Wir berichten über die Herausforderungen, die der spannende Alltag in der ambulanten Pflege täglich für uns bereithält

Darf ein Richter einen persönlichen Krieg führen ?

Nein, das darf er nicht, ist aber geschehen – vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

Folgende Vorgeschichte:

Bereits seit über einem Jahr führt eine ehamalige Mitarbeiterin einen Rechtsstreit gegen meinen Pflegedienst. Die Verzögerungen hat sie bzw. ihre Anwältin mehrheitlich zu vertreten. Die letzte zweimonatige Vertretung wurde vom Gericht vorgegeben, da ein Zeuge nicht zu dem damals geplanten Termin erscheinen konnte. Aufgrund seines Urlaubs hat er sich entsprechend entschuldigt.

Nun ist genau das geschehen, was einfach nicht sein darf: Ich hatte mir zu dem wichtigen Termin ein falsches Datum in meinem Kalender notiert. In der Vorbereitung auf den Termin habe ich die Akte gesichtet, meine Beweise sortiert und die notwendige Ladung dazugelegt.

Und siehe da, der Termin war nicht erst in fünf Tagen, sondern schon am Folgetag. Mein Schreck war entsprechend groß. Genau für den Folgetag waren Termine anberaumt, die ich beim besten Willen nicht verschieben konnte. Also habe ich meinen Assistenten, dem der Vorgang bestens bekannt war, gefragt, ob er sich zutraut mit einer Vollmacht an der Verhandlung teilzunehmen. Der junge Mann hat studiert, hat ein ausgesprochen logisches Denken und ein gutes Auftreten.

Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen und Erlebnisse vor Gericht hatte ich keinerlei Bedenken, denn es war immer möglich um eine kurze Unterbrechung zu bitten und einen telefonischen Rat einzuholen. Das wurde mir sogar schon von Richtern vor genau diesem Gericht – Arbeitsgericht Braunschweig – empfohlen.

Und als letzte Konsequenz ist und war es immer möglich – auch vor dem Arbeitsgericht Braunschweig – einen Vergleich unter Vorbehalt zu vereinbaren.

Um so überraschter war ich dann, dass mich nur eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn ein vollkommen aufgelöster Assistent anrief. Seine Stimme überschlug sich förmlich. Ich musste mehrfach nachfragen, um den Sachverhalt nachvollziehen zu können.

Nun nachfolgend die Details:

  1. Missbilligendes Verhalten des Richters, als mein Mitarbeiter die Vollmacht vorlegt. Es wurde süffisant nachgefragt, ob denn Frau Heyer nicht teilnehmen möchte. Mit Mimik und Gestik ließ der Richter alle Anwesenden an seinem Unmut teilhaben.
  2. Die Eröffnungsworte des Richters waren „Das zieht sich alles wie Gummi in die Länge.“ Stimmt, damit hatte er recht. Aber die Klägerseite hat für eine Verzögerung von rund 5 Monaten gesorgt und der geladene Zeuge für weitere 2 Monate.
  3. Der Richter wandte sich zunächst nur körperlich in Richtung der Klägerseite. Nach weiteren 10 Minuten verrückte er seinen Stuhl zu rund 60 % in Richtung der Klägerseite, so dass mein Vertreter nur noch gegen seine Schulter und Rückseite sprechen konnte.
  4. Der Versuch meines Vertreters, neue Beweise anzuführen, wurden schlicht und einfach vom Tisch gewischt mit den Worten „Es gab genug Zeit die Punkte auszuformulieren. Das passt hier heute nicht mehr hin. Wir schließen jetzt einen Vergleich.“
  5. Auf die Bitte meines Mitarbeiters, dass er mit mir Rücksprache nehmen möchte, erhielt er die unverschämte Antwort „Sie sind jetzt hier. Dafür müssen Sie jetzt den Kopf hinhalten.“
  6. Die Antwort meines Mitarbeiters „Dann lassen Sie mir ja gar keine andere Lösung“ wurde dann vollkommen falsch als Zustimmung eines Vergleichs gewertet.
  7. Zudem wurden falsche Tatsachen zur Wahrheit erklärt. Z. B. hatte die ehemalige Mitarbeiterin vom damaligen Jahresurlaubsanspruch bereits 10 Tage verbraucht. Vor Gericht lügt sie frech und dreist und sagt „Nein, Urlaub hatte ich keinen.“ Und der Richter nimmt diese Aussage ungeprüft als Grundlage für einen Vergleich.
  8. Es gab und gibt neue Erkenntnisse zu dem Arzt-Tourismus, den die ehemalige Mitarbeiterin absolviert hat. Auch das hat der Richter einfach vom Tisch gewischt.

Also, wenn ich es nicht besser wüßte, kommt die Idee auf, dass Klägervertreterin und Richter einen Deal getroffen haben.   Aber wer weiss das schon??

Ich habe lange Gespräche mit meinem Vertreter geführt. Er fühlt sich zu Recht nicht nur mißverstanden, sondern nahezu schon mißhandelt, zumindest verbal.

Für mich war direkt klar, hier muss ein Befangenheitsantrag gestellt werden. Für mich stand zwar die Frage im Raume, ob dies noch möglich ist. Ich weiß, man kann nach einer Verhandlung einen Befangenheitsantrag innerhalb von zwei Wochen einreichen. Aber nach meinem Kenntnisstand nur, wenn noch kein Urteil gefällt wurde.

Aber wie sieht das bei einem Vergleich aus ?

Für mich ist und war eindeutig belegt, dieser Richter hat sich befangen verhalten. Er wollte mir, und nur mir, Schaden zufügen. Dafür war es ihm auch egal, ob er einen jungen Menschen, der am Anfang seiner beruflichen Karriere steht, einen Schaden zufügt. Seine Rache geht über alles.

Und ?  Wie ist die Antwort auf meinen Antrag wohl ausgefallen ?

Der Gerichtspräsident teilt mir schlicht und einfach mit, warum er den Antrag ablehnen wird. Ich erhalte jetzt noch nicht einmal eine Wochenfrist zur Erwiderung. Die habe ich nun genutzt, um mich anwaltlich beraten zu lassen. Und das Ergebnis zeigt, dass der Befangenheitsantrag nach einem Vergleich nur in Ausnahmen zum Erfolg führt.

Aber, es gibt noch eine weitere Möglichkeit !!

Die kann ich hier aber noch nicht darlegen, denn möglicherweise liest sowohl der Gerichtspräsident als auch der Verhandlungsrichter diesen Blog und hätten somit die Chance eine weitere neue Strategie aufzuarbeiten. Das will ich aber nicht.

Ich garantiere, dass ich über den Ausgang zu einem späteren Zeitpunkt berichten werde.

Ich persönlich habe immer an die Neutralität eines Richters/einer Richterin geglaubt.

Ich persönlich habe immer an die Verantwortung eines Richters/einer Richterin geglaubt.

Ein Richter hat sich mal vor vielen Jahren mit folgenden Worten persönlich an mich gewandt „Da Sie hier vor Gericht ohne anwaltliche Vertretung erschienen sind, ist es meine Pflicht, Sie zu belehren.“

Sind Richter dieser Qualität alle im Ruhestand ?

 

 

Guten Tag, da bin ich wieder – Eure Cornelia Heyer

Ich hoffe, der letzte Beitrag mit meinen eigenen Erfahrungen aus der Pflege haben Euch zum Schmunzeln, aber hoffentlich auch zum Nachdenken, gebracht.

Heute habe ich eine direkte Frage:

Wer kennt die Behörde, die sich um den Datenschutz kümmern sollte ?

Der offizielle Name lautet

„Landesbeauftragte für den Datenschutz“

Ich sehe, da zucken schon die ersten zusammen. Datenschutz wird aktuell richtig groß geschrieben. Ich weiß gar nicht, wie oft ich Formulare zu dem Thema unterzeichne. Gelesen habe ich die nie. Wie sagte mal ein Banker „Einfach ein Kreuz bei gelesen machen. Ist eh alternativlos, ob gelesen oder nicht.“ Er hat recht.

Aber es gibt schon Beispiele, die zeigen, dass der Datenschutz aus meiner Sichtweise überzogen ausgelegt wird.

Wer mich kennt, weiß, dass ich dazu auch ein Beispiel anführen kann.

Also, im Januar 2021, also knapp sechs Monate nach dem Kauf des Pflegedienstes und vorliegen der ersten Kündigungen, in diesem Fall der Pflegedienstleiterin und der Stellvertretung, die sich in der Phase gerade unter dem Dach einer kirchlichen Organisation selbstständig machten, bat ich die Vorsitzende der Jung-Erkrankten Parkinson-Patienten aus Braunschweig zu einem Vortrag.

Ich fand und finde es immer noch wichtig, dass Menschen, die leider betroffen sind, über eine Krankheit, die Einschränkungen, die Beschwerden und der Probleme im Alltag berichten.

Das gestalte ich als Schulung, die wir unseren Mitarbeiterinnen selbstverständlich bezahlen.

Da es sich um den ersten von mir vorbereiteten Vortrag handelte, war ich aufgeregt. Da kann ich mich noch sehr gut dran erinnern.

Die Mitarbeiterrunde war bis auf eine Mitarbeiterin vollzählig.

Die Vortragende kam pünktlich ins Büro, der Gang war unsicher und sie hat stark gezittert. Ich hatte wirklich Sorge, ob sie den Vortrag schafft.

Sie merkte meine Unsicherheit, strahlte mich an und meinte nur „Keine Sorge, da geht gleich vorbei. Ich habe bewußt auf die Medikamentengabe verzichtet, damit ihre Pflegekräfte sehen, wie sich mein Befinden verändert.“

Und so war es dann auch.

Zunächst habe ich wahrgenommen, dass es im Schulungsraum mucksmäuschenstill war. Alle schauten gebannt auf diese Frau, die trotz der sichtbaren Einschränkungen fröhlich wirkte. Sie zeigte eindrucksvoll, dass sie nicht in der Lage war, ein Glas Wasser zum Mund zu führen.

Dann nahm sie die Medikamente, die sie schon eine Stunde vorher hätte einnehmen müssen. Und es dauerte auch nur rund 15 Minuten und die Stimme wurde stärker, sie führte das gefüllte Glas eigenständig zum Mund, stand auf und ging ruhig durch den Raum. Wir waren alle sehr beeindruckt.

Es wurden viele viele Fragen gestellt. Und dann erschien die Mitarbeiterin, die ich zu Beginn vermißt hatte. Sie nahm Platz, hörte offensichtlich nicht zu, sprach mit der Nachbarin zur Linken und zur Rechten, lockte den Hund vom Pflegedienstleiter, der ruhig in seinem Korb lag und schien sich für alles, nur nicht für den Vortrag, zu interessieren.

Meine Augen sprühten Blitze, aber leider ohne Erfolg. Sie ließ sich nicht beirren.

Ich weiß bis heute nicht, ob es der Vortragenden aufgefallen war und sie einfach zu höflich war, dies auch anzusprechen.

Da genau diese junge Mitarbeiterin dann auch noch die von mir vermittelten Kindergartenplätze für ihre Töchter verweigerte, war ich mehr als ungehalten. Es war klar, die Kindergartenplätze wurden abgelehnt, da sie gar keine Lust verspürte vor halb neun den Dienst zu starten. Das war aber mal ganz anders vereinbart worden.

Da es so kurz nach der Übernahme durch mich immer noch sehr unruhig im Team lief, wollte ich zum Jahresbeginn 2021 für Klarheit sorgen.

Mit Klarheit meinte ich Offenheit. Ich bin und war immer dafür Dinge offen anzusprechen. Das hätte ich auch machen sollen, mir ist aber ein grober Fehler unterlaufen. Ich habe das, was mir nicht passte, zu Papier gebracht.

Ja, ich sehe schon förmlich Ihr Kopfschütteln und die Frage „Warum hat sie das auch noch aufgeschrieben.“ Und ich habe es nicht nur aufgeschrieben, ich habe genau diese Mitarbeiterin in einer Erklärung namentlich genannt und habe das von mir Verfaßte an die Mitarbeiterinnen im Hause verteilt.

Ja, doof – ich weiß !

Genau diese Mitarbeiterin hat dann ihren Dienst bei mir beendet. Damit war ich der Meinung „Jetzt kehrt Ruhe ein.“ Hahahaha

Mein Rundschreiben war klar als interne Information gekennzeichnet. Aber, natürlich, irgendwer hat das interne Schreiben dieser ehemaligen Mitarbeiterin ausgehändigt. Wer das war, weiß ich bis heute nicht. Ich konnte mich auch gar nicht mehr an den Vorgang erinnern, als dann nach mehr als einem Jahr ein Schreiben der eingangs benannten Behörde einging. Ich war dann so unbedarft und habe den Vorgang, zumindest so, wie ich mich daran erinnere, auch geschildert.

Es gab dann über Monate ein oder auch zwei Nachfragen. Dann verging wieder ein Jahr.

Für mich war klar, dass haben die abgelegt. Tja, habe ich gedacht. Dann kam eine Zahlungsaufforderung. Ich sollte für die Verletzung des Datenschutzes einen Betrag von rund 1.200 Euro bezahlen. Ich staunte nicht schlecht.

Mein Gedanke war „Irgendwer verteilt ein internes Rundschreiben und ich soll dafür über tausend Euro bezahlen.“

Bestimmt nicht.

Schnell alles zu meinem Anwalt nach Bonn. Der schloss sich meiner Meinung an und meinte, dagegen sollte man vorgehen. Also genau die Antwort, die ich hören wollte.

Ich habe die Zahlung verweigert. So, das wollte ich dann mal sehen.

Und dann haben die mir gezeigt, wer am längeren Hebel sitzt.

Aus heutiger Sicht haben die mich als uneinsichtig eingeschätzt, da ich mich einfach nur geweigert habe und nicht das Gespräch mit der Behörde gesucht habe.

Und das Ergebnis war dann eine Zahlungsaufforderung über sage und schreibe 15.000 Euro.

Ja, ihr lest richtig – 15.000 Euro sollten bezahlt werden.

Dann habe ich mich ohne Anwalt schlau gemacht und die Möglichkeit des Einspruchs gefunden. Den habe ich dann alleine formuliert. Jetzt noch zusätzliche Anwaltskosten waren nicht drin. Vor allen Dingen konnte ich nicht glauben, dass man in 2023 einen Vorwurf aus 2021 verfolgt und mit meinem Einspruch wir letztendlich in 2024 angekommen sind. Also drei Jahre nach all dem.

Kaum zu glauben. Es wurde dann ein Gerichtstermin in Hannover festgelegt.

Der Tag fing schon gut an. Ich stand am Bahnhof in Braunschweig und wollte am Automat eine Fahrkarte nach Hannover kaufen. Ging nicht, meine Karte wurde nicht akzeptiert.

Na super, gottseidank hatte ich Bargeld dabei. In Hannover dann zum Amtsgericht. Den Sitzungssaal fand ich schnell.

Mulmig wurde mir dann, als ich mich einer Staatsanwältin, einem Richter, zwei Beisitzern und zwei Vertreter der Datenschutzbehörde als Kläger gegenüber sah.

Conny allein gegen sechs Gegner, schoss es mir durch den Kopf.

Ihr glaubt es nicht, dem Richter lag mein internes Schreiben vor und es wurde jeder Satz, ja wirklich jeder Satz, vorgelesen und diskutiert.

Es wurde sogar debattiert, ob ich in meinem Rundschreiben erwähnen darf, dass eine Mitarbeiterin, Kindergartenplätze ablehnt. Damit ist ja klar, dass sie Mutter von zwei Kindern sei und das könne schon dem Datenschutz unterliegen.

Selbst der Richter kam ins Grübeln und meinte, dass auch in seiner Abteilung offen über die Vergabe von Urlaubstagen gesprochen wird und dabei auch geschaut wird, wer hat schulpflichtige Kinder und wer nicht.

Die Frage, ob das schon eine Datenschutzverletzung sei, konnten die zwei Vertreter der Behörde nicht abschließend beantworten.

Ich muss denen aber dennoch so leid getan haben, dass die Strafe auf 5.000 Euro reduziert wurde.

Ja, ich musste sage und schreibe 5.000 Euro für einen Fehler aus 2021 in einer mehr als schweren Situation bezahlen und hatte noch nicht einmal das interne Schreiben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Ich weiß ja bis heute nicht, wer gegen die Bestimmungen meiner Arbeitsverträge verstoßen hat. Ziemlich frustiert bin ich zum Bahnhof und wieder der Versuch mit meiner EC-Karte ein Ticket zu erwerben. Wieder ohne Erfolg.

Ich habe mich gar nicht mehr getraut in die Ernst-August-Galerie zu gehen. Meine Sorge war zu groß, dass beim Versuch einer Kartenzahlung die Karte eingezogen oder zerstückelt wird. Und der Frustlaune hätte ich sogar noch Geld ausgegeben. Am Folgetag habe ich meine Bank angerufen.

Tja, man sollte jeden Brief der Bank lesen. Es muss einige Wochen zuvor ein Schreiben gegeben haben, indem ich aufgefordert wurde mich zu legitimieren. Habe ich versäumt. Und um den Kunden zu dem zu zwingen was er vergessen hat, wird dann mal temporär das Konto gesperrt.

Super.

Von dem Konto gehen aber auch alle Paypal-Buchungen. Da gab es dann auch sofort zwei Rücklastschriften. Alles kein Problem, dachte ich mir, überweise ich halt vom Konto meines Mannes mal eben 500 Euro auf das Paypal-Konto und alles ist geklärt.

Gesagt – getan.

Aber auch nach drei Tagen war keine Gutschrift auf dem Paypalkonto zu sehen. Dann kamen die 500 Euro als Rückbuchung wieder auf dem Konto meines Mannes an.

Und wieder was gelernt.

Das Geld muss von dem eigenen Konto kommen. Das war aber leider gesperrt. Also bin ich dann abends zum Bahnhof, denn dort ist noch eine der zwei Postbank-Filialen, habe mich legitimiert und wurde nur vertröstet. Abheben konnte ich immer noch nichts, denn meine Legitimation wurde per Telefax nach Bonn übermittelt und dann war mein Konto nach weiteren zwei Tagen wieder im Zugriff.

Dann habe ich von dem Konto Geld auf das Paypal-Konto umgebucht. Das geht übrigens von dem eigenen Konto in Minuten, keine Stunden und keine Tage.

So, das war jetzt mal ein Bericht zum Datenschutz und dem Hinweis, jeden Brief der Hausbank zu öffnen und auch wenn es wie Werbung ausschaut, besser lesen und sich auch nach den Vorgaben richten.

Ich erwähne jetzt in keinem Rundschreiben auch nur irgendeinen persönlichen Namen – ich halte mich an die Empfehlung des Richters „Sagen können Sie vieles, aber bringen Sie es nie wieder zu Papier.“

Das ist jetzt auch meine Empfehlung an Euch – lernt von meinen Fehlern.

Der Datenschutz verbietet aber nicht, dass ihr meinen Beitrag weiterreicht. Ihr müßt mir auch nicht schreiben an wen  🙂

Danke dafür – Eure Cornelia Heyer

Ambulante Pflege: Mehr Insolvenzen als Hilfe vom Land Niedersachsen

Diese Nachricht sollte alle Pflegedienst-Inhaber wachrütteln und mobilisieren.

Es wird aber leider nur gesprochen und nichts geändert.

Was muss passieren, damit sich etwas ändert?

Wer interessiert sich für die finanzielle Situation in den einzelnen ambulanten Pflegediensten?

Die Lage der Ambulanten Pflege ist weiter prekär. Mehrere Dienste im Landkreis Hannover sind in die Insolvenz gegangen, der Betrieb war wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. In der Burg Seevetal wurde zwischen Betreibern, Politik und Krankenkassen groß debattiert – passiert ist seitdem eigentlich nichts. In einem engen Korsett aus Kosten- und Abrechnungsvorgaben, geschnürt durch Politik und Versicherungen, können Pflegedienste kaum ihre eigenen Kosten decken. Jetzt kam eine Pressemitteilung aus der Niedersächsischen Staatskanzlei mit großen Ankündigungen, denen letztendlich wenig bisgar nichts folgt.

„Jeder Handwerker kann steigende Kosten auf seinen Stundensatz aufschlagen und der Kunde kann dann überlegen, ober das will. Wir, die ambulanten Pflegen, haben keine Wahl.“

Was nützt es, wenn die Tarife der Pflegekräfte regelmäßig steigen, jedoch die Kassen die Anpassung der notwendigen Gebühren verhindern?

Was nützt es, wenn die Wegepauschalen erhöht werden?  Im Ergebnis ist die Wegepauschale nun teilweise höher als die Entlohnung für die notwendige Leistung?  WAS SOLL DAS ? Im Ergebnis versuchen die Kunden:innen die gebuchte hauswirtschaftliche Leistung mit der reinen Pflegeleistung zu kombinieren, um eine zusätzliche Wegepauschale einzusparen. Es ist aber nicht möglich, am Vormittag eine oft umfangreiche hauswirtschaftliche Leistung mit einer Leistung nach SGB V oder SGB XI zu verbinden. Die Begründung sind auch wieder die Kosten. Wie kann ich eine Fachkraft mit einem Brutto-Stundenlohn von 23 Euro zuzüglich Lohnnebenkosten (gesamt also mindestens 30 €) mit einer hauswirtschaftlichen Leistung betrauen, die ich nicht höher als den zu zahlenden Lohn abrechnen kann?

Die steigene Zahl der Insolvenzen interessiert aktuell NIEMAND !

Eine Folge dieser Mißwirtschaft ist die schon verzweifelte Suche nach Pflegeplätzen, die nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sind. Das hat wiederum zur Folge, dass in der Regel alte Menschen nicht aus der Klinik entlassen werden können. Diese nennt man dann „Überlieger“. Diese Art von Fehlbelegung reduziert wiederum die notwendige Bettenzahl für anstehende OPs oder Notfälle. Nach internen Zahlen verschiedener Kliniken beträgt der Anteil dieser Menschen mindestens 15 Prozent. Diese Überlieger, die man leider als Fehlbelegung bezeichnen muss, führen zu dem erschreckenden Ergebnis, dass in einem Jahr in nur einer Klinik 600 Notfälle abgelehnt werden mussten.

Werden komplizierte Patienten in der Pflege „aussortiert?“

Der Angehörigenverband „Wir pflegen“ beobachtet die Entwicklung, dass Anbieter sich immer häufiger gezwungen sehen, nur noch einfach zu pflegende Patienten, die unkompliziert abgerechnet werden können, anzunehmen. Menschen mit Pflegegrad vier oder fünf würden aus Sicht dieser Anbieter zu viel Personal binden. Die Landesvorsitzende spricht von einer um sich greifenden „Triage in der Pflege“.

Wollen wir das ?  Können wir das verantworten ?

Fest steht, der weitaus überwiegende Anteil der mehr als einer halben Million Pflegebedürftigen in Niedersachsen wird zu Hause versorgt, mehr als achtzig Prozent. Ohne Angehörige, Nachbarn, Bekannte, die sich um diese Menschen kümmern, wird das Entlass-Management mehr und mehr zum Problem.

Wollen wir das ?  Können wir das verantworten ?

Man spricht schon von einer „Pandemie der Einsamkeit“, die sich breit macht. So kommt es, dass immer mehr schwer kranke Menschen in der letzten Lebensphase in die Klinik eingewiesen werden müssen. Es ist nichts geregelt und die Familien fühlen sich mit der notwendigen Versorgung überfordert. Viele Patienten sind völlig vereinsamt und haben keinerlei soziale Kontakte. Mit diesen gesellschaftlichen Veränderungen verschieben sich auch die Aufgaben der Sozialen Dienste in den Krankenhäusern. Die Entlass-Manager müssen inzwischen vieles auffangen, was normalerweise Familien leisten.

Wollen wir das ?  Können wir das verantworten ?

Es stehen viele Fragen im Raum:

  • Warum hat die ambulante Pflege nicht die erforderliche Lobby ?
  • Wer wird die Stimme der ambulanten Pflege ?
  • Warum fragen Sie, Herr Lauterbach, nicht die Personen, die an der Basis arbeiten, die Dienstpläne schreiben, die Touren planen und vor allen Dingen die Menschen, die am Monatsende die Gehälter bezahlen müssen?

 

Herr Lauterbach, Sie haben bisher auf keinen offenen Brief reagiert !

Haben Sie keine Zeit für die ambulante Pflege? Haben Sie kein Interesse an der ambulanten Pflege?

 

Cornelia Heyer

Pflegedienst-Inhaberin

 

Folgende Geschichte hat sich genau so zugetragen:

 

18. März 2024                                     Erster Arbeitstag – Aufnahme der Tätigkeit einer Pflegekraft

16. April 2024 bis 21. Mai 2024      Krankmeldung   –   33 Tage

08. Juni 2024 bis 15. Juni 2024     Urlaub   –   8 Tage

19. Juni 2024                                      Urlaub   –   1 Tag

24. Juni 2024 bis 21. Juli 2024       Krankmeldung  –   28 Tage

 

Weitere Wunsch-Freitage und getauschte Pflege-Touren

 

Es wurde fristgerecht in der Probezeit die Kündigung am 24. Juni 2024 ausgesprochen. Diese wurde vorab per Mail übersandt. Das Original wurde dann auf den Postweg gegeben. Und welche Überraschung ereilt uns jetzt ?

Die Kündigung auf dem Postweg ist natürlich nicht angekommen !

 

Genau diese Mitarbeiterin, für die ich mich eingesetzt habe, damit sie Touren tauschen konnte, der ich einen Firmen-PKW zur Verfügung gestellt haben, hat nun Kündigungsschutzklage eingereicht und bietet „ihre Arbeitsleistung ausdrücklich an“.  Nur leider ist sie ja noch immer im Krankenstand. Schade auch, dsie hätte ja so gerne gearbeitet.

Und um alles noch zu überbieten, kündigt jetzt genau diese Mitabeiterin zum Monatsende. Schade auch, denn sie wird natürlich noch eine Verlängerung im Krankenstand einreichen. Daher ist es ein frommer Wunsch, nochmals für meinen Pflegedienst tätig zu werden.

 

Es gibt nun einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht.

Wenn dieses Vorgehen und Verhalten Schule macht, ist es nachvollziehbar, warum Arbeitsgerichte überlastet sind.

 

Die Mitarbeiterin – aktive Mitarbeiterin oder Ex-Mitarbeiterin, da bin ich mir nicht sicher – hat sich mit der Krankmeldung seit dem 24. Juni 2024 persönliche Freiräume schaffen wollen. Dazu liegen entsprechende WhatsApp-Nachrichten vor, die dies klar belegen und die ich auch bei Gericht einreichen werde. Diese WhatsApp sind auch die Grundlage für weitere Fragen, die ich jetzt hier noch nicht veröffentliche.

 

Was glauben Sie – wie fällt das Urteil wohl aus ??

 

 

 

 

Wer ist der oder die Schuldige – NATÜRLICH immer der oder die Arbeitegeber:in

Wer meinen Blog regelmäßig liest, kennt meine offene Art und meine oft sehr direkte Ansprache von Missständen und Ärgernissen.

Ich gehöre nicht zu der Generation „Nicht wirklich“ – Ich gehöre zu der Generation „Ja oder Nein“. Damit macht man sich aber leider oft sehr unbeliebt. Aktuell erfahre ich das mal wieder sehr deutlich. Ich habe ein Ereignis öffentlich gemacht, was erfahrungsgemäß 99.9 % aller Unternehmer niemals öffentlich gemacht hätten. Aber wie will man sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe zur Wehr setzen, wenn man die Basis nicht benennt. Geht gar nicht. Da hilft am Ende nur die Öffentlichkeit, alles andere schürt nur Spekulationen.

Wenn dann die eigene Veröffentlichung zu einer „Sauren-Gurken-Zeit der Tageszeitung“ erscheint, besteht die Gefahr, dass sich ein Journalist/Reporter aufschwingt, daraus einen mehrspaltigen Artikel produziert, diesen mischt mit nicht geprüften Aussagen ehemaliger Mitarbeiter:innen und den Artikel mit dem Satz beendet …“Unsere Redaktion suchte schriftlich den Kontakt zur Geschäftsführerin, erhielt aber keine Antwort“.

Klarstellung Nummer 1

Die schriftliche Anfrage der Redaktion bestand aus einer Mail mit folgendem Text:  „Sehr geehrte Frau Heyer, ich suche einen direkten Kontakt zu Ihnen. Wie kann ich Sie (heute Nachmittag) erreichen? – Mit freundlichem Gruß – Name und der Zusatz „Funke Medien“.

Stimmt, diese Mail habe ich erhalten und gelöscht. Die Aufmachung und die Kürze des Textes hat mich glauben lassen, da will jemand Werbung oder ein Abo verkaufen. Dafür hatte ich in den stressigen Tagen einfach keine Muße.

Wer als Journalist/Reporter Kontakt sucht, kann diesen auch finden – einfach mal anrufen.

Klarstellung Nummer 2

Nachdem ich dann mehrmals die Tageszeitung in einem Reel direkt angesprochen habe, wurde mir von einem Follower der Name des Reporters öffentlich mitgeteilt. Das hat man dann auch bei der Zeitung aufgenommen und mir am Donnerstag, 11.07.2024, 17.59 h, eine recht lange Mail übermittelt. Gelesen habe ich am Freitag, 12.07.2024. Der Eingangssatz läßt mich dann doch schmunzeln. Er lautet „vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Berichterstattung.“

Drohend klingt dann schon der Satz „Ich recherchiere aktuell für eine Folgeberichterstattung.“ In diesem Zusammenhang werden mir 20 Fragen übermittelt, deren Beantwortung jedoch nur Berücksichtigung finden kann, wenn ich bis Montag, 15.07.2024, 14.00 h, antworten.

Da ich sowohl am Freitag als auch am Wochenende eigene Pflegetouren gefahren bin, bleibt mir nicht viel Zeit zur Beantwortung. Wobei zunächst für mich zu klären ist, was will ich beantworten?

Es steht auch die Frage im Raume, ob eine Antwort wirklich gewünscht und gesucht wird. In Spekulationen kann man im Konjunktiv viele Vermutungen äußern und viel Schaden anrichten.

Klarstellung Nummer 3

Ja, ich bin grundsätzlich bereit, Fragen zu beantworten. Aber das sollte nicht in einem Verhör enden. Und man sollte auf Drohungen verzichten. Die Fragen beziehen sich im wesentlichen nicht auf die Umstände,  die dem Artikel zugrunde lagen. Rund 10 Fragen aus dem Fragenkatalog beziehen sich auf mein Verhältnis zu ehemaligen Mitarbeiter:innen. Ich bin inzwischen in Braunschweig gut vernetzt und tausche mich regelmäßig mit anderen Pflegedienst-Inhaber:innen aus. Daher weiß ich aus erster Hand, dass ich kein Einzelfall bin, außer, dass ich nicht alles verschweige. Es gibt Pflegedienste, die sich in der Form von ungeliebten Mitarbeitern trennen, in dem eine sofortige Freistellung ausgesprochen wird. Es werden die Freistellungszeiten und mögliche Urlaubsansprüche ausgezahlt. Eine Inhaberin hat mir einen Satz mitgegeben, den ich leider inzwischen bestätigen kann „Der Mitarbeiter-Akte liegt als letztes immer eine Krankmeldung oben auf.“

Der Grund ist einfach und kann von mir auch nur bestätigt werden:  Sie bekommen als Arbeitgeber:in vor dem Arbeitsgericht nie Recht. Das können Sie vergessen. Beispiele kann ich dazu anführen. Da ich aber dennoch an Gerechtigkeit geglaubt habe, kam es zu Gerichtsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Braunschweig. Aber auch ich bin bald an dem Punkt, dass ich mich freikaufe. Das passt mir nicht, denn wenn wir nach dem Motto „Der Klügere gibt nach“ handeln, regieren irgendwann die Dummen die Welt, sprich auch die Arbeitswelt. Wollen wir das ?

Klarstellung Nummer 4

Wenn jedoch an Journalist/Reporter die Frage stellt „Wie viele dieser egten Ihr Unternehmen gerichtete Klagen wurden vom Arbeitsgericht Braunschweig abgewiesen?“, muss ich doch schmunzeln.

Das Arbeitsgericht Braunschweig weist keine Klagen von Arbeitnehmern:innen ab.

Wenn ich mich als Arbeitgeberin zu ehemaligen Mitarbeitern:innen äußere, habe ich bald mehr Klagen der Landesdatenschutzbeauftragten zu bearbeiten, als mir lieb ist. Dagegen können sich ehemalige Arbeitnehmer:innen anonym über jede:n Arbeitgeber:in äußern und haben nichts zu befürchten. Das ist halt die Realität.

Klarstellung Nummer 5

Fragen zu dem laufenden Verfahren, welches der Hausdurchsuchung folgt, werde ich mit Sicherheit nicht kommentieren. Zum einen ist es ein laufendes Verfahren, in dem ich anwaltlich vertreten und beraten werde und zum anderen ist der Umgang des Vertreters der Zeitung mit meiner Person nicht angemessen.

Wenn ein:e Mitarbeiter:in (aktuell oder ehemals) sich öffentlich äußert, verstoßen diese Personen eindeutig gegen den unterzeichneten Arbeitsvertrag. Ich weise an diesem Punkt auf die enge Auslegung des Datenschutzes hin. Ich selbst habe in 2021 in einem internen Rundschreiben Namen von Mitarbeiterinnen benannt und wurde nach Jahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Klarstellung Nummer 6

Ja, ich äußere mich zu vielen Vorkommnissen und versuche zu vielen Punkten eine Öffentlichkeit herzustellen.

ABER:
Da gilt meine Überschrift „Baustelle ambulante Pflege“
Ich würde mich gerne mit einem Reporter / Redakteur / Journalist zusammensetzen und wesentliche Mißstände in der ambulanten Pflege erörtern und veröffentlichen.
Vielleicht findet sich jemand aus dieser Berufsgruppe, der nicht nur daran interessiert ist „eine Kuh durchs Dorf zu treiben“, sondern den Grundstein für eine Reformänderung legen möchte, die heißt dann

PFLEGE 2030

 

Ich bin gespannt und freue mich auf Rückmeldungen.

 

 

 

 

 

 

 

Darf man einen Mitarbeiter (m-w-d) fristlos kündigen ?

Wann darf man einen Mitarbeiter (m-w-d) fristlos kündigen ?

Ein Anwalt macht Werbung mit der Aussage „Sie werden schneller geschieden, als dass Sie einen Mitarbeiter entlassen dürfen“    –    Er hat Recht mit dieser provokanten Aussage !

Gibt gibt es im Arbeitsrecht noch das Recht auf Seiten des Arbeitgebers ? Ich bin mir persönlich diesbezüglich nicht so sicher.

Aktuell wird eine Kündigungsschutzklage gegen mich geführt. Der Grund ist schnell erklärt :

Ein Mitarbeiter unterbietet ständig die vorgegebenen Tour-Zeiten. Kann man zunächst sportlich sehen und glauben, er „fährt halt zu schnell“ oder „er kennt Abkürzungen“. Wenn aber die zeitlichen Unterschreitungen einen Rahmen von einer Stunde erreichen, wird man mißtrauisch. Im üblichen Alltagsstreß läßt man sich aber beruhigen, denn über die Rufbereitschaft kommen keine Beschwerden. Oder kommen möglicherweise keine Beschwerden in der Geschäftsführung an, weil eine sehr nahe Verwandte, ebenfalls im Pflegedienst angestellt, die Rufbereitschaften übernommen hatte? Fragen, auf die man nicht so schnell eine Antwort findet.

Die Lösung war dann schnell gefunden. Ich habe mich seinerzeit entschieden, die Rufbereitschaft persönlich zu übernehmen. Sollte doch kein Problem darstellen, war meine Annahme. Nach nur ein oder zwei Tagen geht dann die Kündigung der Mitarbeiterin ein, die die Rufbereitschaft nahezu dauer-betreut hat. Das hat mich dann doch skeptisch werden lassen. Das Ergebnis dann aber auch :

Es kamen maximal ein oder zwei Anrufe am frühen Abend an. Ganz im Gegenteil zu den Geschichten, die mir immer wieder dargelegt wurden. Da hieß es, in der Rufbereitschaft rufen ständig mehr als 10 und auch 15 Patienten und Mitarbeiter an.

ABER: Nun kamen auch Beschwerden über genau den Mitarbeiter, der den Rundenrekord in den Touren hält. Es wurde berichtet von zu kurzen Besuchen, von Nichterbringung der gebuchten Pflege etc.

Nach rund vier Wochen musste ich dann eine Entscheidung treffen. Sicher denkt man zunächst an eine Abmahnung. Aber die hat ihre Macht und Wirkung auch schon verloren. Selbst nach einre Abmahnung ist eine fristlose Kündigung nahezu unmöglich.

Um mir Klarheit zu verschaffen wurde ein neutraler PKW angemietet und zwei Mitarbeiter:innen sind die gesamte Tour dem besagten Mitarbeiter hinterhergefahren.

Das Ergebnis war erschlagend !

Darüber, dass dieser Mitarbeiter keinerlei Vorschriften der Straßenverordnung einhält, möchte ich mich hier gar nicht auslassen. Obwohl er schon zweimal über längere Zeiträume die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen musste, hat er definitiv nichts dazu gelernt.

Viel schlimmer sind die Versäumnisse in der Pflege. Der Abend endete noch in einem Chaos, denn er hat es geschafft, die nachfahrenden Mitarbeiter abzuhängen, zum Teil indem er eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befuhr.

Die vorgegebenen Pflegezeiten wurden deutlich unterschritten.

Der Grund für die fristlose Kündigung war jedoch ein wesentlicher Einsatz :

Der Kunde ist bettlägrig und am Abend wird er gepflegt. D. h. für Laien, wir wechseln die Windel, waschen ihn, ziehen im frische Kleidung an und oft muss das Bett neu bezogen werden. Es werden Getränke ans Bett gestellt, es wird das Licht und der Fernseher eingeschaltet.

Mein Mitarbeiter hat den Haushalt nach genau 4 Minuten verlassen. Da war klar, hier ist etwas deutlich schiefgelaufen.

Die Mitarbeiter:in die die Tour kontrolliert haben, sind dann ca. 45 Minuten später zu diesem Kunden. Er lag in einer vollkommen durchnäßten Bett, die Windel war voll-gekotet, die Kleidung lag in der von Urin durchnäßten Bettwäsche. Es standen keine Getränke am Bett, das Licht war ausgeschaltet, ebenso lief kein Fernseher.

Und genau dieses Mißachten jeglicher Empathie, jeglicher Sorgfalt, jeglicher Rücksichtnahme und dieses für mich menschenverachtende Vorgehen hat dann am Folgetag zur fristlosten Kündigung geführt.

So weit – so gut !     Dachte ich !    Da war ich im Irrtum !

Man hat so wenig Gewissen, dass eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Diese wird vom Arbeitsgericht Braunschweig auch angenommen und selbstverständlich erhält dieser Mensch auch noch Prozeßkostenhilfe.

Ja, ich hätte mich im Gütetermin freikaufen können. Mit einer Summe zwischen 2.000 Euro und 2.500 Euro wäre dieser Mensch sicherlich zufriedengestellt worden.

Nein, habe ich nicht gemacht.

Ich habe jetzt den doppelten Betrag in meinen Rechtsanwalt investiert und das aus dem einfachen Grund:  So ein Verhalten und Vorgehen kann ich nicht gutheißen und nicht auch noch belohnen. Das Risiko ist mir wohl bekannt, denn vor dem Arbeitsgericht bleiben die Anwaltskosten bei den den entsprechenden Parteien, unabhängig davon, wie das Urteil ausfällt.

Also kämpfe ich jetzt nicht nur für mich, sondern für Pflegedienste, aber auch für Arbeitgeber, die sich genötigt fühlen,

eine/n Mitarbeiter/in fristlos zu entlassen.

Ich habe noch gestern mit einer Pflegedienstbetreiberin in Braunschweig gesprochen. Wenn sie eine Pflegekraft entlassen will, wird die Kündigung ausgesprochen, die Schlüssel eingezogen und die Person wird freigestellt – natürlich bei vollen Bezügen.

Ist das die neue Gerechtigkeit ??

 

Entscheiden Sie selbst und kommen Sie zum Termin vor dem

  Arbeitsgericht Braunschweig – 20.03.2024, 10.30 h, Saal D

 

 

Cornelia Heyer

 

 

Zwei Arbeitsprozesse, die mir aktuell drohen

Die Nummer 1

Mitarbeiterin erkrankt regelmäßig nach einem Personalgespräch. Die Folge daraus ist, dass ich mir schon in der Vergangenheit überlegt habe, ob ich Mißstände, die mir aufgefallen sind, überhaupt zur Sprache bringe.

Dazu muss ich anführen, dass ich diese Mitarbeiterin aus mehrjährigem Hartz-IV – das heutige Bürgergeld – herausgeholt habe. Die Kolleginnen haben mich nach dem Vorstellungsbesuch gefragt, ob ich das Ernst meine mit der Einstellung. Ich habe damals klar und  deutlich gesagt „Ja, ich glaube an diese Frau. Die hat es auf gar keinen Fall einfach gehabt und ich gebe ihr diese Chance.“ Die Gegenfrage war dann, ob ich sie ernsthaft in der Pflege oder nur in der Hauswirtschaft einsetzen möchte. Diese Frage hat mich damals wirklich geärgert.

Warum soll jemand „gut genug“ sein, um putzen zu dürfen, aber „nicht gut genug“, um pflegen zu dürfen?

Selbst ich war nach wenigen Tagen vom Auftreten dieser Mitarbeiterin überrascht. Sie wirkte nicht nur streßfreier, sie war definitiv um Jahre verjüngt. Sie hat immer wieder betont, dass sie so dankbar sei für die Chance, die ich ihr geboten hatte und das niemals vergessen werde. So weit so gut.

Und – was glauben Sie, wie ist es ausgegangen ?

Leider wie befürchtet. Genau diese Mitarbeiterin hat sich an Gerüchten über die Geschäftsführung beteiligt und Gerüchte in die Welt gesetzt. Das konnte ich leider so nicht im Raume stehen lassen und habe in Anwesenheit der Pflegedienstleitung ein Gespräch geführt. Sie sah ein, dass sie unüberlegt gehandelt hat und gelobte Besserung. Am Folgetag kam die Krankmeldung. Ich konnte mir darauf keinen Reim machen, denn wir hatten gemeinsam ein konstruktives Gespräch geführt.

Leider hat sich diese Reaktion dann erneut wiederholt. Diesmal war die Diskussion mit einer Kollegin vorangegangen.

Es wurde Monate später wieder ein Personalgespräch erforderlich und es folgte wieder die Krankmeldung. Diese wurde dann in der letzten Woche eines Monats persönlich im Sekretariat abgegeben und das mit den Worten: „Hier ist die Krankmeldung. Die lasse ich nochmals bis zum Monatsende verlängern und dann kündige ich auch sofort. Dann muss ich nämlich gar nicht mehr arbeiten.“

Gesagt – getan

Es ging eine weitere Krankmeldung ein und der Krankmeldung folgte die Kündigung auf den Monatsletzten. Treffer !

Dieses Thema trifft aber nicht nur mich. Mittlerweile gibt es mehrere Urteile zu dem Thema „Krankmeldung und Kündigung“. In den ersten Urteilen musste noch eine Krankmeldung vorliegen, die genau zum Kündigungszeitraum paßt. Inzwischen gibt es Urteile, dass auch mehrere Teil-Krankmeldungen ausreichen, damit die Arbeitgeber von ihrer Lohnfortzahlungspflicht befreit sind.

In meinem Fall habe ich bereits eine Vergleichssumme angeboten. Der ganze Ärger und der Zeitaufwand, der für ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht einzusetzen ist, steht einfach nicht im Verhältnis zu einem Vergleichsbetrag. Dennoch empfinde ich dies als ausgesprochen ungerecht und ich werde mir auch persönlich etwas untreu. Grundsätzlich hatte ich mich entschieden, solchen Forderungen nicht mehr nachzugeben.

 

Die Nummer 2

Eine Mitarbeiterin möchte gerne die Weihnachtsfeiertage bei ihrer Familie in ihrem Heimatland verbringen. Grundsätzlich spricht auch nichts dagegen. Aber in der Pflege sind die Feiertage auch Arbeitstage und müssen unabhängig von der Familiensituation gerecht aufgeteilt werden. Und genau diese Mitarbeiterin hatte das Jahr zuvor über die Weihnachtstage frei. Nach langen Diskussionen hat sie dies eingesehen und sich bereit erklärt, die Weihnachtsfeiertage die zugeteilten Dienste zu fahren.

Was glauben Sie, was ist geschehen ?  Mit dem 19. Dezember 2023 erkrankt doch genau diese Mitarbeiterin und erhält eine Krankmeldung bis zum 26. Dezember 2023. Damit hat man dann frei und muss nicht arbeiten. Ich habe das Vorgehen als provokant und unfair gegenüber den Kolleginnen empfunden. Da steht die Frage im Raume, was zu tun ist.

Ich habe die Mitarbeiterin schriftlich aufgefordert unseren Betriebsarzt aufzusuchen. Zu meiner Überraschung hat sie auch schon am folgenden Morgen die Praxis aufgesucht. Das hat mich dann fast überzeugt, dass wirklich ein medizinisches Problem aufgetreten sein muss.

Aber dann rief mich der Betriebsarzt persönlich an. Genau der Arzt, der sonst so gut wie gar nicht ans Telefon zu bekommen ist. Er hat sich mein Schreiben durchgelesen, fand es unverschämt, dass ich an einer Krankmeldung eines Kollegen zweifele und hat die Untersuchung unserer Mitarbeiterin abgelehnt. Sein Rat war, dass ich doch den Medizinischen Dienst einschalten könnte. Das wären die Ansprechpartner, wenn ich Zweifel an einer Krankmeldung anmelden möchte.

Für den Rat habe ich mich noch bedankt und er hat sich mit den Worten verabschiedet, dass er die Mitarbeiterin nicht untersuchen werde, sondern sie unverrichteter Dinge nach Hause schicken würde.

Hier hätte die ganze Geschichte enden können.

Dem war aber nicht so.

Mein Betriebsarzt hat ohne jegliche medizinische Untersuchung eine weitere Krankmeldung ausgestellt und zwar für den Zeitraum 22.12.2023 bis einschl. 15.01.2024.

Dazu ist anzumerken, dass diese Mitarbeiterin bereits Anfang Dezember 2023 eine Kündigung auf den 15.01.2024 eingereicht hat, also nach meiner Einschätzung keinerlei Motivation bestand auch nur noch einen Tag zu arbeiten.

Den Fall habe ich nun der Ärztekammer, der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst geschildert.

Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen die soziale Gemeinschaft und die Arbeitgeber so ausnutzen dürfen.

Ich frage an dieser Stelle nicht nach Gerechtigkeit – die gibt es im Verhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber leider nicht mehr.

 

Das man als Arbeitgeber in Deutschland keine Rechte hat, ist langläufig bekannt.

Daher ist es für Arbeitnehmer sehr einfach vor dem Arbeitsgericht eine Klage einzureichen. Verlieren wird er nie und die Kosten des Rechtsanwalts trägt die Rechtsschutzversicherung oder der Arbeitnehmer erhält Prozeßkostenhilfe.

Ich habe selbst einem Gericht in einem laufenden Verfahren belegt, dass der Kläger auf gar keinen Fall notleidend ist, aber das interessiert – zumindest in Braunschweig https://arbeitsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/ – keinen Richter. Die Prozeßkostenhilfe ist sicher gebucht.

Also stellen sich für den Arbeitgeber nur folgende Fragen :

  1. Gehe ich alleine zu der Güte- oder Hauptverhandlung, um die Kosten gering zu halten und einen noch verträglichen – wenn auch unfairen – Vergleich zu schließen ?
  2. Übertrage ich das Mandat einem Rechtsanwalt? Wobei in diesem Fall die voraussichtlichen Rechtsanwaltskosten gegen den möglichen finanziellen Vorteil durch seine Beauftragung gegenrechnen muss. Spare ich mir nicht mehr als mindestens 1000 Euro durch den Anwalt, habe ich noch mehr verloren. Außerdem ist es mehr als schwierig einen Rechtanwalt zu finden, der sich für die Arbeitgeber einsetzt. In der Regel möchten gerne 99 % aller Anwälte die Arbeitnehmer vertreten. Ist ja auch der sichere Job – egal wie es ausgeht, erhält er sein Honorar.
  3. Gehe ich gar nicht zur Verhandlung? Das sollte man sich nur erlauben, wenn die Forderung überschaubar ist. Aber, man kann ja auch auf das Versäumnisurteil warten und legt dann innerhalb von 7 Tagen Widerspruch ein. Dann sollte man aber zu der dann anberaumten Verhandlung auch erscheinen und dann mit guten Argumenten. Obwohl, gewinnen wird der Arbeitgeber dann auch nicht.

Hier ein Beispiel aus der erlebten Praxis :

Mitarbeiterin, eingestellt zum 01.11.2022, hat innerhalb von nur 10 Monaten 116 Krankentage, davon mindestens 18 Tage ohne Krankmeldung.

JA, Sie lesen richtig, sie ist einfach nicht zur Arbeit erschienen.

Meinen Sie, das interessiert das Gericht ?   NEIN !!

Die Arbeitnehmerin hat bewußt Arbeitsverweigerung betrieben. Das heißt, sie hat sich geweigert nach Anweisung der Pflegedienstleitung eingesetzt zu werden.

Meinen Sie, das interessiert das Gericht ?   NEIN !!

Wie erwartet, wurde die fristlose Kündigung vom Gericht in eine ordentliche Kündigung gewandet. Also sofort schon wieder vier weitere Wochen Gehaltszahlung.

Und – was glauben Sie, was dann kam ?

Ja, die Frage nach der Abfindung. Das glauben Sie nicht ? Sollten Sie aber, denn dies ist eine wahre Schilderung.

Im Ergebnis kann also eine Arbeitnehmerin geplante Einsätze verweigern, sie kann der Arbeit fernbleiben, sie kann Krankmeldungen zu spät einreichen und dann endet das Arbeitsverhältnis unterjährig und Sie sollen als Arbeitgeber dieser Mitarbeiterin noch eine Abfindung in Höhe eines vollen Brutto-Gehalts zahlen.

Verstehen Sie jetzt meine Frage : Gehe ich als Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht oder nicht ? In Braunschweig eher nicht !

Meine Entscheidung ist gefallen.

Ja, ich gehe noch vor Gericht, denn ich habe die Hoffnung, dass diese Ungerechtigkeiten irgendwann mal auffallen. Schließlich gibt es inzwischen eine Vielzahl von Veröffentlichungen zu dem Thema „Krankmeldungen pro Jahr“ „Krankmeldungen zum Ende eines Arbeitsvertrages“.

Auch das ist noch ein eigenes Thema. Es ist schon „normal“, wenn ein/e Arbeitnehmer/in nach der Kündigung die Krankmeldung einreicht. Ja, der Arbeitnehmer kann bei einer punktgenauen Krankmeldung diese anzweifeln und zunächst das Gehalt „einfrieren“. Nützt aber bisher auch nicht wirklich. Der entsprechende Arzt bescheinigt dem/r Arbeitnehmer/in selbstverständlich, dass sie wirklich und ernsthaft erkrankt ist, und damit ist der Arbeitgeber wieder in der Zahlpflicht.

Aber vielleicht warten wir einfach ab, bis ein Unternehmen der Größenordnung VW für eine neue Sichtweise sorgt.

Im ersten Halbjahr diesen Jahres hat VW 1.856 Abmahnungen und 724 Kündigungen ausgesprochen. Von dieser Anzahl Kündigungen wurden 227 Kündigungen wegen unerlaubten Fehlens ausgesprochen. In 16 Fällen wurde die Kündigung aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum auf dem Werksgelände erforderlich.

Also kann ich selbst nur entscheiden und allen Arbeitgeber-Lesern raten – ABWARTEN.

Auch zum Thema Krankmeldung wird sich was tun müssen. Es ist für die Wirtschaft nicht verkraftbar, wenn sich zu den 31 und mehr Urlaubstagen noch mindestens 27 Krankentage. Wer soll das noch bezahlen ?

 

 

Kaum zu glauben, aber es gibt eine Fortsetzung.

Die ehemalige Mitarbeiterin, Pflegehelferin, hat ja vor Gericht die Bestätigung der fristgerechten Kündigung, eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und ein akzeptables Zeugnis erstritten. Warum eine Pflegekraft eine Abfindung zugesprochen bekommt, kann ich immer noch nicht nachvollziehen.

Aber genau diese ehemalige Mitarbeiterin hatte – wie von mir vorhergesagt – schon einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet, als sie ihr Anwältin vor Gericht für sie „gekämpft“ hat.

Aber genau diese ehemalige Mitarbeiterin hat auch die neue Anstellung aufgegeben – ob selbst gekündigt oder Kündigung durch den Arbeitgeber, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ist im Ergebnis für mich auch nicht mehr von Wichtigkeit. Ist aber der Beweis, dass ich zu Unrecht in einen Vergleich -nahezu- gezwungen wurde.

Aber, es gibt eine neue, sicherlich auch sehr interessante Fortsetzung :

Eine weitere Mitarbeiterin, Haushalts- und Betreuungskraft, hat es in rund acht Monaten auch auf fast siebzig Krankentage gebracht.

Ich weiß, da kann man nichts machen.

ABER:

  • Man wird krank und informiert nicht den Arbeitgeber
  • Man wird krank und die Krankmeldung wird nach 3 Tagen in den Firmenbriefkasten eingeworfen. Das ist daran festzustellen, dass keine Briefmarke benötigt wurde.
  • Ich habe es mir erlaubt eine Erstkrankmeldung für einen Zeitraum von 3 Wochen anzuzweifeln. Bringt nichts, durfte ich lernen. Die Mitarbeiterin sucht einen neuen Arzt auf und wird punktgenau bis zum Start in den geplanten Urlaub krank. Gottseidank erfolgte dann jedoch die punktgenaue Genesung und der Start in den Urlaub war gesichert.
  • Nach dem Urlaub erfolgt gar keine Informtion, also „kein Bild, kein Ton“
  • Nach einigen nicht erklärten Fehltagen dann wieder Krankmeldungen.
  • Diese Krankmeldungen gingen punktgenau 3 Stunden nach der Mitteilung der Pflegedienstleitung ein, dass sie zunächst an meinem Hauptstandort eingesetzt werden muss. Wir sind nun mal ein ambulanter Pflegedienst, d. h. Kunden verlassen uns aus den unterschiedlichsten Gründen, wie z. B. Umzug zu den Kindern, Umzug in eine Seniorenenrichtung usw. Die Vorgabe der Pflegedienstleitung hält sich punktgenau an die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
  • In der Zwischenzeit sind auch Beschwerden von Kunden laut geworden.

Nach diesem geschäftsschädigenden Verhalten habe ich die Kündigung ausgesprochen. Zu dem unkollegialen Vorgehen will ich hier meine Meinung lieber nicht verkünden. Aber wie fänden Sie, wenn Sie immer wieder für die gleiche Kollegin einspringen müssen und z. B. an einem Freitag nicht wissen, ob sie am Montag zum Dienst erscheint.

Und, was glauben Sie, was ist das Ergebnis ?

JA, auch wieder ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Erneut wird eine Anwältin versuchen eine Abfindung zu erstreiten, möglicherweise soll ich wieder verpflichtet werden, ein falsches Zeugnis zu verfassen usw. usw.

Ist das noch Rechtssprechung ?

NEIN

 

Wer das Glück hat, sich nicht regelmäßig vor dem Arbeitsgericht einfinden zu dürfen, der fragt sich jetzt sicherlich, warum ich überhaupt einer gütlichen Einigung zustimme.

Das ist schnell erklärt:

Gibt es keine „gütliche“ Einigung, wird eine Hauptverhandlung angesetzt. Die findet dann aber in einem zeitlichen Abstand von bis zu acht Wochen statt.

Und da auch in der neuen Verhandlung nicht mit einem Urteil zugunsten der Arbeitgeberseite zu rechnen ist, wird es dann noch teurer.

Und genau das ist ja auch das Argument der Richter für einen Vergleich.

 

Also gilt die Ausssage:

Der Klügere gibt nach !

Dann folgt aber die Frage :

Wer hat dann das Sagen ?

 

Ich werde auf jeden Fall auch über den anstehenden Termin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig berichten – egal wie es ausgeht.

Ja, das war die Frage meiner Mitarbeiterin, nach einem ca. 10-minütigen Termin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

Ich stelle mir diese Frage schon gar nicht mehr, denn meine Erfahrungen führen zu meiner persönlichen Meinung, dass weder Richter/Richterinnen und Anwälte/Anwältinnen an einem echten Verfahren interessiert sind.

Hier ein Beispiel:

Eine Mitarbeiterin hat in den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit gesamt 23 Krankentage eingereicht. Das führt in einem kleinen Unternehmen schon zu der Frage :“Übernahme nach der Probezeit oder nicht.“ Aufgrund der Fürsprache einer weiteren Mitarbeiterin habe ich mich für die Übernahme entschieden und dies mit der Hoffnung verbunden, dass die Krankenserie mit der Sicherheit des Arbeitsplatzes beendet würde. Dem war aber leider nicht so.

In den weiteren sieben Monaten summierten sich neue 85 Krankentage. Und diese aber leider nicht in einem zeitlichen Zusammenhang. Es wurde zwei Wochen gearbeitet, es folgten unregelmäßig 5 bis 10 Krankentage. Dann folgte wieder eine oder auch zwei Arbeitswochen und dann wieder Krankmeldungen.

Nachdem auch die Arbeit deutlich unter den Fehlzeiten litt, mußte ich mich für die Kündigung entscheiden. Gleichzeitig habe ich die Krankenkasse angeschrieben. Es war für mich einfach unglaubwürdig, dass in den gesamt 108 Krankentagen keine 42 Fehltage auf das gleiche Krankheitsbild zusammengetragen werden konnten. Mit dem Hinweis auf die fehlende Erklärung habe ich das Gehalt einbehalten und die Mitarbeiterin schriftlich darüber informiert, dass ich davon ausgehe, dass sie sich in der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse befindet. Eine Abrechnung nach Auskunft der Krankenkasse habe ich schriftich zugesagt.

Man wird ja als Arbeitgeberin zu einer „Mini-Juristin“. Daher war mir bekannt, dass Krankentage auf das gleiche Krankheitsbild über ein Jahr summiert werden. Ich bin dann als Arbeitgeberin nicht mehr in der Lohnfortzahlung, wenn 42 Krankentage auf den identischen Befundschlüssel nachgewiesen werden. Es darf jedoch ein Zwischenzeitraum von 6 Monaten nicht überschritten werden. D.h. tritt das identische Krankheitsbild mit einem zeitlichen Abstand von sechs Monaten auf, kann ich die Zeiten nicht mehr addieren.

Und, was geschah dann ?

In der Zeit auf eine Antwort wurde durch die Arbeitgeberin bereits eine Anwältin beauftragt und ein Termin beim Arbeitsgericht wurde festgelegt.

Die Wahl der Anwältin hat mich nicht überrascht. Die junge Frau war mir bereits persönlich bekannt. Überrascht hat mich nur das neue Fachgebiet „Arbeitsrecht“.  Aber auf der anderen Seite war diese Wahl auch erklärbar.

Welcher Anwalt / welche Anwältin will beispielsweise monate- und jahrelange Prozesse führen, um dann am Ende eine Rechnung schreiben zu können, die möglicherweise nicht bezahlt wird, da der oder die Mandant/in nicht mit dem vor Gericht erzielten Ergebnis bzw. Urteil oder Vergleich einverstanden ist.

Was hat man von den großen Schriftsätzen im Medizinrecht, im Versicherungsrecht oder im Vertragsrecht ?  NICHTS !

Da ist doch mit Blick auf nicht bezahlbare Rechnungen, auf zu leistende Gehaltszahlungen etc. das schnelle Geld aus einem Arbeitsprozeß deutliche interessanter. Vor allen Dingen, wenn man sich als Mandanten die Arbeitnehmer erwählt. Dabei kann man gar nicht verlieren, denn es wird mindestens ein Vergleich. Und – ganz wichtig – die Schnelligkeit in der Terminlegung eines Arbeitsgerichts ist beeindruckend.

Sie reichen eine Klage ein, der Termin ist – zumindest in Braunschweig – maximal nach zwei bis drei Wochen. Es gibt in der Regel immer eine sofortige Einigung. Und dann kann eine Rechnung geschrieben werden. Das gefällt dann auch den Anwälten, die im Studium von großen Vorträgen und Verhandlungen geträumt haben.

 

Wie erwartet, erschien die Anwältin ohne die Klägerin. Leider besteht für die Klägerseite keine Anwesenheitspflicht. Darüber sollte man auch mal nachdenken.

Wenn Recht gesprochen werden soll, muss sich doch ein Richter „eigentlich“ einen persönlichen Eindruck der Parteien  verschaffen.

Aber will er das auch ?  Ist ein Arbeitsgerichts-Richter nach Jahren der Tätigkeit vielleicht auch müde und desillusioniert ?  Ich weiß es nicht.

Auf jeden Fall ist das persönliche Erscheinen keine Bedingung.  Der weitere Verlauf der Verhandlung hat auch gezeigt WARUM !

Von Rechtssprechung waren wir aus meiner Sicht weit entfernt, denn

  1. es wurde Prozeßkostenhilfe bewilligt, obwohl die Angaben der Klägerin schlicht und einfach falsch waren. Sie entsprachen nicht der Wahrheit.
  2. die Verhandlung wird mit der direkten Frage des Richters eröffnet „Wie können sich die Parteien einigen ?“
  3. die Klägervertreterin fordert rund 80 % eines Netto-Gehalts als Abfindung und ein Zeugnis mit der Schulnote zwei und freundlicher Grußformel.

Verhandeln sieht für mich anders aus.     108 Krankentage – EGAL, interessiert eh niemand.

Und dann wird einfach nur gehandelt wie auf einem orientalischen Markt. Es geht überhaupt nicht mehr um den Kündigungsgrund, die Vorgeschichte der Kündigung, den finanziellen Mehraufwand für mich als Arbeigeberin, den finanziellen Verlust durch nicht betreute oder angefahrene Patienten, den Imageschaden durch zeitnahe Absagen bei den Patienten etc. ect.

Vom Richter kam zwischendurch die Frage „Frau Heyer, wollen Sie es wirklich an zweihundert Euro scheitern lassen ?“     Meine Antwort: „JA, mein Verlust ist schon hoch genug.“

Und noch eine Aussage passt mir nicht. Der Richter meinte, die Abfindung sei für den Verlust des Arbeitsplatzes anzusehen. Da habe ich mich wirklich gefragt „War dieser Richter die letzten zwei Jahre weit weg von Deutschland?“

In Deutschland, auch in Braunschweig und Salzgitter, sucht jedes Unternehmen und speziell jeder Pflegedienst täglich Mitarbeiterinnen.

Diese gekündigte Mitarbeiterin hat nun eine Abfindung erstritten, kann sich aufgrund der Kündigung SOFORT arbeitssuchend melden und bezieht ab dem ersten Tag Arbeitslosengeld. Mit der ernsthaften Suche nach einer neuen Anstellung kann man sich ja in den Sommermonaten etwas Zeit lassen. Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland bieten eine ausreichende Absicherung.