Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI – Pflegen oder Putzen ?

Pflegen oder Putzen – das ist hier die Frage

 

Der § 45 b SGB XI ist der aus meiner Sicht am häufigsten falsch definierte und falsch beschriebene Paragraph.

Täglich erreichen uns Anrufe in der Art :

„Guten Tag, ich habe jetzt einen Pflegegrad und brauche Hilfe im Haushalt.“

„In welchen Pflegegrad wurden Sie eingestuft ?    In welchen Bereichen benötigen Sie denn Hilfe ?“ fragen wir konkret nach.

„Also, ich habe Pflegegrad II. Aber ich kann kann ja noch vieles selbst. Nur das Putzen fällt mir schwer und die Krankenkasse hat gesagt, dass Sie mir eine Putzfrau schicken. Dafür bekommen Sie dann 125 Euro im Monat.“

An diesem Punkt muss ich mittlerweile tief durchatmen. Wir sind schließlich ein Pflege- und kein Putzdienst. Sollte mich ein Anrufer mal an einem schlechten Tag erreichen, gebe ich die Rufnummern von Reinigungsfirmen raus. Die entsprechende Liste habe ich schon bereit gelegt.

An guten Tagen lasse ich mich auf eine Diskussion ein. Gewinnen kann ich diese aber nur sehr selten.

„Hören Sie mal, ich brauche doch keine Pflege, das habe ich doch schon gesagt”,  wiederholt sich mein Anrufer.  “Ich suche Hilfe im Haushalt. Die Krankenkasse hat doch gesagt, dass mir das zusteht.“

Nochmals tief durchatmen und versuchsweise darlegen, was sich hinter dem Betrag von 125 Euro im Monat verbirgt, ist dann meine Aufgabe.

 

Welche Leistungen bietet § 45 b SGB XI   ?

Der Paragraph, den ich mittlerweile als „Putz-Paragraph“ bezeichne, wurde erstmalig zum 01.07.2008 formuliert und im Laufe der Jahre gesamt fünfmal überarbeitet.

Der § 45 b, SGB XI, steht für

 

Ich finde nirgendwo die Aussage

  • Putzauftrag
  • Grundreinigung
  • Treppenflur putzen

Durch die Reduzierung auf die Aussage „Dafür schickt Ihnen der Pflegedienst eine Putzhilfe“ wird die Tätigkeit des Pflegedienstes deutlich gemindert, falsch eingeschätzt und falsch beschrieben. Dann gibt es sehr beharrliche Anrufer, die – unabhängig davon ob wir Kapazitäten anbieten können oder nicht – über Stundenlöhne und Preise sprechen möchten. Dann wird es wirklich anstrengend.

Hier in Braunschweig, das weiß ich aus ganz persönlicher Erfahrung, finden Sie keine Haushaltshilfe unter 14 Euro Stundenlohn, und das dann bitte auch immer „bar auf die Hand“.

 

Wie errechnet sich der notwendige Stundensatz einer Pflegekraft  ?

Unsere Pflegekräfte beziehen ein Bruttogehalt – je nach Qualifikation – von 14 Euro bis 18 Euro. Dazu kommen die Arbeitgeber-Lohnnebenkosten von 21 %.

Wir gewähren den Pflegekräften 31 Tage Jahresurlaub, jede hat auch mal Krankentage und wir müssen für die Anfahrt zu den Patienten ein Auto zur Verfügung stellen, welches versichert und getankt ist.

Damit steigen die Lohnnebenkosten auf rund 40 %.

Mit einem Durchschnitts-Stundensatz von 16 Euro errechnet sich ein Betrag von mindestens 22,40 Euro.

Damit haben wir noch keinen Cent für das Unternehmen erwirtschaftet. Egal ob das Büro angemietet ist oder sich im Eigentum befindet, kostenmäßig muss es erfaßt werden. Der Steuerberater schre

Der Steuerberater schreibt monatlich eine Rechnung. Die Werbemaßnahmen wollen bezahlt werden.

Im Ergebnis können wir für die Ausschöpfung des § 45 b eine Monatsleistung von 3,0 bis 3,5 Stunden anbieten.

In der Regel komme ich aber in den Telefonaten gar nicht so weit. Die Anrufer sind überhaupt nicht daran interessiert, diese Zahlen aufzunehmen. Die suchen einfach eine Putzfrau, die von der Krankenkasse bezahlt wird und auf die sie ja wohl Anspruch haben.

Spreche ich mit einem Anrufer, der die Zahlen aufnimmt, kommt die Antwort: „Ja, dann wollen Sie ja übe 40 Euro die Stunde. Das kann doch nicht sein.“

Es macht mich traurig, dass wir diese Diskussionen führen müssen. Menschen, die sich selbst versorgen können, die eigenständig einkaufen gehen, Freunde und Bekannte besuchen, sollten sich auch mal vor Augen führen, wie gut es ihnen geht und das sie glücklich sein sollten, all die Angebote unserer sozialen Sicherungssystemen nicht nutzen zu müssen.

Richtig anstrengend werden die Telefonate mit Menschen, denen der Pflegegrad I bewilligt wurde. Dafür gibt es 0 Euro aus der Pflegekasse, aber leider auch die Möglichkeit den leidigen §45 b in Anspruch zu nehmen. Die suchen dann wirklich nur eine Putzkraft auf Kosten der Allgemeinheit. Und damit meine ich die Pflegekasse, in die schließlich alle einzahlen.

Aus meiner persönlichen Sicht, sollte der § 45b gekoppelt werden an den Pflegegrad III, IV und V.  Das kann ich Ihnen auch erklären. Wenn wir einen Pflegeauftrag für Patienten ab Pflegegrad III annehmen, können wir immer nach der Pflege die notwendigen Aufräumarbeiten über diesen Zusatzparagraphen abrechnen. Das macht Sinn und hilft den Patienten.

Wir, und alle anderen Pflegedienste, übernehmen sehr gerne Pflegeaufträge. Damit ermöglichen wir älteren oder kranken Personen das längere und angenehmere Leben im persönlichen Umfeld, das Verbleiben im Kreis der eigenen Familie und den Erhalt der persönlichen Würde.

Aber wir sind kein Putzdienst.

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

38114 Braunschweig

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