Zeitarbeit – Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege

Brauchen wir Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege ?

Vorab eine wichtige Information für die Leser, die nicht in der Pflege tätig sind.

Pflegedienste sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, d. h. alle Rechnungen werden inclusive Mehrwertsteuer bezahlt, die Umsatzsteuer kann aber nicht steuerlich geltend gemacht werden.

 

Dennoch erreichen uns täglich Angebote von Zeitarbeitsunternehmen, die sich auf den Pflege-Markt spezialisiert haben und uns Pflegekräfte zu Tarifen von 49,50 Euro bis 57,50 Euro  Stundenlohn anbieten. Also müssen wir mit Stundenhonoraren von ca. 59 Euro bis 68 Euro kalkulieren.

Dann finden Sie im Kleingedruckten noch den Hinweis, dass diese Stundensätze für den Zeitraum von 6.00 h bis 18.00 h gilt. Selbstverständlich nicht in den Abendstunden und nicht am Wochenende. Noch gestern hat sich eine neue Agentur , die hätten gerne einen Brutto-Stundenlohn von 76 Euro und die Mitarbeiterin muss für mindestens 140 Stunden im Monat gebucht werden. Wer kann diese Stundensätze bitte bezahlen. So groß kann die Not doch gar nicht sein.

Ich, als Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes, stehe dann vor dem Kalkulationsproblem, dass ich nach Vorgabe der Krankenkasse zum Beispiel die Leistung „Anziehen eines Kompressionsstrumpfes“ mit 3,51 € abrechnen darf. Das schafft aber niemand 15 bis 19 Mal in einer Stunde. Und selbst dann haben wir noch keinen Überschuss oder Gewinn erwirtschaftet. Die Wegepauschale führe ich hier mal nicht an, denn meine Mitarbeiterinnen laufen nicht zu den Patienten, sondern fahren mit Firmenfahrzeugen die Touren.

Die Definition Zeitarbeit ist für mich klar und deutlich :

Ich verstehe Zeitarbeit als Hilfe, um einen plötzlichen personellen Engpass zu überbrücken, auch für einen Tag oder eine Woche. Die pflichtweise Übernahme einer Zeitarbeitskraft von mindestens einem Monat hilft somit keinem Pflegedienst, wenn z. B. krankheitsbedingt ein oder zwei Mitarbeiterinnen ausfallen.Und meine letzte Anfrage bei  gesamt zwölf Personaldienstleistern hat zu dem Ergebnis geführt, dass kein Unternehmen – unabhängig vom Stundensatz – eine/n Mitarbeiter/in zur Verfügung stellen konnte. Mir wurden Fachkräfte vorgestellt, die ich in fünf Wochen hätte einsetzen können. Und dann aber bitte für einen ganzen Monat.

 

Was muss der Pflegedienst für eine Arbeitsstunde kalkulieren ?

Es zeigt sich aber nun ein noch viel größeres Problem.

Arbeitnehmer-Überlasser, die selbst mindestens 50 € pro Arbeitsstunde abrechnen, können potentiellen Bewerberinnen ein Gehalt bieten, welches leider deutlich über der Festanstellung in einem Pflegedienst liegt. Wer einen ambulanten Pflegedienst führt, weiß, dass bei idealster Tourenplanung mit kleiner und großer Pflege, mit Medikamentengabe, mit dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen maximal ein Stundensatz von rund 40 Euro bis 43 Euro berechnet werden kann.

Dafür muss aber auch noch die gesamte Logistik, wie z. B. die Tourenplanung, die Betreuung der ärztlichen Verordnungen und Genehmigungen, die Pflegevisiten etc. geleistet werden. Und vergessen Sie bitte auch nicht die notwendigen Mitarbeiter:innen im Innendienst, ohne die der gesamte administrative Apparat gar nicht laufen würde.

Wussten Sie, dass der Patient eines ambulanten Pflegedienstes jederzeit, und das ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen, den bestehenden Vertrag kündigen kann ?

Also liegt das gesamte Risiko ausschließlich beim Pflegedienst. Aufgrund dieser “Spontan-Kündigungen” müssen möglicherweise sämtliche Touren neu geplant werden. Also wiederum Gespräche mit den Patienten, deren Betreuungszeiten sich verändern.

Allein dafür brauchen Sie eine Mitarbeiterin mit sehr guten Nerven. Die Patienten:innen sind an ihre Zeiten gewöhnt, beharren auf ihren Zeiten und sind oft sehr unleidlich, wenn Veränderungen eintreten. Diese können dann wiederum zu weiteren Kündigungen führen.

Unabhängig von der Dauer der Patientenbetreuung müssen wir die Unterlagen 10 Jahre archivieren.

 

So hoch ist der Aufwand nach einem eintägigen Einsatz

Dazu ein Bespiel:

Der Ehemann einer MS-Patienten steht vor einer notwendigen Operation. Also werden wir als Pflegedienst hinzugezogen. Aufgrund des Krankheitsbildes der Ehefrau habe ich zugesagt, die vorgesehene Pflegekraft persönlich vor dem ersten Einsatz vorzustellen. Das wurde von dem Ehepaar gerne angenommen. Alles verlief wie geplant. Es fand eine umfassende Einweisung in die notwendigen Pflegeaufgaben statt. Dafür habe ich eine Stunde eingesetzt.

Dann begann unsere Tätigkeit. Nach dem ersten Abend- und dem ersten Morgeneinsatz wird uns telefonisch gekündigt.

Die Begründung:

Die Ehefrau empfand die in Anspruch genommene Pflege als Zeichen für Krankheit und Alter. So alt und so krank wollte sie sich aber noch nicht fühlen. Daher hat sie ihre Tochter gebeten, die notwendigen Tage bei ihr im Haus zu verbringen und ihr zur Seite zu stehen.

Kann ich menschlich nachvollziehen und habe auch Verständnis für die Kundin.

Aber als Kauffrau habe ich nur Verluste, denn die gesamten Touren müssen neu aufgestellt werden. Zwei Einsätze dürfen wir nun abrechnen. Die Patientenunterlagen müssen 10 Jahre archiviert werden.

Der Personal-Überlasser kann seine Tätigkeit aus einem Mini-Büro oder Wohnzimmer heraus ausüben und ist keinerlei Kontrollen unterworfen. Es gibt keinen Überraschungsbesuch des Medizinischen Dienstes, es gibt keine Vorgabe über die Mindestanzahl der Fachkräfte und es gibt keinerlei Preisvorgaben. Er muss keine Autos zur Verfügung stellen. Er muss sich keine Software, wie z. B. Medifox, anschaffen.  Allein für die Software bezahle ich eine Jahres-Lizenz-Gebühr in Höhe von 18.000 Euro.

Die examinierte Fachkraft, die es nicht scheut, immer wieder neue Patienten kennenzulernen und zu pflegen, kann daher in einem Zeitarbeitsunternehmen ein deutlich höheres Einkommen fordern als in einem ambulanten Pflegedienst.

 

Daher frage ich :

  • Warum werden Arbeitnehmerüberlasser in der Pflege nicht durch Krankenkassen und/oder den Medizinischen Dienst überwacht ?
  • Warum übernehmen nicht die Krankenkassen den Aufbau eines Mitarbeiterpools, auf den ambulante Pflegedienste zurückgreifen können ?
  • Warum werden Arbeitnehmerüberlasser nicht verpflichtet, einen Mindestarbeitnehmer-Kreis für den sofortigen Einsatz einzustellen ?
  • Warum darf ein Arbeitnehmerüberlasser seinen Stundenlohn frei festlegen ?
  • Warum müssen Pflegedienste noch eine Mehrwertsteuer auf das eh schon überzogene Honorar bezahlen ?

 

 

Ein wesentlicher Grund wird sein: Die Lobby der ambulanten Pflegedienst noch zu klein ist.

Wann reagiert der Gesundheitsminister auf diesen Mißstand.

Es reicht nicht, die Bevölkerung aufzufordern, abends auf dem Balkon zu klatschen und Pflegekräfte zu bejubeln.

Schaffen Sie Herr Spahn für ambulante Pflegedienste die Basis, dass wir weiterhin den älteren und kranken Menschen das Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglichen können, und das morgens ab 6.00 h und bis in den späten Abend um 22.00 h.

 

STOP :

Es gibt doch eine Lösung   –    sagt mein Mann !

Im ersten Schritt kündigen wir alle Pflege- und Versorgungsverträge unserer Patienten:innen. Dann geben wir unsere IK-Nummer zurück. Damit stehen wir nicht mehr unter der Aufsicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen https://www.md-niedersachsen.de/md/md-niedersachsen/

Dann kündigen wir den Medifox-Software-Vertrag. Damit sparen wir incl. aller Monats- und Servicegebühren weitere 15.000 Euro im Jahr.

Im nächsten Schritt verkaufen wir die 25 PKW, die wir aktuell für unsere Pflegekräfte bereitstellen. Damit sparen wir an Leasing- und Versicherungsgebühren im Jahr – man glaubt es kaum – weitere 102.000 Euro.

Und dann verleihen wir unsere Pflegekräfte im Modell Arbeitnehmerüberlassung und berechnen die üblichen Honorare ab 45 Euro netto je Stunde.

 

Das widerspricht aber zu 100 % dem Gedanken der Pflege, aber wen interessiert das in Berlin ?

 

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

38114 Braunschweig

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