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Die „billige“ Rache eines kleinen Rechtanwalts

Liebe Leser:innen, ich versichere Ihnen, dass die nachfolgende Geschichte sich tatsächlich so zugetragen hat.

 

Mit dem Kauf des Pflegedienstes habe ich auch eine Patientin übernommen, die – bis auf die Sonntage – von meinen Pflegekräften aufgesucht und gepflegt wurde.

Die Kundin ist 1926 geboren, also hat sie das 94. Lebensjahr erreicht.

Daher war es uns auch unter Corona-Bedingungen immer sehr wichtig, diese Patienten pünktlich und verläßlich anzufahren und zu pflegen. Menschen in diesem Alter und oft auch in bestimmten Krankheitssituationen haben immer Vorrang. Darauf lege ich sehr großen Wert.

Ende März 2022 wurde diese Kundin ins Krankenhaus eingeliefert. Auch uns war schnell bewußt, dass sie wohl nicht mehr in die eigene Wohnung zurückkehrt, sondern die verbleibende Lebenszeit in einer Seniorenresidenz verbringen wird.

Sie ist aber noch in den letzten März-Tagen verstorben.

Die Tochter hat uns dies in nüchternen Worten in einer kurzen Mail mitgeteilt und uns aufgefordert, den in unseren Händen befindlichen Wohnungsschlüssel in ihrem Büro abzugeben. Okay, man muss sich bei einem Pflegedienst nicht für die erbrachte Betreuung und Pflege bedanken. Dennoch freuen auch wir uns über wenige freundliche Worte.ö

 

Ein Dankeschön und ein freundliches Wort ist eine oft gesuchte Wertschätzung.

Wir sind immer bemüht unseren hohen Standard auch dann beizubehalten, wenn der Kunde uns verläßt, egal aus welchen Gründen. Nun hatten wir Ende März und auch noch im April selbst drei krankheitsbedingte Ausfälle im Mitarbeiter-Team und die anzufahrende Anschrift lag in keiner Tour.

Somit hofften wir auf das Verständnis der Tochter.

Aber da waren wir definitiv auf dem falschen Weg. Es brauchte mehrere Tage, um die Tochter telefonisch zu erreichen. Unsere Bitte bzw. Nachfrage ob sie den Schlüssel zu den üblichen Bürozeiten bei uns abholen lassen könne, hat sie vehement und recht unfreundlich abgelehnt.

Daher habe ich diesen Vorgang zur „Chefinnen-Sache“ erklärt. Ich hatte mir fest vorgenommen, den Schlüssel über einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Ja, ich weiß, das hätte nun auch nicht sein müssen. Aber wenn man behandelt wird wie einfaches Personal, welches zu funktioneren hat, überlegt man schon, wie man sich dagegen wehren kann.

Diese Zustellungsart ist nämlich ganz einfach möglich.

Sie senden den zuzustellenden Umschlag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts und bitten um persönliche Zustellung. Im Anschreiben erklären Sie sich zur Kostenübernahme der damit verbundenen Gebühr einverstanden und das war es dann auch schon.

Die Zustellung erfolgt innerhalb weniger Tage und die Kosten belaufen sich auf einen Betrag zwischen 14,00 und 20,00 Euro.

Das war es mir auf jeden Fall wert.

Unterstützt wurde meine Entscheidung durch das Verhalten des Ehemannes der Tochter, der Schwiegersohn der Verstorbenen. ER ist Rechtsanwalt, hat vielleicht zu wenig Mandate und hat sich dann sofort aufgeschwungen, uns mit Allem zu drohen, was möglich ist. Eine Vollmacht der Tochter der Verstorbenen oder irgendeine andere Form der Beauftragung hat er erst gar nicht mitgesandt.

Der Rechtsanwalt aus Braunschweig droht mit dem Einbau einer neuen Schließanlage und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Seinen „Aufwand“ – damit war wohl das Verfassen der Kurzmail gemeint – wollte er auch sofort mit 713,76 € vergütet haben.

Ich darf an dieser Stelle leider nicht den Namen des Rechtsanwalts veröffentlichen. Aber der Name erinnert mich sofort an ein nachaktives Tier, welches in der Nacht jagt und am Tage schläft. Es wird öfter als Unglücksbote gesehen. Dies wird auf den oft starren Blick zurückgeführt.

Nomen ist Omen.

 

Auch ein Rechtsanwalt sollte sich auf seine Gegner einstellen.

Ja, Ihnen ist auch sicherlich aufgefallen, dass Braunschweig dem Bundesland Niedersachsen zuzuordnen ist und wir auch keinen Streit vor einem Arbeitsgericht führen.

Es gibt auch schon viele Urteile zu dem Thema „Verlust eines Schlüssels“. Ein Urteil aus Niedersachsen sagt eindeutig, dass der Wohnungsinhaber keine neue Schließanlage einfordern kann, wenn der vorloren gegangene (oder vielleicht nicht zurückgegebene) Schlüssel nicht mit der Anschrift gekennzeichnet ist.

 

All das bot mir eine ausreichende Grundlage um die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher umzusetzen. Aber mein Vorhaben konnte ich leider nicht mehr umsetzen.

Ich, dreifach geimpft, erkrankte so heftig an Corona, dass ich nach einigen Tagen in häuslicher Quarantäne nachts als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Auch nach dem einwöchigen Aufenthalt war noch eine Erholungszeit notwendig.

Dennoch habe ich am 28.04.2022 den Schlüssel schlicht und einfach per Einschreiben/Rückschein an die Tochter gesandt. Auf die Zustellung per Gerichtsvollzieher musste ich leider verzichten. Ich war einfach noch zu krank, zu müde und hatte auch keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung mit der „Eule“.

Daher war ich dann heute um so überraschter. Der trauernde Schwiegersohn hat wohl einfach zu viel Zeit oder wird getrieben von negativen Gedanken, denn er hat am 27.04.2022 eine Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Jetzt will er eine neue Schließanlage ! Den Wert hat er mit 7.000 Euro angegeben.

Als ich das las, musste ich schmunzeln.

Logisch, er als Anwalt berechnet sich keine Gebühren, will aber mich mit dem ambulanten Pflegedienst in die Kosten treiben. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Die damit verbundenen Kosten sind oft nicht geltend zu machen. In der Regel findet man immer einen Vergleich und jede Partei trägt die eigenen Kosten. Er hat ja keine und ich muss verständlicherweise meinen Rechtsbeistand bezahlen. Der ist gut und jeden Cent wert, berechnet mir pro Stunde 350 Euro. Es ist aber alternativlos. Also beauftrage ich nun den Anwalt, dem ich vertraue, und der in der Lage ist, einen entsprechenden Schriftsatz einzureichen.

Da stellt man sich doch die Fragen:

  • Hat dieser Anwalt keine anderen Mandate ?
  • Darf er überhaupt ein Mandat dieser Art begleiten ?
  • Agiert dieser Anwalt aus niederen Beweggründen ?
  • Hat sich seine Ehefrau mal Gedanken gemacht, was die verstorbene Mutter zu diesem Vorgehen sagen würde ?

 

Ich bin einfach nur froh, dass mir so ein Verhalten fremd ist und auch bleiben wird.

Ich betreibe mit meinen Mitarbeiter:innen den ambulanten Pflegedienst mit viel Empathie, Herz und einem hohen Maß an Engagement.

Diese Familie ist einfach nur zu bedauern.

 

Ich versichere, dies ist eine wahre Geschichte, die sich genau so zugetragen hat und die natürlich fortgesetzt wird.

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH, Braunschweig

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