Mein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig – HEUTE
Auch ich gehe total streßfrei in einen Gütetermin, wenn ich weiß, dass ich mich nicht gütlich einigen möchte und muss !
In der Sache ging es um die fristlose Kündigung im November 2023 gegenüber einem Mitarbeiter, der sich in einer menschenverachtenden Art und Weise, die ich schon als Körperverletzung sehe, gegenüber Patienten verhalten hat.
Im Vorfeld habe ich den Vorgang ausführlich mit unserem Rechtsbeistand und mit unserem Verband erörtert. Alle Parteien, denen ich den Vorgang geschildert und die Beweise vorlegt habe, sind der Meinung, dass eine gütliche Einigung augeschlossen ist. Der für mich ehemalige Mitarbeiter hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
Ich bin so froh, dass nun der Rechtsanwalt meines Vertrauens die Sache in die Hand nimmt und mit den entsprechenden Paragraphen und Urteilen untermauert die Begründung zu der fristlosen Kündigung bei Gericht einreicht.
Die Richterin hat die Verhandlung ausgesprochen fair geführt. Ich bekam ausreichend Gelegenheit die Gründe für die fristlose Kündigung darzulegen, d. h. ich bekam die Zeit, um auszuführen, warum die Beschwerden der Patienten so zeitverzögert bei mir angekommen sind. Wer meinen Blog verfolgt, kennt die Geschichte ja schon. Beschwerden sind genau bei der Mitarbeiterin angekommen, die mit dem Kläger verwandt ist. Nachdem wir die Bürozeiten der Mitarbeiterin deutlich reduziert und die Rufbereitschaft auf eine andere Mitarbeiterin übertragen haben, erreichten uns die Beschwerden der Patienten und sie konzentrierten sich tatsächlich auf die Pflegequalität dieses einen Mitarbeiters.
Wir mussten detektivisch werden. Ja, dazu gehörte die Anmietung eines PKW, der dem Kläger nicht bekannt war und das Nachfahren einer gesamten Pflegetour. Das Ergebnis hat ganz besonders die zwei Mitarbeiter:innen überrascht, die die Detektiv-Arbeit übernommen haben.
Der Mitarbeiter war teilweise – trotz Pflegeinsatz – schneller als seine „Verfolger“. Gut, wenn einem die Regeln der Straßenverkehrsordnung aber komplett gleichgültig sind, dann ist das zu schaffen. Das hat ja in der Vergangenheit schon zu einem Führerschein-Entzug geführt.
Um aber einen bettlägerigen Patienten im vom Urin durchweichten Bett und einer voll-gekoteten Windel liegen zu lassen, gehört eine Einstellung, die in der Pflege nichts zu suchen hat. Es wurde kein Getränk bereit gestellt, kein Licht eingeschaltet und keine Mahlzeit hingestellt hat.
Erst durch den späteren Besuch der Mitarbeiter:in wurde der Patient für die Nacht versorgt.
Und was fragt mich der gegnerische Anwalt?
Der fragt mich doch vor Gericht allen Ernstes, ob der Patient in den ca. zwei Stunden zwischen dem Besuch seines Mandanten und der Betreuung durch meine Mitarbeiter:in ständig überwacht worden ist. Ich könne ja ansonsten keinen Beweis erbringen, dass er sich nicht erneut voll-gekotet habe.
Als Anwalt eines solchen Mandanten muss man sicherlich nach jedem Strohhalm greifen und provokante Fragen stellen. Das sehe ich ihm nach. Leider fiel ihm dann aber der eigene Mandant in den Rücken und meinte, dass der Patient keine neue Windel gewünscht hätte. Ohne einen Zusammenhang herzustellen erklärte der Kläger selbst, der Patient wäre ja auch schon in der Vergangenheit „handgreiflich“ gegenüber Pflegekräften geworden.
Auch dies eine reine Lüge. Wie will ein Patient, der maximal 40 KG wiegt und das Bett nicht verlassen kann, handgreiflich werden ? Und dies möglicherweise gegenüber einer Person wie der Kläger, d. h. ca. 1.90 m groß und ca. 95 KG Gewicht !
Ich glaube, der Vertreter des Klägers liest meinen Blog ?!
Im Zuschauerraum saßen drei Personen. Eine der Personen war meine Mitarbeiterin, die auch an der Kontrolle beteiligt war und somit eh über den gesamten Vorgang umfassend informiert war und ist.
Ich glaube, der gegnerische Anwalt hat wahrgenommen, dass er auf dünnem Eis steht.
Er wandte sich recht kämpferisch zu mir und fragte: „Bei der Öffentlichkeit möchte ich doch gerne wissen, wer hier im Zuschauerraum sitzt, Frau Geschäftsführerin.“
„Meine Name ist Heyer“ habe ich zunächst geantwortet. Er wiederum „Sie sind doch die Geschäftsführerin?“ „Ja“ war meine schlichte Antwort. Er musste dann nochmals nachtreten und meinte „Dann habe ich doch ins Schwarze getroffen.“
Was er damit beweisen wollte, weiß ich nicht. Selbst die Richterin meinte, dass auf die Nachfrage zu den Personen in einer Güteverhandlung im Zuschauerraum verzichtet wird. Dies sei unüblich.
Es wurden die Termine festgelegt, bis zu welchen die jeweilige Partei sich schriftlich zu äußern hat. Es wurde ein Verhandlungstermin für März 2024 festgelegt. Der wurde dann nochmals verlegt, da dem Klägervertreter überraschend einfiel, dass er genau in der Zeit zwei Wochen im Urlaub sein wird. Okay, wir haben keine Eile. Dann ist der Termin halt Ende März 2024.
Ich habe mich freundlich verabschiedet, dem Kläger und seiner Familie noch ein schönes Wochenende gewünscht und war nach rund 15 Minuten wieder vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.
Muss ein Anwalt jedes Mandat übernehmen ?
Die Juristerei hat mich schon immer interessiert. Daher stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Kläger als Mandant übernommen hätte. Meine Antwort ist eindeutig: NEIN
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