Mehr Geld für die Verhinderungspflege ?

Wissen Sie, was sich hinter dem Begriff “Verhinderungspflege” verbirgt ?

 

Genauer Wortlaut:

„Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Ausübung der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.“

Die Verhinderungspflege ist als reine Entlastung für pflegende Angehörige gedacht. So sah es das Gesetz mal vor bzw. so sollte es ausgelegt werden.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

 

Aber jetzt kommt der wichtigste Satz :

         Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Dieser Satz führt nun dazu, dass sich einige Senioren – oder auch deren Angehörige – genau ausrechnen, wie weit sie mit der Verhinderungspflege kommen, wenn sie den Jahres-Gesamtbetrag von 1.612 Euro auf 50 Wochenstunden verteilen. Rechnerisch kommt man auf ca. 32 Euro pro Woche.

Nicht nur eine unserer Patientinnen haben sich in den letzten Jahren zu “Fachfrauen der Nutzung aller staatlichen und gesundheitsrechlichen Zuschüsse” fortgebildet. Diese Damen nutzen auch die hauswirtschaftliche Leistung mit 24,72 Euro/Stunde und haben genügend Zeit, um den vorgenannten Satz ideenreich einzusetzen.

Im Ergebnis wurde der Betrag von 1.612 Euro so aufgeteilt, dass man an 5 Tagen pro Woche jeweils 16 Minuten Hauswirtschaft zubuchen konnte – oder besser gesagt wollte.

 

Diese Zeit sollte dann wie folgt eingesetzt werden:

  • das Aufbügeln von drei Blusen
  • das Schälen von Kartoffeln
  • das Beziehen des Bettes

Das sind mit absoluter Sicherheit nicht die Leistungen, die der Gesetzgeber als Verhinderungspflege bezahlt haben möchte.

 

Wie und wo kann ich den Antrag auf Verhinderungspflege stellen ?

Ich stelle aber ebenso fest, dass viele Patienten:innen oder ihre Angehörigen nicht wissen, wann und in welcher Höhe ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht bzw. wo oder wie der entsprechende Antrag zu stellen ist.

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/beantragen/

 

Nun ist im Gespräch die Verhinderungspflege aufzustocken. Ergänzend, aber eher erschwerend, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass auch Menschen ohne verwandtschaftliche Beziehung Anspruch auf Lohnersatzleistungen erhalten, wenn sie sich etwa um die alte Freundin, den langjährigen Vereinskameraden oder die Nachbarin kümmern wollen.

 

Zu dieser Neuregelung sage ich – falls man mich fragt – NEIN !

Ich erlebe in meinem ambulanten Pflegedienst täglich die Ausschöpfung der Pflegekassen für rein privaten Belange. Da steht die Versorgung des älteren und/oder kranken Menschen nicht mehr im Vordergrund.

Es wird viel zu selten auf die gesicherte Versorgung und Betreuung geschaut. Hauptsache alle Anträge sind korrekt ausgefüllt, an der richtigen Stelle unterzeichnet und die Bewilligung kommt auf dem Postweg.

Die mögliche Auszahlung aus Kombi-Leistungen oder Verhinderungspflege an die zu Pflegenden hat einen zu hohen Stellenwert bekommen. Der Geldwert steht deutlich über dem Gesundheitswert.

Aktuell habe ich dazu sogar ein Bespiel von heute :

Patienten mit Pflegegrad III wurde über mehrere Wochen über die Verhinderungspflege durch uns betreut. Jetzt ist der zur Verfügung stehende Betrag ausgeschöpft. Also haben wir die Tochter informiert und vorgeschlagen, ab morgen – 02.11.2021 – über die Pflegekasse die aus unserer Sicht notwendige Betreuung abzurechnen.

“Nein, das machen wir nicht. Ich spreche morgen mit meiner Schwester. Die wohnt ja in der Nähe. Für morgen und übermorgen gebe ich Ihnen unser Okay, aber nicht über Mittwoch hinaus.”

Also auch wieder mal eine Familie, die sich – ich weiß nicht seit wann – monatlich 545,00 Euro auszahlen lassen, aber um jeden Preis den Einsatz eines Pflegedienstes verhindern wollen, wenn dies nicht aus den “weiteren Töpfen” bezahlt werden kann.

 

Der Grundgedanke der Verhinderungspflege war gut, aber der aktuellen und weiteren Ausnutzung muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die pflegende Ehefrau,

Das Wohl der zu Pflegenden gehört wieder in den Fokus.

 

 

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

38114 Braunschweig

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