Geschehen noch Wunder in der Pflege-Reform – jetzt zählt jeder Tag !
Kaum zu glauben, aber es tut sich etwas in der Pflege !
Als erstes Bundesland stoppt Mecklenburg-Vorpommern die Fachkraftquote. Man stellt sich dort ENDLICH die Frage, ob die Fachkraftquote von 50 % noch sinnvoll ist oder jemals sinnvoll war. Dieser Aussage stimme ich zu 100 % zu. Diese Quote war und ist für einen klassischen Alten- und Krankenpflegedienst, die schlicht und einfach die Hilfe und Unterstützung im heimischen Umfeld sichern, nie notwendig. Meinen Pflegedienst zähle ich dazu. Wir sind nicht spezifisch ausgerichtet und betreuen z. B. nur Palliativpatienten. Nein, wir helfen beim längeren Wohnen im privaten Wohnumfeld.
Die Landesgesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Frau Stefanie Drese, sagt klar und deutlich:
“Es gibt in der vollstationären Pflege keine starre Fachkraftquote mehr. Die Personalauslastung richtet sich zukünftig vielmehr danach, wie hochder jeweilige Pflegebedarf der Pflegebedürftigen in der Einrichtung ist.” Durch die Neuregelungen der Personalbemessung verspricht sich Frau Drese mehr Personal in den Einrichtungen. Die überwiegende Anzahl sollen dann Pflegehilfskräfte sein. Tatsächlich ist die Mehrzahl der Aufgaben im Pflegeheim von Pflegehilfskräften zu bewältigen.
Selbstverständlich gibt es auch Gegenstimmen. Aber es ist wie immer, die Wahrheit liegt in keinem Extrem.
Und damit komme ich zu meinem “Lieblings-Thema” – dem Spritzen von Insulin durch angelernte Pflegekräfte.
In Corona-Zeiten durften wir unsere angelernten Pflegekräfte auf das Spritzen von Insulin s.c. anlernen. Jetzt, nachdem die Krise für beendet erklärt wurde, wurde diese Erlaubnis wieder entzogen. Damit verbunden sind für uns – als ambulanter Pflegedienst – unwirtschaftliche Fachkrafttouren mit deutlich erhöhten Kosten.
Warum dürfen die angelernten Kräfte, die z.B. ein Frühstück zubereiten, nicht auch die Insulin-Spritze verabreichen ?
Sie wurden angelernt, sie wurden angeleitet, sie können es – aber sie dürfen es nicht bzw. wird mir als Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes Leistungsbetrug vorgeworfen, wenn genau diese Kräfte Insulin spritzen.
Die nun angestoßene Diskussion muss deutlich lauter und umfangreicher geführt werden.
Die Aufgaben in der Pflege können nicht auf Angehörige übertragen werden, die oft selbst berufstätig sind oder nicht im direkten Wohnumfeld leben. Die Geldleistungen an die Patienten müssen deutlich bzw. geprüft werden. Die Tochter/Schwiegertochter, die nachweislich selbst Vollzeit arbeitet, kann nicht für die Pflege der Mutter/Schwiegermutter benannt werden, um das Pflegegeld zu vereinnahmen.
Die Pflegeaufgaben gehören dann in die Hand eines ambulanten Pflegedienstes.
Die Sachleistung muss so kalkuliert werden, dass wir – als ambulanter Pflegedienst – mit Pflegegrad 3 eines Patienten sowohl am Morgen, am Mittag und am Abend einen Besuch absolvieren können. Wenn die damit verbundene Auszahlung entsprechend erhöht wird, kann durch die Einsparung der Geldleistungen die Pflegekasse deutlich entlastet werden.
- Warum rechnet das niemand nach ?
- Warum traut sich kein Gesundheitsminister an eine grundlegende Reform ?
- Warum müssen erst weitere Pflegedienste schließen ?
- Warum müssen erst noch weitere Pflegekräfte die Pflegebranche verlassen ?
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