung gefunden. Das Ergebnis war so erschreckend, deprimierend, enttäuschend und schon kriminell, dass wir (PDL und GFin) noch am Abend eine mehrstündige Telefonkonferenz abgehalten haben.

Die Entscheidung ist uns dennoch nicht leicht gefallen, sie war aber notwendig. Sie ahnen es sicherlich schon.

Am darauffolgenden Morgen haben wir diese Person zu einem Gespräch geladen, mit den belegbaren Beweisen konfrontiert und die fristlose Kündigung ausgesprochen. Das gekündigte Team-Mitglied hat gar nicht erst versucht die Verfehlungen zu erklären oder zu entschuldigen.

ABER, wir haben die Rechnung ohne diese Person oder seine Familie gemacht !

Es wurde Kündigungsschutzklage eingereicht. Ja, Sie lesen richtig !  Diese Person klagt auf Fortbeschäftigung. Bei näherer Betrachtung wundert es mich aber wiederum nicht. Menschen mit diesem Charakter haben immer eine Rechtsschutzversicherung und finden auch immer einen Anwalt, der zu den Sätzen der Rechtsschutz arbeiten. Und außerdem ist sich – gerade in Braunschweig – jeder Anwalt sicher, dass er vor dem Arbeitsgericht gar nicht verlieren kann. Es gibt, wenn überhaupt, einen Vergleich und der wird auch noch im Sinne des Arbeitnehmers von den Richtern vorgeschlagen.

Rechtssprechung sieht anders aus !

Um keinen Formfehler zu begehen, habe ich mich entschlossen meinen Rechtsanwalt aus Bonn einzuschalten. Kaufmännisch ist das eine K.O.-Erklärung – Begründung :

Vor dem Arbeitsgericht zahlt immer jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts. Mein Anwalt berechnet pro Stunde 416,50 Euro (das sind 350 Euro netto + MwSt.) und er ist jeden Cent wert. Das ich dieses Honorar bei keiner Rechtsschutzversicherung anfragen brauche, ist Ihnen sicherlich auch direkt bewußt.

Es ist davon auszugehen, dass der Anwalt bis zum Kammertermin schon ca. 6 bis 8 Stunden investiert hat. Dann kommt die Gerichtsverhandlung mit An- und Abfahrt dazu. Ich rechne realistisch mit mindestens 5.000 Euro.

Mit maximal 3.000 Euro hätte ich sicherlich einen Vergleich schließen können. Aber das widerstrebt meinem Rechtsempfinden. Das ehemalige Pflegeteam-Mitglied hat sich in einer menschenverachtenden Art und Weise verhalten, die aus meiner Sicht schon an Körperverletzung grenzt.

Soll ich das rein aus finanziellen Gründen übersehen ?

Das kann ich nicht. Also stellen wir uns dem Prozess. Zu dem Gütetermin in der ersten Januar-Woche gehe ich alleine. Es wird keine gütliche Einigung geben, außer der Anwalt zieht die Klage zurück. Davon gehe ich aber mal nicht aus.  Es wird dann erwartungsgemäß ein Kammertermin festgelegt. Zu dem ist dann auch das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Ich werde hier auf jeden Fall nach dem Gütetermin berichten und auch über die erwarteten Vergleichsvorschläge, die die Richterin kund tun wird.

 

Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von Dummen regiert.

Marie von Ebner-Eschenbach (1830 – 1916)

 

 

Fall 2 folgt

 

 

 

Das man als Arbeitgeber in Deutschland keine Rechte hat, ist langläufig bekannt.

Daher ist es für Arbeitnehmer sehr einfach vor dem Arbeitsgericht eine Klage einzureichen. Verlieren wird er nie und die Kosten des Rechtsanwalts trägt die Rechtsschutzversicherung oder der Arbeitnehmer erhält Prozeßkostenhilfe.

Ich habe selbst einem Gericht in einem laufenden Verfahren belegt, dass der Kläger auf gar keinen Fall notleidend ist, aber das interessiert – zumindest in Braunschweig https://arbeitsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/ – keinen Richter. Die Prozeßkostenhilfe ist sicher gebucht.

Also stellen sich für den Arbeitgeber nur folgende Fragen :

  1. Gehe ich alleine zu der Güte- oder Hauptverhandlung, um die Kosten gering zu halten und einen noch verträglichen – wenn auch unfairen – Vergleich zu schließen ?
  2. Übertrage ich das Mandat einem Rechtsanwalt? Wobei in diesem Fall die voraussichtlichen Rechtsanwaltskosten gegen den möglichen finanziellen Vorteil durch seine Beauftragung gegenrechnen muss. Spare ich mir nicht mehr als mindestens 1000 Euro durch den Anwalt, habe ich noch mehr verloren. Außerdem ist es mehr als schwierig einen Rechtanwalt zu finden, der sich für die Arbeitgeber einsetzt. In der Regel möchten gerne 99 % aller Anwälte die Arbeitnehmer vertreten. Ist ja auch der sichere Job – egal wie es ausgeht, erhält er sein Honorar.
  3. Gehe ich gar nicht zur Verhandlung? Das sollte man sich nur erlauben, wenn die Forderung überschaubar ist. Aber, man kann ja auch auf das Versäumnisurteil warten und legt dann innerhalb von 7 Tagen Widerspruch ein. Dann sollte man aber zu der dann anberaumten Verhandlung auch erscheinen und dann mit guten Argumenten. Obwohl, gewinnen wird der Arbeitgeber dann auch nicht.

Hier ein Beispiel aus der erlebten Praxis :

Mitarbeiterin, eingestellt zum 01.11.2022, hat innerhalb von nur 10 Monaten 116 Krankentage, davon mindestens 18 Tage ohne Krankmeldung.

JA, Sie lesen richtig, sie ist einfach nicht zur Arbeit erschienen.

Meinen Sie, das interessiert das Gericht ?   NEIN !!

Die Arbeitnehmerin hat bewußt Arbeitsverweigerung betrieben. Das heißt, sie hat sich geweigert nach Anweisung der Pflegedienstleitung eingesetzt zu werden.

Meinen Sie, das interessiert das Gericht ?   NEIN !!

Wie erwartet, wurde die fristlose Kündigung vom Gericht in eine ordentliche Kündigung gewandet. Also sofort schon wieder vier weitere Wochen Gehaltszahlung.

Und – was glauben Sie, was dann kam ?

Ja, die Frage nach der Abfindung. Das glauben Sie nicht ? Sollten Sie aber, denn dies ist eine wahre Schilderung.

Im Ergebnis kann also eine Arbeitnehmerin geplante Einsätze verweigern, sie kann der Arbeit fernbleiben, sie kann Krankmeldungen zu spät einreichen und dann endet das Arbeitsverhältnis unterjährig und Sie sollen als Arbeitgeber dieser Mitarbeiterin noch eine Abfindung in Höhe eines vollen Brutto-Gehalts zahlen.

Verstehen Sie jetzt meine Frage : Gehe ich als Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht oder nicht ? In Braunschweig eher nicht !

Meine Entscheidung ist gefallen.

Ja, ich gehe noch vor Gericht, denn ich habe die Hoffnung, dass diese Ungerechtigkeiten irgendwann mal auffallen. Schließlich gibt es inzwischen eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu dem Thema „Krankmeldungen pro Jahr“ „Krankmeldungen zum Ende eines Arbeitsvertrages“.

Auch das ist noch ein eigenes Thema. Es ist schon „normal“, wenn ein/e Arbeitnehmer/in nach der Kündigung die Krankmeldung einreicht. Ja, der Arbeitnehmer kann bei einer punktgenauen Krankmeldung diese anzweifeln und zunächst das Gehalt „einfrieren“. Nützt aber bisher auch nicht wirklich. Der entsprechende Arzt bescheinigt dem/r Arbeitnehmer/in selbstverständlich, dass sie wirklich und ernsthaft erkrankt ist, und damit ist der Arbeitgeber wieder in der Zahlpflicht.

Aber vielleicht warten wir einfach ab, bis ein Unternehmen der Größenordnung VW für eine neue Sichtweise sorgt.

Im ersten Halbjahr diesen Jahres hat VW 1.856 Abmahnungen und 724 Kündigungen ausgesprochen. Von dieser Anzahl Kündigungen wurden 227 Kündigungen wegen unerlaubten Fehlens ausgesprochen. In 16 Fällen wurde die Kündigung aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum auf dem Werksgelände erforderlich.

Also kann ich selbst nur entscheiden und allen Arbeitgeber-Lesern raten – ABWARTEN.

Auch zum Thema Krankmeldung wird sich was tun müssen. Es ist für die Wirtschaft nicht verkraftbar, wenn sich zu den 31 und mehr Urlaubstagen noch mindestens 27 Krankentage. Wer soll das noch bezahlen ?