Offener Brief an unseren Gesundheitsminister – Prof. Karl Lauterbach

Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,

 

ich spreche Sie persönlich als Gesundheitsminister und nicht als Corona-Minister an.

Im Jahr 2020 habe ich im Bundesland einen ambulanten Pflegedienst mit zwei Standorten übernommen.

 

Bezogen auf die Situation in Niedersachsen habe ich aktuell folgende Fragen, die ich

hier vor Ort mit keiner Institution oder Einrichtung besprechen kann.

 

Fall 1

Der aktuelle Pflegenotstand, der gesamt Deutschland betrifft, führt aber leider im Bundes-land Niedersachsen zu einem großen Problem.

 

Wir, als klassischer Altenpflegedienst, sind mehrheitlich mit Aufgaben betraut, für die eine mehrjährige Ausbildung NICHT erforderlich ist.

Am Morgen helfen wir den Kunden/Patienten aus dem Bett, helfen bei der Morgenhygiene, helfen beim Ankleiden und bereiten noch oft ein Frühstück zu.

 

Dies, und auch das Anlegen von Kompressionsstrümpfen, führen angelernte Pflegehel-ferinnen nach einer intensiven Einarbeitung eigenverantwortlich durch.

 

ABER:

Eine hohe Kundenzahl braucht am Morgen und auch am Abend die Versorgung mit Insulin. Das darf die angelernte Pflegehelferin in Niedersachsen aber nicht spritzen.

Auch nicht mit der in anderen Bundesländern angebotenen mehrtägigen Zusatzausbildung.

 

ABER:

Ist der Pflegenotstand so hoch, dass auch die Krankenkassen in Niedersachsen die Augen nicht mehr davor verschließen können, gibt es eine „Ausnahme-Genehmigung“, die den angelernten Pflegehelferinnen das Spritzen von Insulin erlaubt. Natürlich auch wieder mit einer Auflage:

Der Pflegedienst muss nachweisen, dass ausschließlich corona-bedingt Fachkräfte fehlen, die das Spritzen hätten übernehmen können.

 

Und dann, wenn alle interessierten Pflegehelferinnen geschult und routiniert sind, wird diese Ausnahme-Genehmigung wieder gestrichen, um dann aber Monate später ins Leben gerufen zu werden.

Da frage ich nur

                         Wer hat die Verantwortung für diese Entscheidungen zu übernehmen ?

 

Fall 2

Die ständig neuen Veröffentlichungen zum Thema

  Tarif-Treueregelung

 

führt zu immer neuen Verunsicherungen.

Im Wochentakt wurden in den offiziellen Veröffentlichungen der Pflegekassen zuletzt Tarife gestrichen, Durchschnittsentlohnungen korrigiert oder die Zahlung von Zuschlägen ausge-setzt.

 

Auf derart unzuverlässigen Daten sollen wir, die Pflegeeinrichtung, nun unsere Existenz-grundlage, nämlich die Zulassung zur Pflegeversicherung, gründen?

Derzeit kann keine Pflegeeinrichtung auf dieser Basis die Refinanzierung mit den Pflege-kassen klären und wie erklären wir unseren Beschäftigten, wie deren Arbeitsverträge künftig aussehen werden.

Dies ist ein unhaltbarer Zustand !

Ja, die Pflegenden sollen und müssen angemessen vergütet werden.

Dazu müssen aber zunächst die Vergütungen an die Pflegedienste abgesprochen und verbindlich geklärt werden.

Dazu verweise ich auf einen Missstand, den ich als nächsten Fall darlege.

 

 

Fall 3

Für die Abrechnung über die AOK im Bundesland Niedersachsen gilt :

Punkt 31.5    032 263   Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose ab Klasse II

An- bzw. Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhose

Die Versorgung ist auch bei der Versorgung beider Beine nur einmal abrechnungsfähig.

An- und Ausziehen ist getrennt abrechenbar.

 

 

Zur Klarstellung, Herr Prof. Lauterbach :

Wenn unsere Pflegekräfte zu den Patienten fahren, ist es vollkommen egal, ob an einem oder zwei Beinen ein Kompressionsstrumpf angezogen werden muss.

Die Vergütung – ohne Wegepauschale – beträgt genau 3,99 €.

 

Diese Kalkulation möchte ich gerne mit Ihnen erörtern.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Das von uns zur Verfügung gestellte Fahrzeug muss geparkt werden.
  • Fußweg zum Ein- oder Mehrfamilienhaus.
  • Klingeln, warten das geöffnet wird.
  • Möglicherweise noch zu Fuß oder mit Fahrstuhl in die 4., 5. oder 6. Etage.
  • Betreten der Wohnung.
  • Aufsuchen des Kunden im Schlafzimmer.
  • Anlegen von ein oder zwei Kompressionsstrümpfen, unabhängig wie eng der

Strumpf oder wie dick das oder die Beine sind.

  • Verlassen der Wohnung – siehe oben, da identischer Weg wie der Zugang.

 

Wenn dann der PKW erreicht wurde, kann für diese Leistung ein Betrag von 3,99 € in

Rechnung gestellt werden. An Zeit habe ich dafür aber mindestens 10 Minuten eingesetzt und bei zwei Beinen auch 12-13 Minuten.

 

Mit Fahrtzeit zum nächsten Kunden/Patienten sind maximal 4-5 Kunden je Stunde zu schaffen.

Also arbeiten wir für maximal 19,95 €/Stunde.

Die Wegepauschale kann ich nicht mit in Ansatz bringen, denn die Autos mussten angeschafft, versichert, regelmäßig gewartet und getankt werden.

 

Fall 4

Wir beschäftigen seit zwei Monaten eine ausgebildete Physio-Therapeutin, die jedoch

„leider“ nicht aus Deutschland oder Europa kommt, sie ist aus Brasilien eingereist.

 

Diese Mitarbeiterin dürfen wir nur mit 10 Stunden pro Woche einstellen und einsetzen. Sie möchte sehr gerne in Deutschland eine Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin beginnen.

 

DARF SIE NICHT !!!               Absage der zuständigen Behörde in Braunschweig

 

Diese Frau würde alternativ auch Vollzeit in meinem ambulanten Pflegedienst arbeiten.

Aber dafür sind nun auch wieder viele Genehmigungen notwendig. Ob diese in der ver-bleibenden Zeit der vorliegenden Aufenthaltsgenehmigung eingeholt werden können, bleibt fraglich.

Also haben wir für heute einen Anwaltstermin in Hannover vereinbart, um Klarheit zu erhalten, die uns die deutschen Behörden nicht geben können.

Allein schon die Nichterhaltung von Informationen stellt mich als Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes vor große Hürden.

Zeitgleich haben wir eine deutsche Pflegehelferin eingestellt, die bereits nach fünf Wochen zweimal unentschuldigt gefehlt hat und sich dann in der vergangenen Woche per SMS bei unserer Pflegedienstleitung um 4.10 h in der Nacht gemeldet hat mit dem Text: „Ich komme nicht mehr zurück.“

Heute erhalte ich Post einer Insolvenzverwalterin und das klärt dann alle offenen Fragen. Diese deutsche Mitarbeiterin musste die Privatinsolenz beantragen. Da es sich dann für sie nicht weiter „lohnt“ einer geregelten Arbeit nachzugehen, kündigt man diesen fristlos, geht zum Amt und erhält sofort wieder Unterstützung.

Aber eine motivierte brasilianische Physio-Therapeutin, die für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen möchte, werden Steine in den Weg gelegt.

 

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Punkte !

ES GIBT VIEL ZU BESPRECHEN – WANN FANGEN WIR AN ?

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH, Braunschweig

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