Das Arbeitsgericht und die Rechte der Arbeitgeber – Ach, vergessen, die haben ja keine Rechte vor dem Arbeitsgericht – Teil 2
Zwei Arbeitsprozesse, die mir aktuell drohen
Die Nummer 1
Mitarbeiterin erkrankt regelmäßig nach einem Personalgespräch. Die Folge daraus ist, dass ich mir schon in der Vergangenheit überlegt habe, ob ich Mißstände, die mir aufgefallen sind, überhaupt zur Sprache bringe.
Dazu muss ich anführen, dass ich diese Mitarbeiterin aus mehrjährigem Hartz-IV – das heutige Bürgergeld – herausgeholt habe. Die Kolleginnen haben mich nach dem Vorstellungsbesuch gefragt, ob ich das Ernst meine mit der Einstellung. Ich habe damals klar und deutlich gesagt “Ja, ich glaube an diese Frau. Die hat es auf gar keinen Fall einfach gehabt und ich gebe ihr diese Chance.” Die Gegenfrage war dann, ob ich sie ernsthaft in der Pflege oder nur in der Hauswirtschaft einsetzen möchte. Diese Frage hat mich damals wirklich geärgert.
Warum soll jemand “gut genug” sein, um putzen zu dürfen, aber “nicht gut genug”, um pflegen zu dürfen?
Selbst ich war nach wenigen Tagen vom Auftreten dieser Mitarbeiterin überrascht. Sie wirkte nicht nur streßfreier, sie war definitiv um Jahre verjüngt. Sie hat immer wieder betont, dass sie so dankbar sei für die Chance, die ich ihr geboten hatte und das niemals vergessen werde. So weit so gut.
Und – was glauben Sie, wie ist es ausgegangen ?
Leider wie befürchtet. Genau diese Mitarbeiterin hat sich an Gerüchten über die Geschäftsführung beteiligt und Gerüchte in die Welt gesetzt. Das konnte ich leider so nicht im Raume stehen lassen und habe in Anwesenheit der Pflegedienstleitung ein Gespräch geführt. Sie sah ein, dass sie unüberlegt gehandelt hat und gelobte Besserung. Am Folgetag kam die Krankmeldung. Ich konnte mir darauf keinen Reim machen, denn wir hatten gemeinsam ein konstruktives Gespräch geführt.
Leider hat sich diese Reaktion dann erneut wiederholt. Diesmal war die Diskussion mit einer Kollegin vorangegangen.
Es wurde Monate später wieder ein Personalgespräch erforderlich und es folgte wieder die Krankmeldung. Diese wurde dann in der letzten Woche eines Monats persönlich im Sekretariat abgegeben und das mit den Worten: “Hier ist die Krankmeldung. Die lasse ich nochmals bis zum Monatsende verlängern und dann kündige ich auch sofort. Dann muss ich nämlich gar nicht mehr arbeiten.”
Gesagt – getan
Es ging eine weitere Krankmeldung ein und der Krankmeldung folgte die Kündigung auf den Monatsletzten. Treffer !
Dieses Thema trifft aber nicht nur mich. Mittlerweile gibt es mehrere Urteile zu dem Thema “Krankmeldung und Kündigung”. In den ersten Urteilen musste noch eine Krankmeldung vorliegen, die genau zum Kündigungszeitraum paßt. Inzwischen gibt es Urteile, dass auch mehrere Teil-Krankmeldungen ausreichen, damit die Arbeitgeber von ihrer Lohnfortzahlungspflicht befreit sind.
In meinem Fall habe ich bereits eine Vergleichssumme angeboten. Der ganze Ärger und der Zeitaufwand, der für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einzusetzen ist, steht einfach nicht im Verhältnis zu einem Vergleichsbetrag. Dennoch empfinde ich dies als ausgesprochen ungerecht und ich werde mir auch persönlich etwas untreu. Grundsätzlich hatte ich mich entschieden, solchen Forderungen nicht mehr nachzugeben.
Die Nummer 2
Eine Mitarbeiterin möchte gerne die Weihnachtsfeiertage bei ihrer Familie in ihrem Heimatland verbringen. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen. Aber in der Pflege sind die Feiertage auch Arbeitstage und müssen unabhängig von der Familiensituation gerecht aufgeteilt werden. Und genau diese Mitarbeiterin hatte das Jahr zuvor über die Weihnachtstage frei. Nach langen Diskussionen hat sie dies eingesehen und sich bereit erklärt, die Weihnachtsfeiertage die zugeteilten Dienste zu fahren.
Was glauben Sie, was ist geschehen ? Mit dem 19. Dezember 2023 erkrankt doch genau diese Mitarbeiterin und erhält eine Krankmeldung bis zum 26. Dezember 2023. Damit hat man dann frei und muss nicht arbeiten. Ich habe das Vorgehen als provokant und unfair gegenüber den Kolleginnen empfunden. Da steht die Frage im Raume, was zu tun ist.
Ich habe die Mitarbeiterin schriftlich aufgefordert unseren Betriebsarzt aufzusuchen. Zu meiner Überraschung hat sie auch schon am folgenden Morgen die Praxis aufgesucht. Das hat mich dann fast überzeugt, dass wirklich ein medizinisches Problem aufgetreten sein muss.
Aber dann rief mich der Betriebsarzt persönlich an. Genau der Arzt, der sonst so gut wie gar nicht ans Telefon zu bekommen ist. Er hat sich mein Schreiben durchgelesen, fand es unverschämt, dass ich an einer Krankmeldung eines Kollegen zweifele und hat die Untersuchung unserer Mitarbeiterin abgelehnt. Sein Rat war, dass ich doch den Medizinischen Dienst einschalten könnte. Das wären die Ansprechpartner, wenn ich Zweifel an einer Krankmeldung anmelden möchte.
Für den Rat habe ich mich noch bedankt und er hat sich mit den Worten verabschiedet, dass er die Mitarbeiterin nicht untersuchen werde, sondern sie unverrichteter Dinge nach Hause schicken würde.
Hier hätte die ganze Geschichte enden können.
Dem war aber nicht so.
Mein Betriebsarzt hat ohne jegliche medizinische Untersuchung eine weitere Krankmeldung ausgestellt und zwar für den Zeitraum 22.12.2023 bis einschl. 15.01.2024.
Dazu ist anzumerken, dass diese Mitarbeiterin bereits Anfang Dezember 2023 eine Kündigung auf den 15.01.2024 eingereicht hat, also nach meiner Einschätzung keinerlei Motivation bestand auch nur noch einen Tag zu arbeiten.
Den Fall habe ich nun der Ärztekammer, der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst geschildert.
Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen die soziale Gemeinschaft und die Arbeitgeber so ausnutzen dürfen.
Ich frage an dieser Stelle nicht nach Gerechtigkeit – die gibt es im Verhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber leider nicht mehr.
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