Was passiert aktuell in der Welt der Ambulanten Pflege? Wir hinterfragen die Themen kritisch, beziehen Stellung, geben Informationen sowie unser Fachwissen an Sie weiter

Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,

 

ich spreche Sie persönlich als Gesundheitsminister und nicht als Corona-Minister an.

Im Jahr 2020 habe ich im Bundesland einen ambulanten Pflegedienst mit zwei Standorten übernommen.

 

Bezogen auf die Situation in Niedersachsen habe ich aktuell folgende Fragen, die ich

hier vor Ort mit keiner Institution oder Einrichtung besprechen kann.

 

Fall 1

Der aktuelle Pflegenotstand, der gesamt Deutschland betrifft, führt aber leider im Bundes-land Niedersachsen zu einem großen Problem.

 

Wir, als klassischer Altenpflegedienst, sind mehrheitlich mit Aufgaben betraut, für die eine mehrjährige Ausbildung NICHT erforderlich ist.

Am Morgen helfen wir den Kunden/Patienten aus dem Bett, helfen bei der Morgenhygiene, helfen beim Ankleiden und bereiten noch oft ein Frühstück zu.

 

Dies, und auch das Anlegen von Kompressionsstrümpfen, führen angelernte Pflegehel-ferinnen nach einer intensiven Einarbeitung eigenverantwortlich durch.

 

ABER:

Eine hohe Kundenzahl braucht am Morgen und auch am Abend die Versorgung mit Insulin. Das darf die angelernte Pflegehelferin in Niedersachsen aber nicht spritzen.

Auch nicht mit der in anderen Bundesländern angebotenen mehrtägigen Zusatzausbildung.

 

ABER:

Ist der Pflegenotstand so hoch, dass auch die Krankenkassen in Niedersachsen die Augen nicht mehr davor verschließen können, gibt es eine „Ausnahme-Genehmigung“, die den angelernten Pflegehelferinnen das Spritzen von Insulin erlaubt. Natürlich auch wieder mit einer Auflage:

Der Pflegedienst muss nachweisen, dass ausschließlich corona-bedingt Fachkräfte fehlen, die das Spritzen hätten übernehmen können.

 

Und dann, wenn alle interessierten Pflegehelferinnen geschult und routiniert sind, wird diese Ausnahme-Genehmigung wieder gestrichen, um dann aber Monate später ins Leben gerufen zu werden.

Da frage ich nur

                         Wer hat die Verantwortung für diese Entscheidungen zu übernehmen ?

 

Fall 2

Die ständig neuen Veröffentlichungen zum Thema

  Tarif-Treueregelung

 

führt zu immer neuen Verunsicherungen.

Im Wochentakt wurden in den offiziellen Veröffentlichungen der Pflegekassen zuletzt Tarife gestrichen, Durchschnittsentlohnungen korrigiert oder die Zahlung von Zuschlägen ausge-setzt.

 

Auf derart unzuverlässigen Daten sollen wir, die Pflegeeinrichtung, nun unsere Existenz-grundlage, nämlich die Zulassung zur Pflegeversicherung, gründen?

Derzeit kann keine Pflegeeinrichtung auf dieser Basis die Refinanzierung mit den Pflege-kassen klären und wie erklären wir unseren Beschäftigten, wie deren Arbeitsverträge künftig aussehen werden.

Dies ist ein unhaltbarer Zustand !

Ja, die Pflegenden sollen und müssen angemessen vergütet werden.

Dazu müssen aber zunächst die Vergütungen an die Pflegedienste abgesprochen und verbindlich geklärt werden.

Dazu verweise ich auf einen Missstand, den ich als nächsten Fall darlege.

 

 

Fall 3

Für die Abrechnung über die AOK im Bundesland Niedersachsen gilt :

Punkt 31.5    032 263   Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose ab Klasse II

An- bzw. Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhose

Die Versorgung ist auch bei der Versorgung beider Beine nur einmal abrechnungsfähig.

An- und Ausziehen ist getrennt abrechenbar.

 

 

Zur Klarstellung, Herr Prof. Lauterbach :

Wenn unsere Pflegekräfte zu den Patienten fahren, ist es vollkommen egal, ob an einem oder zwei Beinen ein Kompressionsstrumpf angezogen werden muss.

Die Vergütung – ohne Wegepauschale – beträgt genau 3,99 €.

 

Diese Kalkulation möchte ich gerne mit Ihnen erörtern.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Das von uns zur Verfügung gestellte Fahrzeug muss geparkt werden.
  • Fußweg zum Ein- oder Mehrfamilienhaus.
  • Klingeln, warten das geöffnet wird.
  • Möglicherweise noch zu Fuß oder mit Fahrstuhl in die 4., 5. oder 6. Etage.
  • Betreten der Wohnung.
  • Aufsuchen des Kunden im Schlafzimmer.
  • Anlegen von ein oder zwei Kompressionsstrümpfen, unabhängig wie eng der

Strumpf oder wie dick das oder die Beine sind.

  • Verlassen der Wohnung – siehe oben, da identischer Weg wie der Zugang.

 

Wenn dann der PKW erreicht wurde, kann für diese Leistung ein Betrag von 3,99 € in

Rechnung gestellt werden. An Zeit habe ich dafür aber mindestens 10 Minuten eingesetzt und bei zwei Beinen auch 12-13 Minuten.

 

Mit Fahrtzeit zum nächsten Kunden/Patienten sind maximal 4-5 Kunden je Stunde zu schaffen.

Also arbeiten wir für maximal 19,95 €/Stunde.

Die Wegepauschale kann ich nicht mit in Ansatz bringen, denn die Autos mussten angeschafft, versichert, regelmäßig gewartet und getankt werden.

 

Fall 4

Wir beschäftigen seit zwei Monaten eine ausgebildete Physio-Therapeutin, die jedoch

„leider“ nicht aus Deutschland oder Europa kommt, sie ist aus Brasilien eingereist.

 

Diese Mitarbeiterin dürfen wir nur mit 10 Stunden pro Woche einstellen und einsetzen. Sie möchte sehr gerne in Deutschland eine Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin beginnen.

 

DARF SIE NICHT !!!               Absage der zuständigen Behörde in Braunschweig

 

Diese Frau würde alternativ auch Vollzeit in meinem ambulanten Pflegedienst arbeiten.

Aber dafür sind nun auch wieder viele Genehmigungen notwendig. Ob diese in der ver-bleibenden Zeit der vorliegenden Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden können, bleibt fraglich.

Also haben wir für heute einen Anwaltstermin in Hannover vereinbart, um Klarheit zu erhalten, die uns die deutschen Behörden nicht geben können.

Allein schon die Nichterhaltung von Informationen stellt mich als Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes vor große Hürden.

Zeitgleich haben wir eine deutsche Pflegehelferin eingestellt, die bereits nach fünf Wochen zweimal unentschuldigt gefehlt hat und sich dann in der vergangenen Woche per SMS bei unserer Pflegedienstleitung um 4.10 h in der Nacht gemeldet hat mit dem Text: „Ich komme nicht mehr zurück.“

Heute erhalte ich Post einer Insolvenzverwalterin und das klärt dann alle offenen Fragen. Diese deutsche Mitarbeiterin musste die Privatinsolenz beantragen. Da es sich dann für sie nicht weiter „lohnt“ einer geregelten Arbeit nachzugehen, kündigt man diesen fristlos, geht zum Amt und erhält sofort wieder Unterstützung.

Aber eine motivierte brasilianische Physio-Therapeutin, die für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen möchte, werden Steine in den Weg gelegt.

 

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Punkte !

ES GIBT VIEL ZU BESPRECHEN – WANN FANGEN WIR AN ?

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH, Braunschweig

Wissen Sie, was sich hinter dem Begriff “Verhinderungspflege” verbirgt ?

 

Genauer Wortlaut:

„Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Ausübung der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.“

Die Verhinderungspflege ist als reine Entlastung für pflegende Angehörige gedacht. So sah es das Gesetz mal vor bzw. so sollte es ausgelegt werden.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

 

Aber jetzt kommt der wichtigste Satz :

         Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Dieser Satz führt nun dazu, dass sich einige Senioren – oder auch deren Angehörige – genau ausrechnen, wie weit sie mit der Verhinderungspflege kommen, wenn sie den Jahres-Gesamtbetrag von 1.612 Euro auf 50 Wochenstunden verteilen. Rechnerisch kommt man auf ca. 32 Euro pro Woche.

Nicht nur eine unserer Patientinnen haben sich in den letzten Jahren zu “Fachfrauen der Nutzung aller staatlichen und gesundheitsrechlichen Zuschüsse” fortgebildet. Diese Damen nutzen auch die hauswirtschaftliche Leistung mit 24,72 Euro/Stunde und haben genügend Zeit, um den vorgenannten Satz ideenreich einzusetzen.

Im Ergebnis wurde der Betrag von 1.612 Euro so aufgeteilt, dass man an 5 Tagen pro Woche jeweils 16 Minuten Hauswirtschaft zubuchen konnte – oder besser gesagt wollte.

 

Diese Zeit sollte dann wie folgt eingesetzt werden:

  • das Aufbügeln von drei Blusen
  • das Schälen von Kartoffeln
  • das Beziehen des Bettes

Das sind mit absoluter Sicherheit nicht die Leistungen, die der Gesetzgeber als Verhinderungspflege bezahlt haben möchte.

 

Wie und wo kann ich den Antrag auf Verhinderungspflege stellen ?

Ich stelle aber ebenso fest, dass viele Patienten:innen oder ihre Angehörigen nicht wissen, wann und in welcher Höhe ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht bzw. wo oder wie der entsprechende Antrag zu stellen ist.

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/beantragen/

 

Nun ist im Gespräch die Verhinderungspflege aufzustocken. Ergänzend, aber eher erschwerend, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass auch Menschen ohne verwandtschaftliche Beziehung Anspruch auf Lohnersatzleistungen erhalten, wenn sie sich etwa um die alte Freundin, den langjährigen Vereinskameraden oder die Nachbarin kümmern wollen.

 

Zu dieser Neuregelung sage ich – falls man mich fragt – NEIN !

Ich erlebe in meinem ambulanten Pflegedienst täglich die Ausschöpfung der Pflegekassen für rein privaten Belange. Da steht die Versorgung des älteren und/oder kranken Menschen nicht mehr im Vordergrund.

Es wird viel zu selten auf die gesicherte Versorgung und Betreuung geschaut. Hauptsache alle Anträge sind korrekt ausgefüllt, an der richtigen Stelle unterzeichnet und die Bewilligung kommt auf dem Postweg.

Die mögliche Auszahlung aus Kombi-Leistungen oder Verhinderungspflege an die zu Pflegenden hat einen zu hohen Stellenwert bekommen. Der Geldwert steht deutlich über dem Gesundheitswert.

Aktuell habe ich dazu sogar ein Bespiel von heute :

Patienten mit Pflegegrad III wurde über mehrere Wochen über die Verhinderungspflege durch uns betreut. Jetzt ist der zur Verfügung stehende Betrag ausgeschöpft. Also haben wir die Tochter informiert und vorgeschlagen, ab morgen – 02.11.2021 – über die Pflegekasse die aus unserer Sicht notwendige Betreuung abzurechnen.

“Nein, das machen wir nicht. Ich spreche morgen mit meiner Schwester. Die wohnt ja in der Nähe. Für morgen und übermorgen gebe ich Ihnen unser Okay, aber nicht über Mittwoch hinaus.”

Also auch wieder mal eine Familie, die sich – ich weiß nicht seit wann – monatlich 545,00 Euro auszahlen lassen, aber um jeden Preis den Einsatz eines Pflegedienstes verhindern wollen, wenn dies nicht aus den “weiteren Töpfen” bezahlt werden kann.

 

Der Grundgedanke der Verhinderungspflege war gut, aber der aktuellen und weiteren Ausnutzung muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die pflegende Ehefrau,

Das Wohl der zu Pflegenden gehört wieder in den Fokus.

 

 

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

38114 Braunschweig

Jens Spahn fordert 4.000 Euro Brutto-Lohn für Fachkräfte und einen grundsätzlichen Mindest-Brutto-Lohn von 3.000 Euro

Mit welchem Gehalt ist eine Pflegekraft angemessen bezahlt ?

 

Zu dieser Aussage sollte Herr Spahn den guten alten Taschenrechner nutzen und folgende Rechnung aufstellen :

Der geforderte grundsätzliche Mindestlohn bezieht sich dann sicherlich auf Pflegeassistentinnen ohne Ausbildung.

Dieser Personenkreis - wohl gemerkt ohne Ausbildung - bezieht dann einen Stundenlohn von 17,31 Euro.

Dieser Stundenlohn errechnet sich mit 173,33 Stunden pro Monat (steuerliche Rechnung = 40 Stunden/Woche x 13 Wochen : 3 Quartale) und dem geforderten Mindestlohn.




Als ambulanter Pflegedienst können wir unsere erbrachten Leistungen wie folgt berechnen:

11,34 Euro = Kleine Pflege, ca. 15 Minuten

18,56 Euro = Große Pfleg, ca. 25 Minuten

Die Pflegehelferin schafft pro Stunde maximal 1 kleine und 1 große Pflege, denn die übrige Zeit ist die Fahrzeit vom Firmensitz zum ersten und dann weiter zum zweiten Patienten.

Nehme ich also isoliert diese eine Stunde, können wir gesamt - d. h. incl. Wegepauschale - 37,70 Euro in Rechnung stellen.


Nun die Gegenrechnung zum Gehalt:

Wir gewähren unseren Mitarbeiterinnen 31 Tage Urlaub im Jahr, es bleibt auch nicht aus, dass mindestens 9 Tage Krankheit kalkuliert werden müssen.

Dies erhöht den Stundensatz auf 19,85 Euro / Stunde.

Der Arbeitgeberanteil beträgt 21 %, bezogen auf den Brutto-Stundenlohn. Das entspricht hier in unserem Beispiel genau 4,17 Euro / Stunde.

Jetzt kommt noch ein variabler Kostenanteil dazu, der sich summiert aus notwendigen Innendienst-Mitarbeitern, Steuerberater, Berufsgenossenschaft,

Beitrag in den Ausbildungsfond und nicht zu vergessen die zur Verfügung gestellten PKW = Leasing, Tanken und die vielen vielen Reparaturen.

Es hat uns selbst überrascht, aber für diese Kosten sind weitere 25 % in Ansatz zu bringen.



Daher :

19,85 Euro Stundensatz

  4,17 Euro Arbeitgeberanteil

  4,96 Euro Allgemeinkosten

  2,98 Euro Unvorhergesehenes

31,96 Euro GESAMT



Der Differenzbetrag beträgt dann noch gerade 5,74 Euro.

Nun haben wir aber nicht immer das Wunschprogramm der kleinen und großen Wäsche.

Die Pflege wird sehr häufig, leider zu häufig, mit der Leistung Hauswirtschaft verbunden, die dann wiederum nur mit 24,18 Euro / Stunde vergütet wird.

Wie kann ich aber 31,96 Euro je Stunde bezahlen, wenn ich nur 24,18 Euro je Stunde erstattet bekomme ?

Nach nur 1 Stunde Hauswirtschaft und einer kleinen und einer großen Pflege habe ich NUR 2,12 Euro zugezahlt !

 

Da frage ich Herrn Spahn :

Wie soll das bitte funktionieren ?

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/entlohnung.html

 

Mir ist bewußt, dass diese von mir erstellte Schnellberechnung noch an der ein oder anderen Stelle minimal korrigiert werden kann.

Aber dennoch stimmt schlicht und einfach die Kernaussage:

“Ein ambulanter Pflegedienst kann – basierend auf der aktuellen Vergütungsvereinbarung – einer Pflege-Assistentin keine 3.000 Euro Grundgehalt zusagen.”

 

Möglich wird dies, wenn Sie, Herr Spahn, bzw. das Gesundheitsministerium oder die Krankenkassen ernsthaft den Vertretern der ambulanten Pflegedienste

zuhören und sich Gedanken zu der Refinanzierung bzw. der Erstattung der Pflegeleistungen machen.

 

Aktuell ist die Stimme der Heim- und Krankenhausbetreiber deutlich lauter und wird auch gehört.

Liegt es möglicherweise daran, dass Pflegedienste noch verstärkt von Pflegekräften und nicht von Kaufleuten geführt werden ?

 

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

38114 Braunschweig

 

Brauchen wir Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege ?

Vorab eine wichtige Information für die Leser, die nicht in der Pflege tätig sind.

Pflegedienste sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, d. h. alle Rechnungen werden inclusive Mehrwertsteuer bezahlt, die Umsatzsteuer kann aber nicht steuerlich geltend gemacht werden.

 

Dennoch erreichen uns täglich Angebote von Zeitarbeitsunternehmen, die sich auf den Pflege-Markt spezialisiert haben und uns Pflegekräfte zu Tarifen von 49,50 Euro bis 57,50 Euro  Stundenlohn anbieten. Also müssen wir mit Stundenhonoraren von ca. 59 Euro bis 68 Euro kalkulieren.

Dann finden Sie im Kleingedruckten noch den Hinweis, dass diese Stundensätze für den Zeitraum von 6.00 h bis 18.00 h gilt. Selbstverständlich nicht in den Abendstunden und nicht am Wochenende. Noch gestern hat sich eine neue Agentur , die hätten gerne einen Brutto-Stundenlohn von 76 Euro und die Mitarbeiterin muss für mindestens 140 Stunden im Monat gebucht werden. Wer kann diese Stundensätze bitte bezahlen. So groß kann die Not doch gar nicht sein.

Ich, als Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes, stehe dann vor dem Kalkulationsproblem, dass ich nach Vorgabe der Krankenkasse zum Beispiel die Leistung „Anziehen eines Kompressionsstrumpfes“ mit 3,51 € abrechnen darf. Das schafft aber niemand 15 bis 19 Mal in einer Stunde. Und selbst dann haben wir noch keinen Überschuss oder Gewinn erwirtschaftet. Die Wegepauschale führe ich hier mal nicht an, denn meine Mitarbeiterinnen laufen nicht zu den Patienten, sondern fahren mit Firmenfahrzeugen die Touren.

Die Definition Zeitarbeit ist für mich klar und deutlich :

Ich verstehe Zeitarbeit als Hilfe, um einen plötzlichen personellen Engpass zu überbrücken, auch für einen Tag oder eine Woche. Die pflichtweise Übernahme einer Zeitarbeitskraft von mindestens einem Monat hilft somit keinem Pflegedienst, wenn z. B. krankheitsbedingt ein oder zwei Mitarbeiterinnen ausfallen.Und meine letzte Anfrage bei  gesamt zwölf Personaldienstleistern hat zu dem Ergebnis geführt, dass kein Unternehmen – unabhängig vom Stundensatz – eine/n Mitarbeiter/in zur Verfügung stellen konnte. Mir wurden Fachkräfte vorgestellt, die ich in fünf Wochen hätte einsetzen können. Und dann aber bitte für einen ganzen Monat.

 

Was muss der Pflegedienst für eine Arbeitsstunde kalkulieren ?

Es zeigt sich aber nun ein noch viel größeres Problem.

Arbeitnehmer-Überlasser, die selbst mindestens 50 € pro Arbeitsstunde abrechnen, können potentiellen Bewerberinnen ein Gehalt bieten, welches leider deutlich über der Festanstellung in einem Pflegedienst liegt. Wer einen ambulanten Pflegedienst führt, weiß, dass bei idealster Tourenplanung mit kleiner und großer Pflege, mit Medikamentengabe, mit dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen maximal ein Stundensatz von rund 40 Euro bis 43 Euro berechnet werden kann.

Dafür muss aber auch noch die gesamte Logistik, wie z. B. die Tourenplanung, die Betreuung der ärztlichen Verordnungen und Genehmigungen, die Pflegevisiten etc. geleistet werden. Und vergessen Sie bitte auch nicht die notwendigen Mitarbeiter:innen im Innendienst, ohne die der gesamte administrative Apparat gar nicht laufen würde.

Wussten Sie, dass der Patient eines ambulanten Pflegedienstes jederzeit, und das ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen, den bestehenden Vertrag kündigen kann ?

Also liegt das gesamte Risiko ausschließlich beim Pflegedienst. Aufgrund dieser “Spontan-Kündigungen” müssen möglicherweise sämtliche Touren neu geplant werden. Also wiederum Gespräche mit den Patienten, deren Betreuungszeiten sich verändern.

Allein dafür brauchen Sie eine Mitarbeiterin mit sehr guten Nerven. Die Patienten:innen sind an ihre Zeiten gewöhnt, beharren auf ihren Zeiten und sind oft sehr unleidlich, wenn Veränderungen eintreten. Diese können dann wiederum zu weiteren Kündigungen führen.

Unabhängig von der Dauer der Patientenbetreuung müssen wir die Unterlagen 10 Jahre archivieren.

 

So hoch ist der Aufwand nach einem eintägigen Einsatz

Dazu ein Bespiel:

Der Ehemann einer MS-Patienten steht vor einer notwendigen Operation. Also werden wir als Pflegedienst hinzugezogen. Aufgrund des Krankheitsbildes der Ehefrau habe ich zugesagt, die vorgesehene Pflegekraft persönlich vor dem ersten Einsatz vorzustellen. Das wurde von dem Ehepaar gerne angenommen. Alles verlief wie geplant. Es fand eine umfassende Einweisung in die notwendigen Pflegeaufgaben statt. Dafür habe ich eine Stunde eingesetzt.

Dann begann unsere Tätigkeit. Nach dem ersten Abend- und dem ersten Morgeneinsatz wird uns telefonisch gekündigt.

Die Begründung:

Die Ehefrau empfand die in Anspruch genommene Pflege als Zeichen für Krankheit und Alter. So alt und so krank wollte sie sich aber noch nicht fühlen. Daher hat sie ihre Tochter gebeten, die notwendigen Tage bei ihr im Haus zu verbringen und ihr zur Seite zu stehen.

Kann ich menschlich nachvollziehen und habe auch Verständnis für die Kundin.

Aber als Kauffrau habe ich nur Verluste, denn die gesamten Touren müssen neu aufgestellt werden. Zwei Einsätze dürfen wir nun abrechnen. Die Patientenunterlagen müssen 10 Jahre archiviert werden.

Der Personal-Überlasser kann seine Tätigkeit aus einem Mini-Büro oder Wohnzimmer heraus ausüben und ist keinerlei Kontrollen unterworfen. Es gibt keinen Überraschungsbesuch des Medizinischen Dienstes, es gibt keine Vorgabe über die Mindestanzahl der Fachkräfte und es gibt keinerlei Preisvorgaben. Er muss keine Autos zur Verfügung stellen. Er muss sich keine Software, wie z. B. Medifox, anschaffen.  Allein für die Software bezahle ich eine Jahres-Lizenz-Gebühr in Höhe von 18.000 Euro.

Die examinierte Fachkraft, die es nicht scheut, immer wieder neue Patienten kennenzulernen und zu pflegen, kann daher in einem Zeitarbeitsunternehmen ein deutlich höheres Einkommen fordern als in einem ambulanten Pflegedienst.

 

Daher frage ich :

  • Warum werden Arbeitnehmerüberlasser in der Pflege nicht durch Krankenkassen und/oder den Medizinischen Dienst überwacht ?
  • Warum übernehmen nicht die Krankenkassen den Aufbau eines Mitarbeiterpools, auf den ambulante Pflegedienste zurückgreifen können ?
  • Warum werden Arbeitnehmerüberlasser nicht verpflichtet, einen Mindestarbeitnehmer-Kreis für den sofortigen Einsatz einzustellen ?
  • Warum darf ein Arbeitnehmerüberlasser seinen Stundenlohn frei festlegen ?
  • Warum müssen Pflegedienste noch eine Mehrwertsteuer auf das eh schon überzogene Honorar bezahlen ?

 

 

Ein wesentlicher Grund wird sein: Die Lobby der ambulanten Pflegedienst noch zu klein ist.

Wann reagiert der Gesundheitsminister auf diesen Mißstand.

Es reicht nicht, die Bevölkerung aufzufordern, abends auf dem Balkon zu klatschen und Pflegekräfte zu bejubeln.

Schaffen Sie Herr Spahn für ambulante Pflegedienste die Basis, dass wir weiterhin den älteren und kranken Menschen das Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglichen können, und das morgens ab 6.00 h und bis in den späten Abend um 22.00 h.

 

STOP :

Es gibt doch eine Lösung   –    sagt mein Mann !

Im ersten Schritt kündigen wir alle Pflege- und Versorgungsverträge unserer Patienten:innen. Dann geben wir unsere IK-Nummer zurück. Damit stehen wir nicht mehr unter der Aufsicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen https://www.md-niedersachsen.de/md/md-niedersachsen/

Dann kündigen wir den Medifox-Software-Vertrag. Damit sparen wir incl. aller Monats- und Servicegebühren weitere 15.000 Euro im Jahr.

Im nächsten Schritt verkaufen wir die 25 PKW, die wir aktuell für unsere Pflegekräfte bereitstellen. Damit sparen wir an Leasing- und Versicherungsgebühren im Jahr – man glaubt es kaum – weitere 102.000 Euro.

Und dann verleihen wir unsere Pflegekräfte im Modell Arbeitnehmerüberlassung und berechnen die üblichen Honorare ab 45 Euro netto je Stunde.

 

Das widerspricht aber zu 100 % dem Gedanken der Pflege, aber wen interessiert das in Berlin ?

 

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

38114 Braunschweig

2040 wird es in Pflegeheimen fast 440.000 Betten zu wenig geben

Laut Studien fehlten in 2019 bundesweit 27.372 Betten. Die Prognose für 2040 lautet schon auf ca. 440.000 fehlende Betten.

Ich könnte jetzt hier mit Zahlen und Statistiken überhäufen, die genau darlegen, warum in welchem Bundesland die Zahlen steigen oder fallen. Gleichfalls kann ich mich zu der Thematik der verbindlichen Einzelzimmerquote von 100 % bei Neubauten seit 2014 äußern, die übrigens seit 2018 auch für 80 % der Bestandshäuser gefordert wird.

Jedoch ärgert mich in diesem Zusammenhang die veröffentliche Aussage in der Ausgabe “PflegeManagement Oktober/November 2021”, Seite 4 :

https://www.isartal-health-media.com/PflegeManagement

 

…Auf Grundlage der Erkenntnis dieser Studie fordert der Zentrale Immobilien Ausschuss:

  1. Familien dürfen durch fehlende Angebote nicht zu häuslicher Pflege gezwungen werden.
  2. Es bedarf einer viel stärkeren Dynamik beim Ausbau und der Sanierung aller Pflegeangebote, ob stationär o9der in alternativen Wohn-Pflegeformen, um dem Bedarf gerecht zu werden.
  3. Corona hat die Pflegebranche insgesamt gebeutelt und der zur Jahresmitte geplante, nächster Nackenschlag darf nicht kommen: der von Schwarz-Gelb vorgesehene Pflege-Mietendeckel für Bestandsobjekte hat das Potenzial, viele Pflegebetreiber in die Insolvenz zu treiben und das Vertrauen von Investoren weiter nachhaltig zu beschädigen. Dadurch wird das genaue Gegenteil dessen erreicht, was es angesichts der jetzt auch schwarz auf weiß nachgewiesenen Unterversorgung bedarf.

 

Familien dürfen durch fehlende Angebote nicht zu häuslicher Pflege gezwungen werden

Welche Studie liegt bitte dieser Aussage zugrunde ?

Ich vermute – gar keine !

Wer hat denn die Betreiber der ambulanten Pflegedienste befragt ? Haben Sie sich gefragt, wieviele Pflegedienste es in Deutschland gibt ? Befragen Sie doch einfach die bekannten Suchmaschinen. Ich habe es gemacht und das Ergebnis hat mich überrascht.

Meine eingegebene Frage nach der Anzahl der ambulanten Pflegedienste im Jahr 2021 in Deutschland führt mich zu folgender Antwort :

Anzahl der Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste in Deutschland bis 2019. Im Jahr 2019 wurden deutschlandweit 15.380 Pflegeheime und 14.688 ambulante Pflegedienste gezählt.

Selbst auf meine konkrete Frage nach einer Angabe zu ambulanten Pflegediensten wird nicht darauf verzichtet auch auf die Pflegeheime hinzuweisen.

 

Wie wichtig sind ambulante Pflegedienste für Patienten:innen und deren Angehörigen ?

Ja, wir sind wichtig !

Wir, die ambulanten Pflegedienste verschaffen den älteren und/oder erkrankten Menschen ein Leben im gewohnten Umfeld und den Erhalt der Würde.

Wir fragen nach den persönlichen Wünschen der Menschen, die Pflege in Anspruch nehmen möchten oder müssen.

Wir richten uns nach den Wünschen unserer Patienten:innen.

Wir beachten die Aufsteh-Wunschzeiten, wir nehmen Rücksicht auf Wünsche, wie man/frau gewaschen werden möchte, wie das Frühstück zuzubereiten ist und wie die Wäsche weggelegt werden soll.

Wir ermöglichen den Angehörigen freie Zeiten, indem wir die Betreuung übernehmen.

 

Pflegeheime haben in Corona-Zeiten schlicht und einfach die Pforten geschlossen

Wir haben unseren Auftrag zur Pflege und Betreuung auch in Corona-Zeiten erfüllt. Und gerade in diesen Zeiten waren unsere Besuche noch wichtiger, denn oft war genau unsere Mitarbeiterin der einzige Sozialkontakt des Tages.

Für uns war es selbstverständlich täglich alle Mitarbeiterinnen auf den Virus zu testen, mit hochwertigen Masken auszustatten und eine ausreichende Anzahl an Handschuhen zur Verfügung zu stellen. Die Versorgung der Patienten:innen hatte und hat auch in der Pandemie den höchsten Stellenwert.

 

Warum wird das nicht gesehen – nicht gewertet – nicht beachtet – nicht positiv veröffentlicht ?

 

Es fehlt die Lobby

Egal ob in Sendungen, wie “Hart aber fair” oder in Talkrunden, wie z. B. bei Anne Will, wird oft und gerne über Pflegeheime gesprochen und beraten. Warum fehlt jedoch immer ein Vertreter, der ausschließlich ambulante Pflegedienste vertritt ?

 

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

38114 Braunschweig

 

Möchten Sie auch gerne Liebesdienste in Anspruch nehmen ?

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.  Die oft nachgefragten Liebesdienste sind eher bekannt als “Ehda-Leistungen”.

Ehda-Leistungen sind schlicht und einfach die versteckten, heimlichen Leistungen, die unsere älteren Patienten gerne erbetteln.

Die Fragen der Patienten beginnen dann gerne mit :

  • Sie sind ja eh da, könnten Sie bitte noch die Blumen gießen ?
  • Sie sind ja eh da, könnten Sie eben noch den Müll mit rausnehmen ?
  • Sie sind ja eh da, holen Sie mir doch bitte kurz die Post aus dem Briefkasten ?
  • Sie sind ja eh da, springen Sie doch kurz in den Keller und holen mir noch zwei Flaschen Wasser nach oben.

 

Und genau an diesem Punkt beginnen die Probleme. Denn es kommt immer wieder vor, dass eine Pflegekraft diese Liebesdienste erbringt und die Andere verweigert. Wieviel Hilfsbereitschaft ist erlaubt? Wie handelt man korrekt?

 

Was sagt die Berufsgenossenschaft ?

Als Arbeitgeber kann ich immer mit der Berufsgenossenschaft argumentieren. Danach kann ich vorschreiben, dass nur die festgelegten Arbeiten erbracht werden. Dann besteht aber die Gefahr, dass diese Liebesdienste heimlich erbracht werden. Hierüber wird dann auch nicht mehr offen gesprochen. Es läßt sich ja auch nicht leugnen, dass man für die oder den einzelne/n Patienten/in mehr Sympathie hegt. Ich höre oft Sätze wie “Die Frau Becker ist soooo süß. Aber die ist total arm. Die tut mir sooooo leid.” Da weiß ich dann auch schon, dass definitiv Liebesdienste erbracht werden.

Die Berufsgenossenschaft https://www.bgw-online.de/ prüft nach einer Unfallmeldung sehr wohl wann und wie alles abgelaufen ist. Die Folgen, natürlich nur die negativen, trage ich als Inhaberin-Geschäftsführerin. Daher musste eine Lösung gefunden werden. Ich habe alle Pflegekräfte mit eingebunden. Die nächste Mitarbeiterbesprechung hatte das Thema “Berechnung und Preiskalkulation für Ehda-Leistungen und Liebesdienste.

Das erste Problem war dann schon die Festlegung von Preisen, denn :

Post aus dem Briefkasten holen

  • Wohnt der/die Patient/in in einem Einfamilienhaus ?
  • Wohnt der/die Patient/in in der vierten Etage ohne Lift ?
  • Wohnt der/die Patient/in am Ende eines langen Flurs ?
  • Befindet sich die Briefkastenanlage am Haus oder möglicherweise weiter entfernt an der Straße ?

Blumen gießen

  • Haben die Bewohner den grünen Daumen ?
  • Befinden sich die Blumen auf 1 oder 3 Etagen verteilt ?
  • Ist die Terrasse großzügig mit Pflanzkästen versehen ?

 

Rolläden öffnen und schließen

  • Wohnen die Senioren noch großzügig im eigenen Haus mit vielen Rolläden ?
  • Finden wir noch die älteren und schweren Rolladen-Holzmodelle ?

 

Über all diese Fragen haben wir mehr als eine Stunde diskutiert und keine Antwort und schon gar keinen Preiskatalog entwickelt. Dabei waren wir der Lösung gar nicht so fern. Der SGB-XI-Katalog erlaubt die Abrechnung der Pflege nach Zeit. Das macht auch Sinn, denn wir können nicht erwaraten, dass alle Patienten:innen innerhalb von 12 bis 16 Minuten geduscht, abgetrocknet und angekleidet sind.

Gerade als ambulanter Pflegedienst haben wir die Pflicht, auf die Patienten:innen einzugehen und die persönliche Hygiene in ihrem Rhytmus zu ermöglichen. Basierend auf auf diesem Zeitmodell habe ich dann Betreuungszeit angeboten. Eine erste Umfrage im Patientenkreis führte zu enormen Zuspruch. Je nach Wunsch, Ansprüchen und Beweglichkeit konnte sich jeder Patient/in ein persönliches Zeitbudget buchen. Nach zwei bis drei Wochen wird nochmals nachkalkuliert und das notwendige Zeitkontingent angepaßt.

Auf dieser Basis können die Pflegekräfte ohne Bedenken nach den Wünschen der Patienten:innen fragen und diese auch erfüllen.

Dennoch bitte ich die Mitarbeiter:innen auf “Zusatzdienste”, wie z. B. Gardinen aufhängen und somit eine Leiter zu besteigen, zu verzichten.

Aber ich weiß auch, dass uns das Thema Ehda-Leistungen und Liebesdienste immer mal wieder beschäftigen wird.

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

38114 Braunschweig