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Waren wir vor dem Arbeitsgericht oder auf einem orientalischen Markt – Teil 2

Kaum zu glauben, aber es gibt eine Fortsetzung.

Die ehemalige Mitarbeiterin, Pflegehelferin, hat ja vor Gericht die Bestätigung der fristgerechten Kündigung, eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und ein akzeptables Zeugnis erstritten. Warum eine Pflegekraft eine Abfindung zugesprochen bekommt, kann ich immer noch nicht nachvollziehen.

Aber genau diese ehemalige Mitarbeiterin hatte – wie von mir vorhergesagt – schon einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet, als sie ihr Anwältin vor Gericht für sie “gekämpft” hat.

Aber genau diese ehemalige Mitarbeiterin hat auch die neue Anstellung aufgegeben – ob selbst gekündigt oder Kündigung durch den Arbeitgeber, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ist im Ergebnis für mich auch nicht mehr von Wichtigkeit. Ist aber der Beweis, dass ich zu Unrecht in einen Vergleich -nahezu- gezwungen wurde.

Aber, es gibt eine neue, sicherlich auch sehr interessante Fortsetzung :

Eine weitere Mitarbeiterin, Haushalts- und Betreuungskraft, hat es in rund acht Monaten auch auf fast siebzig Krankentage gebracht.

Ich weiß, da kann man nichts machen.

ABER:

  • Man wird krank und informiert nicht den Arbeitgeber
  • Man wird krank und die Krankmeldung wird nach 3 Tagen in den Firmenbriefkasten eingeworfen. Das ist daran festzustellen, dass keine Briefmarke benötigt wurde.
  • Ich habe es mir erlaubt eine Erstkrankmeldung für einen Zeitraum von 3 Wochen anzuzweifeln. Bringt nichts, durfte ich lernen. Die Mitarbeiterin sucht einen neuen Arzt auf und wird punktgenau bis zum Start in den geplanten Urlaub krank. Gottseidank erfolgte dann jedoch die punktgenaue Genesung und der Start in den Urlaub war gesichert.
  • Nach dem Urlaub erfolgt gar keine Informtion, also “kein Bild, kein Ton”
  • Nach einigen nicht erklärten Fehltagen dann wieder Krankmeldungen.
  • Diese Krankmeldungen gingen punktgenau 3 Stunden nach der Mitteilung der Pflegedienstleitung ein, dass sie zunächst an meinem Hauptstandort eingesetzt werden muss. Wir sind nun mal ein ambulanter Pflegedienst, d. h. Kunden verlassen uns aus den unterschiedlichsten Gründen, wie z. B. Umzug zu den Kindern, Umzug in eine Seniorenenrichtung usw. Die Vorgabe der Pflegedienstleitung hält sich punktgenau an die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
  • In der Zwischenzeit sind auch Beschwerden von Kunden laut geworden.

Nach diesem geschäftsschädigenden Verhalten habe ich die Kündigung ausgesprochen. Zu dem unkollegialen Vorgehen will ich hier meine Meinung lieber nicht verkünden. Aber wie fänden Sie, wenn Sie immer wieder für die gleiche Kollegin einspringen müssen und z. B. an einem Freitag nicht wissen, ob sie am Montag zum Dienst erscheint.

Und, was glauben Sie, was ist das Ergebnis ?

JA, auch wieder ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Erneut wird eine Anwältin versuchen eine Abfindung zu erstreiten, möglicherweise soll ich wieder verpflichtet werden, ein falsches Zeugnis zu verfassen usw. usw.

Ist das noch Rechtssprechung ?

NEIN

 

Wer das Glück hat, sich nicht regelmäßig vor dem Arbeitsgericht einfinden zu dürfen, der fragt sich jetzt sicherlich, warum ich überhaupt einer gütlichen Einigung zustimme.

Das ist schnell erklärt:

Gibt es keine “gütliche” Einigung, wird eine Hauptverhandlung angesetzt. Die findet dann aber in einem zeitlichen Abstand von bis zu acht Wochen statt.

Und da auch in der neuen Verhandlung nicht mit einem Urteil zugunsten der Arbeitgeberseite zu rechnen ist, wird es dann noch teurer.

Und genau das ist ja auch das Argument der Richter für einen Vergleich.

 

Also gilt die Ausssage:

Der Klügere gibt nach !

Dann folgt aber die Frage :

Wer hat dann das Sagen ?

 

Ich werde auf jeden Fall auch über den anstehenden Termin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig berichten – egal wie es ausgeht.

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