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Das Arbeitsgericht und die Rechte der Arbeitgeber – Ach, vergessen, die haben ja keine Rechte vor dem Arbeitsgericht

Die Termine vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig bleiben mir auch in 2024 treu

Leider darf ungeprüft jede/r Arbeitnehmer/in eine – wenn auch unbegründete – Klagen vor dem Arbeitsgericht einreichen kann. Die Kostenseite ist eh schnell geklärt, denn ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem keine Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde.

Heute schildere ich drei aktuelle Fälle und freue mich über Ihre Rückmeldungen und Meinungen. Die senden Sie gerne an       cornelia.heyer.bs@gmail.com.

Fall 1

Ein Pflegeteam-Mitglied ist immer mal aufgefallen, da die geplanten und dieser Person übertragenen Touren häufig die kalkulierten Zeiten deutlich unterschritten wurden. Rückfragen bei der Rufbereitschaft führte zu keinem Ergebnis bzw. wurden mir keine Beschwerden übermittelt. In dem üblichen Alltags-Stress eines ambulanten Pflegedienstes habe ich diese Zeitunterschreitungen auch nicht weiter kontrolliert.

Aus Gründen, die hier nicht weiter erläutert werden dürfen, wurde die Rufbereitschaft von der Pflegedienstleitung übernommen. Und plötzlich erreichten uns doch Beschwerden. Es riefen nicht nur von uns betreute Patienten an, es meldeten sich ebenfalls Angehörige, die sich zum Zeitpunkt der Pflege im Haus oder in der Wohnung aufgehalten haben. Es wurden uns Zeitdifferenzen von bis zu 30 Minuten mitgeteilt. Und es sind Minderzeiten, keine Mehrzeiten.

Wer in der Pflege tätig ist, weiß, dass diese Zeitunterschreitung nicht tragbar ist. Gleichzeitig wurde unsere Pflegeteam-Mitglied zu Zeiten, in denen nach meinen Informationen die Tour noch laufen sollte, bereits auf dem Parkplatz einer Fastfood-Kette oder an der Ausgabe einer Pizza-Mitnahme-Station gesichtet.

Auffallend war auch, dass jetzt desöfteren ein MDA (das ist ein Handy mit der Firmensoftware zur Erfassung der Tour) am Abend nach der Tour fehlte.

Mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand haben wir uns der offenen Fragen angenommen und auch die Lösung gefunden. Das Ergebnis war so erschreckend, deprimierend, enttäuschend und schon kriminell, dass wir (PDL und GFin) noch am Abend eine mehrstündige Telefonkonferenz abgehalten haben.

Die Entscheidung ist uns dennoch nicht leicht gefallen, sie war aber notwendig. Sie ahnen es sicherlich schon.

Am darauffolgenden Morgen haben wir diese Person zu einem Gespräch geladen, mit den belegbaren Beweisen konfrontiert und die fristlose Kündigung ausgesprochen. Das gekündigte Team-Mitglied hat gar nicht erst versucht die Verfehlungen zu erklären oder zu entschuldigen.

ABER, wir haben die Rechnung ohne diese Person oder seine Familie gemacht !

Es wurde Kündigungsschutzklage eingereicht. Ja, Sie lesen richtig !  Diese Person klagt auf Fortbeschäftigung. Bei näherer Betrachtung wundert es mich aber wiederum nicht. Menschen mit diesem Charakter haben immer eine Rechtsschutzversicherung und finden auch immer einen Anwalt, der zu den Sätzen der Rechtsschutz arbeiten. Und außerdem ist sich – gerade in Braunschweig – jeder Anwalt sicher, dass er vor dem Arbeitsgericht gar nicht verlieren kann. Es gibt, wenn überhaupt, einen Vergleich und der wird auch noch im Sinne des Arbeitnehmers von den Richtern vorgeschlagen.

Rechtssprechung sieht anders aus !

Um keinen Formfehler zu begehen, habe ich mich entschlossen meinen Rechtsanwalt aus Bonn einzuschalten. Kaufmännisch ist das eine K.O.-Erklärung – Begründung :

Vor dem Arbeitsgericht zahlt immer jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts. Mein Anwalt berechnet pro Stunde 416,50 Euro (das sind 350 Euro netto + MwSt.) und er ist jeden Cent wert. Das ich dieses Honorar bei keiner Rechtsschutzversicherung anfragen brauche, ist Ihnen sicherlich auch direkt bewußt.

Es ist davon auszugehen, dass der Anwalt bis zum Kammertermin schon ca. 6 bis 8 Stunden investiert hat. Dann kommt die Gerichtsverhandlung mit An- und Abfahrt dazu. Ich rechne realistisch mit mindestens 5.000 Euro.

Mit maximal 3.000 Euro hätte ich sicherlich einen Vergleich schließen können. Aber das widerstrebt meinem Rechtsempfinden. Das ehemalige Pflegeteam-Mitglied hat sich in einer menschenverachtenden Art und Weise verhalten, die aus meiner Sicht schon an Körperverletzung grenzt.

Soll ich das rein aus finanziellen Gründen übersehen ?

Das kann ich nicht. Also stellen wir uns dem Prozess. Zu dem Gütetermin in der ersten Januar-Woche gehe ich alleine. Es wird keine gütliche Einigung geben, außer der Anwalt zieht die Klage zurück. Davon gehe ich aber mal nicht aus.  Es wird dann erwartungsgemäß ein Kammertermin festgelegt. Zu dem ist dann auch das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Ich werde hier auf jeden Fall nach dem Gütetermin berichten und auch über die erwarteten Vergleichsvorschläge, die die Richterin kund tun wird.

 

Wenn alle Klügeren nachgeben, wird die Welt von Dummen regiert.

Marie von Ebner-Eschenbach (1830 – 1916)

 

 

Fall 2 folgt

 

 

 

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