Die kleinen und großen Herausforderungen als Neubürgerin in Braunschweig

Kaum zu glauben, aber es gibt eine Fortsetzung.

Die ehemalige Mitarbeiterin, Pflegehelferin, hat ja vor Gericht die Bestätigung der fristgerechten Kündigung, eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und ein akzeptables Zeugnis erstritten. Warum eine Pflegekraft eine Abfindung zugesprochen bekommt, kann ich immer noch nicht nachvollziehen.

Aber genau diese ehemalige Mitarbeiterin hatte – wie von mir vorhergesagt – schon einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet, als sie ihr Anwältin vor Gericht für sie „gekämpft“ hat.

Aber genau diese ehemalige Mitarbeiterin hat auch die neue Anstellung aufgegeben – ob selbst gekündigt oder Kündigung durch den Arbeitgeber, entzieht sich meiner Kenntnis.

Ist im Ergebnis für mich auch nicht mehr von Wichtigkeit. Ist aber der Beweis, dass ich zu Unrecht in einen Vergleich -nahezu- gezwungen wurde.

Aber, es gibt eine neue, sicherlich auch sehr interessante Fortsetzung :

Eine weitere Mitarbeiterin, Haushalts- und Betreuungskraft, hat es in rund acht Monaten auch auf fast siebzig Krankentage gebracht.

Ich weiß, da kann man nichts machen.

ABER:

  • Man wird krank und informiert nicht den Arbeitgeber
  • Man wird krank und die Krankmeldung wird nach 3 Tagen in den Firmenbriefkasten eingeworfen. Das ist daran festzustellen, dass keine Briefmarke benötigt wurde.
  • Ich habe es mir erlaubt eine Erstkrankmeldung für einen Zeitraum von 3 Wochen anzuzweifeln. Bringt nichts, durfte ich lernen. Die Mitarbeiterin sucht einen neuen Arzt auf und wird punktgenau bis zum Start in den geplanten Urlaub krank. Gottseidank erfolgte dann jedoch die punktgenaue Genesung und der Start in den Urlaub war gesichert.
  • Nach dem Urlaub erfolgt gar keine Informtion, also „kein Bild, kein Ton“
  • Nach einigen nicht erklärten Fehltagen dann wieder Krankmeldungen.
  • Diese Krankmeldungen gingen punktgenau 3 Stunden nach der Mitteilung der Pflegedienstleitung ein, dass sie zunächst an meinem Hauptstandort eingesetzt werden muss. Wir sind nun mal ein ambulanter Pflegedienst, d. h. Kunden verlassen uns aus den unterschiedlichsten Gründen, wie z. B. Umzug zu den Kindern, Umzug in eine Seniorenenrichtung usw. Die Vorgabe der Pflegedienstleitung hält sich punktgenau an die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
  • In der Zwischenzeit sind auch Beschwerden von Kunden laut geworden.

Nach diesem geschäftsschädigenden Verhalten habe ich die Kündigung ausgesprochen. Zu dem unkollegialen Vorgehen will ich hier meine Meinung lieber nicht verkünden. Aber wie fänden Sie, wenn Sie immer wieder für die gleiche Kollegin einspringen müssen und z. B. an einem Freitag nicht wissen, ob sie am Montag zum Dienst erscheint.

Und, was glauben Sie, was ist das Ergebnis ?

JA, auch wieder ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Erneut wird eine Anwältin versuchen eine Abfindung zu erstreiten, möglicherweise soll ich wieder verpflichtet werden, ein falsches Zeugnis zu verfassen usw. usw.

Ist das noch Rechtssprechung ?

NEIN

 

Wer das Glück hat, sich nicht regelmäßig vor dem Arbeitsgericht einfinden zu dürfen, der fragt sich jetzt sicherlich, warum ich überhaupt einer gütlichen Einigung zustimme.

Das ist schnell erklärt:

Gibt es keine „gütliche“ Einigung, wird eine Hauptverhandlung angesetzt. Die findet dann aber in einem zeitlichen Abstand von bis zu acht Wochen statt.

Und da auch in der neuen Verhandlung nicht mit einem Urteil zugunsten der Arbeitgeberseite zu rechnen ist, wird es dann noch teurer.

Und genau das ist ja auch das Argument der Richter für einen Vergleich.

 

Also gilt die Ausssage:

Der Klügere gibt nach !

Dann folgt aber die Frage :

Wer hat dann das Sagen ?

 

Ich werde auf jeden Fall auch über den anstehenden Termin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig berichten – egal wie es ausgeht.

Ja, das war die Frage meiner Mitarbeiterin, nach einem ca. 10-minütigen Termin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

Ich stelle mir diese Frage schon gar nicht mehr, denn meine Erfahrungen führen zu meiner persönlichen Meinung, dass weder Richter/Richterinnen und Anwälte/Anwältinnen an einem echten Verfahren interessiert sind.

Hier ein Beispiel:

Eine Mitarbeiterin hat in den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit gesamt 23 Krankentage eingereicht. Das führt in einem kleinen Unternehmen schon zu der Frage :“Übernahme nach der Probezeit oder nicht.“ Aufgrund der Fürsprache einer weiteren Mitarbeiterin habe ich mich für die Übernahme entschieden und dies mit der Hoffnung verbunden, dass die Krankenserie mit der Sicherheit des Arbeitsplatzes beendet würde. Dem war aber leider nicht so.

In den weiteren sieben Monaten summierten sich neue 85 Krankentage. Und diese aber leider nicht in einem zeitlichen Zusammenhang. Es wurde zwei Wochen gearbeitet, es folgten unregelmäßig 5 bis 10 Krankentage. Dann folgte wieder eine oder auch zwei Arbeitswochen und dann wieder Krankmeldungen.

Nachdem auch die Arbeit deutlich unter den Fehlzeiten litt, mußte ich mich für die Kündigung entscheiden. Gleichzeitig habe ich die Krankenkasse angeschrieben. Es war für mich einfach unglaubwürdig, dass in den gesamt 108 Krankentagen keine 42 Fehltage auf das gleiche Krankheitsbild zusammengetragen werden konnten. Mit dem Hinweis auf die fehlende Erklärung habe ich das Gehalt einbehalten und die Mitarbeiterin schriftlich darüber informiert, dass ich davon ausgehe, dass sie sich in der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse befindet. Eine Abrechnung nach Auskunft der Krankenkasse habe ich schriftich zugesagt.

Man wird ja als Arbeitgeberin zu einer „Mini-Juristin“. Daher war mir bekannt, dass Krankentage auf das gleiche Krankheitsbild über ein Jahr summiert werden. Ich bin dann als Arbeitgeberin nicht mehr in der Lohnfortzahlung, wenn 42 Krankentage auf den identischen Befundschlüssel nachgewiesen werden. Es darf jedoch ein Zwischenzeitraum von 6 Monaten nicht überschritten werden. D.h. tritt das identische Krankheitsbild mit einem zeitlichen Abstand von sechs Monaten auf, kann ich die Zeiten nicht mehr addieren.

Und, was geschah dann ?

In der Zeit auf eine Antwort wurde durch die Arbeitgeberin bereits eine Anwältin beauftragt und ein Termin beim Arbeitsgericht wurde festgelegt.

Die Wahl der Anwältin hat mich nicht überrascht. Die junge Frau war mir bereits persönlich bekannt. Überrascht hat mich nur das neue Fachgebiet „Arbeitsrecht“.  Aber auf der anderen Seite war diese Wahl auch erklärbar.

Welcher Anwalt / welche Anwältin will beispielsweise monate- und jahrelange Prozesse führen, um dann am Ende eine Rechnung schreiben zu können, die möglicherweise nicht bezahlt wird, da der oder die Mandant/in nicht mit dem vor Gericht erzielten Ergebnis bzw. Urteil oder Vergleich einverstanden ist.

Was hat man von den großen Schriftsätzen im Medizinrecht, im Versicherungsrecht oder im Vertragsrecht ?  NICHTS !

Da ist doch mit Blick auf nicht bezahlbare Rechnungen, auf zu leistende Gehaltszahlungen etc. das schnelle Geld aus einem Arbeitsprozeß deutliche interessanter. Vor allen Dingen, wenn man sich als Mandanten die Arbeitnehmer erwählt. Dabei kann man gar nicht verlieren, denn es wird mindestens ein Vergleich. Und – ganz wichtig – die Schnelligkeit in der Terminlegung eines Arbeitsgerichts ist beeindruckend.

Sie reichen eine Klage ein, der Termin ist – zumindest in Braunschweig – maximal nach zwei bis drei Wochen. Es gibt in der Regel immer eine sofortige Einigung. Und dann kann eine Rechnung geschrieben werden. Das gefällt dann auch den Anwälten, die im Studium von großen Vorträgen und Verhandlungen geträumt haben.

 

Wie erwartet, erschien die Anwältin ohne die Klägerin. Leider besteht für die Klägerseite keine Anwesenheitspflicht. Darüber sollte man auch mal nachdenken.

Wenn Recht gesprochen werden soll, muss sich doch ein Richter „eigentlich“ einen persönlichen Eindruck der Parteien  verschaffen.

Aber will er das auch ?  Ist ein Arbeitsgerichts-Richter nach Jahren der Tätigkeit vielleicht auch müde und desillusioniert ?  Ich weiß es nicht.

Auf jeden Fall ist das persönliche Erscheinen keine Bedingung.  Der weitere Verlauf der Verhandlung hat auch gezeigt WARUM !

Von Rechtssprechung waren wir aus meiner Sicht weit entfernt, denn

  1. es wurde Prozeßkostenhilfe bewilligt, obwohl die Angaben der Klägerin schlicht und einfach falsch waren. Sie entsprachen nicht der Wahrheit.
  2. die Verhandlung wird mit der direkten Frage des Richters eröffnet „Wie können sich die Parteien einigen ?“
  3. die Klägervertreterin fordert rund 80 % eines Netto-Gehalts als Abfindung und ein Zeugnis mit der Schulnote zwei und freundlicher Grußformel.

Verhandeln sieht für mich anders aus.     108 Krankentage – EGAL, interessiert eh niemand.

Und dann wird einfach nur gehandelt wie auf einem orientalischen Markt. Es geht überhaupt nicht mehr um den Kündigungsgrund, die Vorgeschichte der Kündigung, den finanziellen Mehraufwand für mich als Arbeigeberin, den finanziellen Verlust durch nicht betreute oder angefahrene Patienten, den Imageschaden durch zeitnahe Absagen bei den Patienten etc. ect.

Vom Richter kam zwischendurch die Frage „Frau Heyer, wollen Sie es wirklich an zweihundert Euro scheitern lassen ?“     Meine Antwort: „JA, mein Verlust ist schon hoch genug.“

Und noch eine Aussage passt mir nicht. Der Richter meinte, die Abfindung sei für den Verlust des Arbeitsplatzes anzusehen. Da habe ich mich wirklich gefragt „War dieser Richter die letzten zwei Jahre weit weg von Deutschland?“

In Deutschland, auch in Braunschweig und Salzgitter, sucht jedes Unternehmen und speziell jeder Pflegedienst täglich Mitarbeiterinnen.

Diese gekündigte Mitarbeiterin hat nun eine Abfindung erstritten, kann sich aufgrund der Kündigung SOFORT arbeitssuchend melden und bezieht ab dem ersten Tag Arbeitslosengeld. Mit der ernsthaften Suche nach einer neuen Anstellung kann man sich ja in den Sommermonaten etwas Zeit lassen. Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland bieten eine ausreichende Absicherung.

 

 

 

Überrascht Sie diese Überschrift ?

Ja, hätte sie mich vor ein oder zwei Jahren auch noch – jetzt aber nicht mehr. Es gab Tage, da hat mich der wahrnehmbare und gehässige Neid Dritter sehr traurig gemacht. Das ist aber jetzt vorbei.

Mir ist klar geworden: Wenn ich mich über den Neid und die sich daraus ergebenen Böswilligkeiten von Pflegedienstbetreibern und von ehemaligen Mitarbeitern beeinflussen lasse, bewege ich mich auf deren Niveau. Da war ich aber noch nie und dahin gehöre ich auch nicht.

Also bleibe ich mir treu.

Natürlich kommt es vor, dass Mitarbeiter:innen vergessen Schlüssel mitzunehmen, vergessen Medikamente mitzunehmen oder vergessen am Monatsende den für die Abrechnung notwendigen Leistungsnachweis mitzunehmen. Wiederholt sich dies aber ständig, dann muss ich das offen ansprechen dürfen. Ich gehöre nicht zu der Generation „nicht wirklich“. Dieser Begriff steht für ein „nein“, welches man nicht direkt aussprechen möchte und verpackt es in dieser Umschreibung.

Als Inhaberin und Geschäftsführerin muss ich aber Mißstände ansprechen und auch kritisieren dürfen. Dachte ich früher. Ja, das geht, aber leider nicht in der Pflege. Da ist Kritik, auch wenn sie konstruktiv ist, nicht erwünscht.

Nun stehe ich aber am Ende des Tages vor dem Medizinischen Dienst und muss erklären, warum bereits erörterte Abläufe immer noch nicht passen.

 

Mitarbeiter:innen abzuwerben, ist in der Pflege üblich – habe ich kennengelernt

Zu dem Thema habe ich mich schon in früheren Beiträgen geäußert. Unsere Einarbeitung scheint richtig gut zu sein. Es vergeht kein Jahr, in dem mir nicht mehrere Mitarbeiterinnen abgeworben werden. Das Abwerben wirft für mich jedoch ein schlechtes Licht auf den, der abwirbt und auch auf die Person, die sich abwerben läßt.

Wer glaubt, mich damit zu strafen oder zu ärgern, der irrt sich. Wer abwirbt bestraft am Ende leider die kranken Personen, die Pflege brauchen. Die Mitarbeiter:innen, die sich abwerben lassen, strafen auch nicht mich, sondern auch die Patienten und die ehemaligen Kolleginnen, die dann aufgrund ihrer persönlichen Einstellung zur Pflege Zusatzdienste fahren.

Und wenn dann die abgeworbenen Personen feststellen, dass ihr Vorhaben nicht aufgeht, kommt wiederum der Neid. Und das hat zur Folge, dass feige anonyme Bewertungen geschrieben und veröffentlicht werden oder sogar eine verleumderische Anzeige beim Medizinischen Dienst erfolgt.

Ja, das ist auch Pflege !

Aber ich habe meinen Frieden mit diesen Abläufen gefunden. Schwache Charaktere sind nun mal heuchlerisch und suchen nie das offene Gespräch – das gilt leider für alle Nationalitäten. Und im Rückblick musste ich zum einen feststellen, dass mir die abgeworbenen Mitarbeiter nicht fehlen und auch wiederum viele als „Wanderpokal“ weitergezogen und weitergezogen sind. Der gedachte kurzfristige Sieg – egal ob vom Abwerbenden als auch vom Abgeworbenen – hat sich also nicht bestätigt.

 

Die Zukunft

Ich freue mich auf weitere charakterstarke Mitarbeiter:innen, die nicht nur in die Pflegebranche wechseln, weil dort inzwischen Höchstlöhne gezahlt werden.

Ich freue mich auf weitere charakterstarke Mitarbeiter:innen, die Menschen das Alter angenehm gestalten möchten und daran denken, dass jeder von uns morgen auf Pflege angewiesen sein kann und daher die Abschlussfrage:

„Von wem möchten Sie dann betreut und gepflegt werden ?“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wer kennt noch diese Zeilen ?

Wer verbindet sie inzwischen mit dem Thema „Pflege“ ?

 

Es gibt kaum ein Branche, in der mehr über Geld gesprochen und gestritten wird, als in der Pflege.

Warum ist das so ? Hier meine persönlichen Antworten:

  1. Wer sich in einem Beruf nicht ausreichend anerkannt fühlt, versucht dies über ein entsprechendes Gehalt auszugleichen. Daher steigen die Gehaltsforderungen in der Pflege.
  2. Wenn ein erkrankter oder älterer Mensch vor die Wahl gestellt wird ob er gepflegt werden möchte oder lieber eine Geldleistung beziehen will, entscheiden sich leider zuviele fürs Geld. Dabei wird erst im zweiten Schritt berücksichtigt, ob dies im Einzelfall sinnvoll ist. Da werden Kinder, die selbst Vollzeit berufstätig sind, als „Helfer“ benannt. Da werden Verwandte angegeben, die mehrere hundert Kilometer entfernt wohnen. Prüft das die Krankenkasse oder der Medizinische Dienst ?   NEIN !   Auf die dann notwendigen Diskussionen haben die auch keine Lust.
  3. Den ambulanten Pflegediensten wird vorgeschrieben welche Leistung sie in welcher Zeit und zu welchem Honorar zu erbringen haben.
  4. Hierzu das Beispiel der Medikamentengabe:   Wir fahren zu der angegebenen Adresse, suchen einen Parkplatz (muss man auch erst mal finden), gehen zum Haus und betätigen die Klingel. Es braucht oft mehr als 2 Minuten, bis der Türöffner betätigt wird. Mit etwas Glück wohnt unser Patient im ersten oder zweiten Obergeschoss. Also über die Treppe nach oben. Oft muss an der Wohnungstür erneut geklingelt werden. Wieder Wartezeit. Dann endlich, wir sind in der Wohnung. Oft genug müssen wir dann die Medikamenten-Box suchen. Unsere Senioren sind da sehr ideenreich. Mit Blick auf die Zeit müsssten wir nun die zu verabreichenden Medikamente, egal ob 3, 4, 5 oder mehr Tabletten, in die Hand des Patienten geben und ihn auffordern, diese bitte schnellstmöglich „einzuwerfen“. Nein, wir holen ein Glas Wasser, setzen uns zu dem Patienten und verabreichen in Ruhe die Medikamente. Die Gesamtdauer – man möchte ja auch noch ein persönliches Wort an diesen Menschen richten – braucht nun mal bis zu 12 Minuten, denn wir spülen das Glas noch aus und stellen es weg oder füllen es erneut und reichen es dem Patienten.
  5. Mit diesem Zeitaufwand, dem Weg zum Auto, der Anfahrt zum nächsten Patienten, können wir nicht mehr als 4-5 Patienten pro Stunde aufsuchen. Die uns von den Krankenkassen zugebilligte Wegepauschale kann ich nicht als Einnahme werten. Die Autos müssen betankt, gepflegt, oft genug auch repariert und irgendwann auch ausgetauscht werden. Die reine Medikementengabe bringt uns somit einen Stundensatz von rund 28 Euro. Das ist deutlich zu gering. Also geht es zu Lasten der Patienten, für die man nicht die benötigte Zeit zugebilligt bekommt und es geht zu Lasten der Pflegekräfte, die dann ein schlechtes Gewissen gegenüber den Patienten entwickeln.
  6. Diese unzufriedenen Pflegekräfte steigen dann aus der Pflege aus und wechseln die Branche.

Dieser Kreislauf kann nur mit einer grundlegenden Reform unterbrochen werden.

Mein Vorschlag :

1-jährige Ausbildung für Pflegehelfer mit der Vermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Grundpflege, dem Spritzen von Insulin, dem Anlegen von Kompressionsstrümpfen und Kompressionsverbänden

1,5-jährige Ausbildung, d. h. Aufbauschulung von 6 Monaten zum Thema „Wundversorgung“.

Mit diesen zwei Bausteinen ist die Pflege der älteren Menschen, die schlicht und einfach länger eigenverantwortlich in ihren eigenen Räumlichkeiten wohnen möchten, gesichert.

 

Gleicher Preis für gleiche Leistung

Die Leistungen der Krankenkassen müssen einheitlich werden. Es kann nicht sein, dass die Leistung „Anziehen von Kompressionsstrümpfen“ mit einer Summe beglichen wird, unabhängig ob dem Patienten ein Strumpf oder zwei Strümpfe anzulegen sind.

Diesen Streitpunkt habe ich versucht in Niedersachsen zu erörtern. Ich habe verloren. In unseren Nachbarbundesländern werden – so muss es auch sein – zwei Gebühren bezahlt, wenn zwei Strümpfe anzuziehen sind.

Eine Kompressionshose stellt für die Pflegekraft eine deutlich höhere Anstrengung dar, als ein Kompressionsstrumpf. Interessiert in Niedersachsen aber leider auch keine Krankenkasse.

Ich bin gespannt, ob zuerst die Reform oder der Kollaps kommt.

 

 

 

Ich habe viel Kontakt zu Rechtsanwälten und stelle mittlerweile fest, es gibt nur TOP oder FLOP.

Die Tops finden sich nicht so schnell. In der Regel merke ich schon in der Vorbereitung eines Verfahrens, ob ich die richtige Anwalts-Entscheidung getroffen habe. Ehrlicherweise muss ich dazu sagen, dass ich mir diese Frage gar nicht mehr stelle, denn ich arbeite nur noch mit einer Kanzlei in Bonn zusammen. Diese Entscheidung haben mein Mann und ich nicht getroffen, weil alle Prozesse gewonnen wurden. Nein, es wurde aber immer offen mit uns – insbesondere mir – kommuniziert, so dass jederzeit bewußt war, ob das Verfahren weitergeführt werden sollte oder besser nicht.

Diese Ehrlichkeit legen leider nicht alle Anwälte an den Tag.

Es haben viele Anwälte meinen Weg gekreuzt, die von großen Mandaten, großen Auftritten vor Gericht etc. geträumt haben. Oft waren es Anwälte, die sich für nicht alltägliche Fachgebiete spezialisiert hatten, z. B. das Medizinrecht. Das sind Verfahren, die sich über Monate und Jahre hinziehen. Das muss dabei schon bedacht werden. Und dann kommt auch dieser Anwalt / diese Anwältin an den Punkt und fragt sich :

„Welches Rechtsgebiet sichert mit ein ruhigeres und beständiges Einkommen?“

Die Antwort ist schnell gefunden:  Das Arbeitsrecht

Man schlägt sich auf die Seite der Arbeitnehmer. Das ist nahezu die Garantie für ein geregeltes Einkommen. Ein Vergleich ist in der Regel immer möglich und oft genug wird der Prozess zugunsten der Arbeitnehmer entschieden = gesichertes Einkommen. Wobei ein Vergleich aufgrund der dann fälligen Vergleichsgebühr kaufmännisch noch interessanter ist.

Wie sagt ein kluger Mann :

Der Arbeitgeber immer der Böse, verschafft er dem Atlatus dennoch sichere Erlöse.

 

Die Sicht des Arbeitgebers interessiert vor Gericht niemand, leider auch nicht den Richter bzw. die Richterin. Man reicht Schriftsätze ein, man sammelt Nachweise über die Unfähigkeit eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin, man legt dem Gericht dar, dass der Arbeitsleistung von z. B. 100 Tagen genau 75 Krankentage gegenüberstehen und eine Weiterbeschäftigung das Unternehmen vor große Probleme stellt.

Egal, die erste Frage des Richters / der Richterin lautet immer: „Sehen die Parteien die Möglichkeit eines Vergleichs?“

Dann wird nur noch um Geld gefeilscht und das Verhandeln, was damit startet, stellt jeden Markthändler in den Schatten. Ich habe es selbst erleben müssen, dass der gegnerische Anwalt ein sehr gutes Zeugnis mit Grußformel einfordern wollte. Ich habe dann den Richter wortwörtlich gefragt „Wollen Sie mich jetzt zwingen, ein falsches Zeugnis auszustellen. Ein Zeugnis, für das ich dann auch noch in der Verantwortung bin?“

Auch der Richter wollte keine klare Position beziehen und fragte seinerseits den gegnerischen Anwalt, ob nicht auch ein einfaches Zeugnis ausreichen würde. Antwort des Anwalts „Ja, aber mit Grußformel.“

Gut, mir war auch bekannt, dass ein noch so gutes Zeugnis aufgrund einer fehlenden Grußformel nichts wert ist. Die fehlende Grußformel war mal ein Geheimzeichen unter Arbeitgebern. Inzwischen gibt es neue Möglichkeiten.

Aber ist es nicht traurig, dass man als Arbeitgeberin zu solchen Mitteln greifen muss, um die eigene Meinung kundzutun ?  Und das mit Wissen und unter Anleitung der Arbeitsgerichte !

Ich versuche, solche Vorgänge nicht mehr so persönlich zu nehmen, distanzierter abzuarbeiten und meine Nerven zu schonen. Die Mitarbeiter:innen, von denen man sich trennen musste, haben schon genug Mühe verursacht und sind es einfach nicht wert, ihnen noch mehr Zeit und Gedanken zu widmen.

 

Übrigens, die einzig wahre Kombination ist „Arbeits- und Familienrecht“.

In beiden Fachgebieten wird geschrieben und verglichen, aber leider nur selten wirklich Recht gesprochen.

 

 

 

 

Ja, das ist meine Meinung.

Und die hat sich aufgrund von einer aktuellen Erfahrung mal wieder bestätigt :

Wenn man das Gefühl hat, ein „Gegner“, auch wenn es sich um einen Rechtsanwalt handelt, ist nicht im Recht, der aber eine Klage einreicht, nur um zu zanken und will Sie nur in die Kosten treiben –  dann, nicht die Nerven verlieren, einen guten Anwalt aufsuchen, sich beraten lassen und erst dann entscheiden.

Aktuell musste ich einen Rechtsstreit führen. Der Grund ist schon ärgerlich:

Wir haben aufgrund von fehlenden Mitarbeitern und meiner eigenen Corona-Erkrankung den Schlüssel einer leider verstorbenen Patientin zu spät den Erben übergeben. Der Tochter und dem Schwiegersohn der verstorbenen Patientin war es leider leider leider nicht möglich, den Schlüssel in unserem Büro abzuholen. Schade auch 🙁

Dieser Rechtsanwalt, möglicherweise in Braunschweig auch unter Kollegen gut bekannt, hat sofort Klage beim Landgericht eingereicht. Der Grund ist schnell erklärt:

Vor dem Landgericht gilt Anwaltszwang

Er als Anwalt konnte sich kostengünstig selbst verteidigen. Ich musste mich anwaltlich vertreten lassen.

Da er die Klage auf 7.000 Euro Schadenersatz aufgebaut hat, kann man den Streit nicht vor einem Amtsgericht verhandeln. Der Streitwert war natürlich total überzogen. Argumentiert wurde dies mit dem notwendigen Austausch einer Schließanlage einer Stadtvilla mit 8-12 Wohneinheiten. Ich weiß, dass dies keine Kosten von 7.000 Euro verursacht. Um dies aber dem Gericht darzulegen, braucht man einen Anwalt.

Also habe ich überlegt und mich entschieden, lieber in einen guten Anwalt als in einen Vergleichsbetrag zu investieren.

Der Anwalt arbeitet für sein Honorar. Der gegnerische Anwalt jedoch nicht, der klagt nur, um zu klagen. Hierzu hatte ich mich auch schon in einem Beitrag geäußert:

Die „billige“ Rache eines kleinen Anwalts

Aber es gibt nun mal Menschen, die finden ihren Frieden nur, wenn sie derart manipulativ tätig werden können. Ich frage mich dann nur:

  • Was fehlt diesen Menschen in ihrem Leben ?
  • Haben diese Menschen kein Rechtsempfinden und haben deshalb Jura studiert ?
  • Wurden diese Menschen in der Kindheit vernachlässigt ?
  • Fühlen sich diese Menschen nicht ausreichend anerkannt, egal ob in der Familie oder in der Gesellschaft ?

Das Landgericht Braunschweig ist den Ausführungen meines Anwalts gefolgt. Der Streitwert wurde dann auf den Betrag von 2.000 Euro reduziert.

Mein Anwalt hat mich dann noch gefragt, ob es mir darum geht vor Gericht zu 100 % zu gewinnen oder ob ich eher an einer schnellen Beilegung des Prozesses interessiert bin.

Ja, ich habe darüber nachgedacht. Aber ich habe mich dann gegen die sicherlich kostenintensivere Lösung der schnellen Beilegung entschieden. Sicherlich fragen Sie sich jetzt. WARUM ? Warum kämpft sie nicht weiter ?

Die Antwort lautet :

Der gegnerische Anwalt ist es mir nicht wert. Jede Minute, die ich in diesen Rechtsstreit investiere, ist für mich verlorene Lebensqualität.

Ich habe aber noch viele Pläne und dafür brauche ich meine positive Energie.

Also, ich investiere lieber in den Anwalt, als in einen Vergleich  –   das bleibt so !

 

Es ist erstaunlich, wer sich alles zu meiner Person mit Lügen und Verleumdungen meldet !

Mit meinem ambulanten Pflegedienst habe ich leider sehr wenig Zeit, um soziale Kontakte zu pflegen. Ich bin sechs Tage einer Woche im Büro oder bei Patienten und am siebten Tag mache ich mir noch zu Hauses Gedanken und plane den weiteren Ausbau des Pflegedienstes.

Durch Gerüchte, die mich dann doch erreichen, erhalte ich Informationen, die man beschmunzeln kann, aufregen lohnt sich nicht. Immerhin scheine ich so interessant zu sein, dass man sich mit meiner Person beschäftigt.

Klassische Gerüchte, die „normalerweise“ gestreut werden, sind „Die muss bald verkaufen“, „Die müssen bald schließen“, „Der fehlen Mitarbeiter:innen“.

Aber das aktuelle Gerücht ist deutlich extremer :

Es wird die Lüge verbreitet „Ich müsse bald ins Gefängnis“ !

Das ist jetzt keine einfache Lästerei, dass ist eine Verleumdung, die ich nicht im Raum stehen lassen kann.

Wer hat solche Probleme, dass er sich dieser Lüge bedienen muss ?

Natürlich kann ich aktuell auch nur spekulieren. Als ambulanter Pflegedienst kann man sich gar nicht so viele Feinde machen. Wer ärgert sich über die Inhaberin/Geschäftsführerin eines ambulanten Pflegedienstes ?

Sind es Patienten ?

Glaube ich nicht, denn ein Kunde bzw. die Angehörigen suchen das persönliche Gespräch und es ist bekannt, dass ich dazu immer bereit bin. Die ausgesprochen positiven Bewertungen sprechen auch eine andere Sprache.

Sind es Geschäftspartner ?

Davon hat ein ambulanter Pflegedienst nur wenige. Es sind üblicheweise Lieferanten. Ich bin keinem Lieferanten etwas schuldig geblieben. Die kann ich also eher ausschließen.

Sind es Mitarbeiter:innen ?

Glaube ich nicht. Wir erhalten nach wie vor eine Vielzahl an Bewerbungen. Viele kommen als Empfehlung über Mitarbeiter:innen, die bei uns beschäftigt sind. Ein unzufriedener Mitarbeiter empfiehlt den Arbeitgeber nicht weiter.

Sind es ehemalige Mitarbeiter:innen ?

Sicherlich kann es ehemalige Mitarbeiter:innen geben, die mir persönlich den Erfolg neiden oder möglicherweise auch die Entscheidung zum Wechsel in einen anderen Pflegedienst bereuen. Es ist wie immer: „Das Gras im Garten des Nachbarn sieht nur auf den ersten Blick grüner aus.“ Aber dann direkt solche Gerüchte verbreiten ? Möglich ja, aber ich traue dies niemand zu, den ich kenne.

Sicher, auch ich schaue den Menschen, die mit mir gearbeitet haben, nur vor den Kopf. Aber warum sollten Personen, die bei mir sogar noch vieles gelernt haben, sich der üblichen Nachrede bedienen. Das macht nur Sinn, wenn sich die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht haben und jetzt ein Ventil brauchen.

Leider habe ich keine Zeit zu weiteren Spekulationen, meine Patienten warten auf Angebote und für die neuen Mitarbeiterinnen möchte ich jetzt die Schulungen vorbereiten. Ich möchte nach wie vor gut geschulte Mitarbeiter:innen in meinem Namen zu den Kunden fahren lassen. Das ist einfach mein Anspruch.

 

 

Wir sind als „Ausbildungsbetrieb“ sehr sehr gut !         🙂

Wer sich in Salzgitter oder Braunschweig im Bereich der ambulanten Pflege selbstständig machen möchte, ist bei uns richtig.

Ja, denken Sie jetzt gewiss  „Das sagen alle.“

Möglich, wir können es aber beweisen, und nur das zählt.

Wir haben an unserem Standort Salzgitter-Lichtenberg in 2021 eine junge motivierte Fachkraft (m-w-d) als Aushilfe eingestellt. Diese junge, beruflich noch unerfahrene Person, hat sich in das vorhandene Team so eingebracht, dass ihm die Herzen der Damen sofort zugeflogen sind. Es war dann auch kein Wunder, dass wir diese Fachkraft schon vier Wochen später als vollwertiges Team-Mitglied eingestellt und auch als stellvertretendene Pflegedienstleitung eingesetzt haben.

Er hatte viele Fragen, die wir selbstverständlich gerne beantwortet haben. Im Gegenzug hat er wiederum zwei weibliche Fachkräfte überzeugt, in sein Team zu wechseln. Alles super soweit.

Unsere Stärke ist die Einarbeitung motivierter Mitarbeiter, denn das ist die Zukunft.

In diesem Fall waren wir aber zu gut.

Im letzten Quartal 2021 gab es dann erste Wolken am „Pflegehimmel“. Die Leistung unseres jungen, bisher sehr motivierten Mitarbeiters, ließ deutlich nach. Bis man das wahrnimmt, vergehen immer zwei bis drei Wochen.

Und dann haben wir uns folgende Fragen gestellt :

  • Ist er vielleicht doch zu jung, um so eine Verantwortung zu tragen ?
  • Hat er Probleme damit, dass er sich nicht zu den hochgewachsenen Männern zählen kann ?
  • Liegt es an seiner Herkunft ?
  • Meint er, sich besonders beweisen zu müssen ?
  • Zweifelt er an der eigenen Qualifikation ?

 

Als erfahrene Unternehmer haben wir dann unverzüglich zum Gespräch gebeten. Das Ergebnis hat uns wirklich überrascht. Der junge Mensch (m-w-d) fühlte sich nicht mehr ausreichend von uns geschätzt, vielmehr sah er plötzlich in unseren Unterstützungsangeboten eine Kontrolle seiner Tätigkeiten.

Die Situation war recht verfahren, dennoch haben wir ihm unsere Loyalität bestätigt und mit einer extremen Gehaltsanpassung auch gezeigt. Wir handeln immer nach dem Motto „Erzählen kann man viel – man sollte es auch beweisen“.

Dieses Gespräch fand statt am 02.11.2021.

Die Situation wurde nach diesem Gespräch deutlich verkrampfter. Er war tageweise gar nicht im Büro. Seine „Lieblings-Mitarbeiterin“ hatte nahezu die Rundum-Übernahme des Telefondienstes übernommen und deckte ihn eindeutig.

Leider haben wir erst am 22.11.2021 die Kündigung ausgesprochen. Denn unser ach so engagierter Mitarbeiter hat bereits am 18.11.2021 seinen eigenen Pflegedienst gegründet. Ja, Sie lesen richtig. Und dass der Gründung eine Zeit der Planung vorausgeht, können Sie sicherlich nachvollziehen. Es ist zu vermuten, dass er schon über die gesamte Dauer des Arbeitsvertrages die Selbstständigkeit geplant hatte. Er wollte von uns nur lernen. Ich denke nicht, dass er Informationen „übernehmen“ wollte.

Die dann noch verbliebene Zeit hat er genutzt, um Stimmung gegen uns – die Gesellschafter – zu schüren. Und dies auch mit Erfolg.

Oder wie ist der „Zufall“ zu erklären, dass am Tag seiner Kündigung folgende Ereignisse stattfanden :

  • Es kündigt eine Pflegehelferin, die ihm sehr nahe stand. Diese Ex-Mitarbeiterin, ist jetzt in seinem neuen Pflegedienst angestellt. Ist aber sicher nur ein Zufall. Natürlich fragt man sich bei jeder Kündigung „Bedauere ich dies jetzt nur, weil eine Pflegekraft fehlt oder bedauere ich dies, weil mir die Pflegekraft auch menschlich fehlt. In diesem Fall lautet die Antwort „Sie fehlte einfach nur als Pflegekraft, nicht menschlich.“
  • Es kündigt weiterhin eine der examinierten Fachkräfte, die er ins Team geholt hatte. Gut, das ist nachvollziehbar. Dazu ist einfach zu sagen, wir haben uns durch das Anwerben über unseren stellvertretenden Pflegedienstleiter auch nicht korrekt verhalten. Aber auch hier hält sich das Bedauern in Grenzen. Eine examinierte Kraft, die lange Zeit in stationären Einrichtungen gearbeitet hat, ist nicht immer für die ambulante Pflege geeignet. Es fehlt einfach an Empathie. Außerdem hatte sie eine sehr einschränkende Vorerkrankung, die uns verschwiegen wurde. Also auch hier nur das Bedauern der fehlenden Pflegekapazitäten.
  • Die zweite examinierte Kraft wurde genau einen Tag später krank. Wen wundert das jetzt noch ? Sehr wahrscheinlich konnte sie sich die sofortige Kündigung nicht leisten.
  • BEIDE Mitarbeiterinnen waren dann auch kurze Zeit in dem neu gegründeten Pflegedienst, des von uns ausgebildeten stellvertretendenen Pflegedienstleiters angestellt. Da trifft einfach die Aussage zu „Freundschaft sollte Freundschaft bleiben.“ Wird ein Arbeitsverhältnis daraus, geht dies meistens nicht gut. Es fehlt oft an der notwendigen Akzeptanz des jetzigen Arbeitgebers, der bisher der gute Freund war.
  • Welch ein Zufall erkrankte dann auch noch die examinierte Kraft, die den jungen Mann einige Monate zuvor zu uns vermittelt hat. Uns wurde eine Erst-Krankmeldung über einen Zeitraum von vier Wochen eingereicht. Ja, Sie lesen richtig. Den Namen dieses Arztes habe ich mir gemerkt.  Ja, und auch von dieser Mitarbeiterin kam dann die Kündigung.

Das war dann für uns doch eine wirklich harte Zeit. Auf der einen Seite macht es mich stolz, dass ein junger Mensch in so kurzer Zeit so viel von uns gelernt hat, dass er sich die Selbstständigkeit zutraut und auch umsetzt. Leider hat er von unserem offenen Umgang mit Mitbewerbern, Kollegen und Mitarbeitern nichts gelernt.

Aber mit offenen Worten nimmt es in diesem neuen Team wohl eh niemand so richtig ernst.

Dies kann ich daran festmachen, dass aktuell in dem ja noch jungen Team fünf weitere ehemalige Mitarbeiterinnen unseres Pflegedienstes tätig sind. Wenn aber nur die drei deutschen Mitarbeiterinnen wüßten, wie sich ihr jetziger Arbeitgeber seinerzeit über sie in Person und ihre Leistung geäußert hat, würden sofort wieder Bewerbungen in unserem Pflegedienst eingehen.

Wir mussten selbst erleben, welch üble Nachrede möglich ist. Es wurde zum Beispiel über uns verbreitet, dass wir unseren Pflegedienst hätten schließen müssen, nachdem der junge Mann seine Tätigkeit bei uns eingestellt habe.

Gut, kann man auch so ausdrücken. Ist aber gelogen.       🙂

Inzwischen gibt es weitere Ereignisse, die zeigen, dass man uns sehr gerne sehr viel Schaden zufügen möchte. Die dafür notwendige Energie kann aber sinnvoller eingesetzt werden.

Ich für meinen Teil habe beschlossen, dass Positive in solchen Erlebnissen zu sehen:

  • Der junge Mensch hat viel bei uns gelernt.
  • Er hat Mitarbeiterinnen abgeworben, die schon nicht mehr für ihn tätig sind.
  • Wir wissen, auf welche Mitarbeiter:innen wir uns verlassen können.
  • Warten wir ab, wie lange das jetzt vorgestellt Team zusammenhält.

Ich bin immer noch bereit, Menschen beim Start in die Selbstständigkeit zu beraten – aber bitte ehrlich und offen und auf Augenhöhe

In diesem Sinn schau ich positiv in die Zukunft, denn wir können uns nach wie vor auf Mitarbeiter:innen verlassen, die gerne in einem offenen und ehrlichen Team arbeiten.

 

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH

Braunschweig und Salzgitter

 

 

 

 

Liebe Leser:innen, ich versichere Ihnen, dass die nachfolgende Geschichte sich tatsächlich so zugetragen hat.

 

Mit dem Kauf des Pflegedienstes habe ich auch eine Patientin übernommen, die – bis auf die Sonntage – von meinen Pflegekräften aufgesucht und gepflegt wurde.

Die Kundin ist 1926 geboren, also hat sie das 94. Lebensjahr erreicht.

Daher war es uns auch unter Corona-Bedingungen immer sehr wichtig, diese Patienten pünktlich und verläßlich anzufahren und zu pflegen. Menschen in diesem Alter und oft auch in bestimmten Krankheitssituationen haben immer Vorrang. Darauf lege ich sehr großen Wert.

Ende März 2022 wurde diese Kundin ins Krankenhaus eingeliefert. Auch uns war schnell bewußt, dass sie wohl nicht mehr in die eigene Wohnung zurückkehrt, sondern die verbleibende Lebenszeit in einer Seniorenresidenz verbringen wird.

Sie ist aber noch in den letzten März-Tagen verstorben.

Die Tochter hat uns dies in nüchternen Worten in einer kurzen Mail mitgeteilt und uns aufgefordert, den in unseren Händen befindlichen Wohnungsschlüssel in ihrem Büro abzugeben. Okay, man muss sich bei einem Pflegedienst nicht für die erbrachte Betreuung und Pflege bedanken. Dennoch freuen auch wir uns über wenige freundliche Worte.ö

 

Ein Dankeschön und ein freundliches Wort ist eine oft gesuchte Wertschätzung.

Wir sind immer bemüht unseren hohen Standard auch dann beizubehalten, wenn der Kunde uns verläßt, egal aus welchen Gründen. Nun hatten wir Ende März und auch noch im April selbst drei krankheitsbedingte Ausfälle im Mitarbeiter-Team und die anzufahrende Anschrift lag in keiner Tour.

Somit hofften wir auf das Verständnis der Tochter.

Aber da waren wir definitiv auf dem falschen Weg. Es brauchte mehrere Tage, um die Tochter telefonisch zu erreichen. Unsere Bitte bzw. Nachfrage ob sie den Schlüssel zu den üblichen Bürozeiten bei uns abholen lassen könne, hat sie vehement und recht unfreundlich abgelehnt.

Daher habe ich diesen Vorgang zur „Chefinnen-Sache“ erklärt. Ich hatte mir fest vorgenommen, den Schlüssel über einen Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Ja, ich weiß, das hätte nun auch nicht sein müssen. Aber wenn man behandelt wird wie einfaches Personal, welches zu funktioneren hat, überlegt man schon, wie man sich dagegen wehren kann.

Diese Zustellungsart ist nämlich ganz einfach möglich.

Sie senden den zuzustellenden Umschlag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts und bitten um persönliche Zustellung. Im Anschreiben erklären Sie sich zur Kostenübernahme der damit verbundenen Gebühr einverstanden und das war es dann auch schon.

Die Zustellung erfolgt innerhalb weniger Tage und die Kosten belaufen sich auf einen Betrag zwischen 14,00 und 20,00 Euro.

Das war es mir auf jeden Fall wert.

Unterstützt wurde meine Entscheidung durch das Verhalten des Ehemannes der Tochter, der Schwiegersohn der Verstorbenen. ER ist Rechtsanwalt, hat vielleicht zu wenig Mandate und hat sich dann sofort aufgeschwungen, uns mit Allem zu drohen, was möglich ist. Eine Vollmacht der Tochter der Verstorbenen oder irgendeine andere Form der Beauftragung hat er erst gar nicht mitgesandt.

Der Rechtsanwalt aus Braunschweig droht mit dem Einbau einer neuen Schließanlage und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Seinen „Aufwand“ – damit war wohl das Verfassen der Kurzmail gemeint – wollte er auch sofort mit 713,76 € vergütet haben.

Ich darf an dieser Stelle leider nicht den Namen des Rechtsanwalts veröffentlichen. Aber der Name erinnert mich sofort an ein nachaktives Tier, welches in der Nacht jagt und am Tage schläft. Es wird öfter als Unglücksbote gesehen. Dies wird auf den oft starren Blick zurückgeführt.

Nomen ist Omen.

 

Auch ein Rechtsanwalt sollte sich auf seine Gegner einstellen.

Ja, Ihnen ist auch sicherlich aufgefallen, dass Braunschweig dem Bundesland Niedersachsen zuzuordnen ist und wir auch keinen Streit vor einem Arbeitsgericht führen.

Es gibt auch schon viele Urteile zu dem Thema „Verlust eines Schlüssels“. Ein Urteil aus Niedersachsen sagt eindeutig, dass der Wohnungsinhaber keine neue Schließanlage einfordern kann, wenn der vorloren gegangene (oder vielleicht nicht zurückgegebene) Schlüssel nicht mit der Anschrift gekennzeichnet ist.

 

All das bot mir eine ausreichende Grundlage um die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher umzusetzen. Aber mein Vorhaben konnte ich leider nicht mehr umsetzen.

Ich, dreifach geimpft, erkrankte so heftig an Corona, dass ich nach einigen Tagen in häuslicher Quarantäne nachts als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Auch nach dem einwöchigen Aufenthalt war noch eine Erholungszeit notwendig.

Dennoch habe ich am 28.04.2022 den Schlüssel schlicht und einfach per Einschreiben/Rückschein an die Tochter gesandt. Auf die Zustellung per Gerichtsvollzieher musste ich leider verzichten. Ich war einfach noch zu krank, zu müde und hatte auch keine Lust auf eine weitere Auseinandersetzung mit der „Eule“.

Daher war ich dann heute um so überraschter. Der trauernde Schwiegersohn hat wohl einfach zu viel Zeit oder wird getrieben von negativen Gedanken, denn er hat am 27.04.2022 eine Klage beim Landgericht Braunschweig eingereicht. Jetzt will er eine neue Schließanlage ! Den Wert hat er mit 7.000 Euro angegeben.

Als ich das las, musste ich schmunzeln.

Logisch, er als Anwalt berechnet sich keine Gebühren, will aber mich mit dem ambulanten Pflegedienst in die Kosten treiben. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Die damit verbundenen Kosten sind oft nicht geltend zu machen. In der Regel findet man immer einen Vergleich und jede Partei trägt die eigenen Kosten. Er hat ja keine und ich muss verständlicherweise meinen Rechtsbeistand bezahlen. Der ist gut und jeden Cent wert, berechnet mir pro Stunde 350 Euro. Es ist aber alternativlos. Also beauftrage ich nun den Anwalt, dem ich vertraue, und der in der Lage ist, einen entsprechenden Schriftsatz einzureichen.

Da stellt man sich doch die Fragen:

  • Hat dieser Anwalt keine anderen Mandate ?
  • Darf er überhaupt ein Mandat dieser Art begleiten ?
  • Agiert dieser Anwalt aus niederen Beweggründen ?
  • Hat sich seine Ehefrau mal Gedanken gemacht, was die verstorbene Mutter zu diesem Vorgehen sagen würde ?

 

Ich bin einfach nur froh, dass mir so ein Verhalten fremd ist und auch bleiben wird.

Ich betreibe mit meinen Mitarbeiter:innen den ambulanten Pflegedienst mit viel Empathie, Herz und einem hohen Maß an Engagement.

Diese Familie ist einfach nur zu bedauern.

 

Ich versichere, dies ist eine wahre Geschichte, die sich genau so zugetragen hat und die natürlich fortgesetzt wird.

 

Cornelia Heyer

Ambulante Krankenpflege 24 Stunden GmbH, Braunschweig

Willkommen in 2021 – das haben wir noch voller Hoffnung zum Jahreswechsel zugerufen

Das neue Jahr begann, wie das alte Jahr geendet hat – mit viel viel Ärger.

Der neu eingestellte Pflegedienstleiter war schlicht und einfach überfordert, und das mit nahezu allen Abläufen. Sicherlich war dies auch dem Umstand geschuldet, dass er alles perfekt machen wollte, aber es einfach nicht konnte. Die Mitarbeiterinnen, die wir übernommen hatten, gaben ihm keine Chance, es wurde nur an den Touren kritisiert, angeblich wurden die Wunschzeiten der Patienten nicht eingehalten, angeblich waren die Fahrzeiten zu lang und die Pflege-Informationen waren auch nicht ausreichend und erklärend genug. Es ist wie immer, wenn einer das Haar in der Suppe sucht, wird er auch fündig.

Daher haben wir die angebotene Hilfe einer Mitarbeiterin aus Salzgitter gerne angenommen. Die Mitarbeiterin hatten wir als engagierte Fachkraft schätzen gelernt. Von dem Firmenvorbesitzer war sie uns als ausgebildete Pflegedienstleiterin vorgestellt. Daher hatten wir sie nach der Übernahme und Ausscheiden der Ehefrau des Mitinhabers auf diese Position gesetzt.

Ich weiß noch wie heute, dass die Firmenverkäufer dies intensiv zu verhindern versucht haben. Als wir an einem Freitag die ehemaligen Inhaber über die Beförderung der besagten Mitarbeiterin von der PDL-Vertreterin zur vollwertigen PDL informierten, wurden Beide sehr schweigsam. Am folgenden Montag wurden wir zu einem Gespräch gebeten. Und dann wurde uns nahezu wortwörtlich gesagt, dass sie ein ganz unruhiges Wochenende hinter sich haben, sich über das ganze Wochenende beraten haben und dann entschlossen haben, uns von dieser Beförderung dieser Mitarbeiterin abzuraten. Die Begründung war „Die Mitarbeiterin sei noch nicht so weit.“  Wir konnten uns nur erstaunt anschauen. Was hieß nun „Die sei noch nicht so weit“? Sie war fast 20 Jahre im Unternehmen, angeblich eine erprobte PDL-Vertreterin, erfahren und loyal. Was will man mehr.

Wir haben die Hinweise nicht sehr ernst genommen. Da die ehemalige Pflegedienstleiterin die Tätigkeit aufgrund des Verkaufs aufgeben musste, wer weiß, konnte auch schlicht weiblicher Neid mit im Spiel sein.

In den Kaufverhandlungen wurde genau diese Mitarbeiterin hoch angepriesen. Denn eines war klar, mit der Übernahme von zwei Standorten mit zwei IK-Nummern brauchten wir auch zwei Pflegedienstleiter/innen. Wir hätten niemals zwei Standorte gekauft, wenn nicht die fachlich geforderte Qualifikation gegeben war. Der Kaufpreis rechtfertigte sich auch nur mit zwei Standorten, zwei IK-Nummern und zwei aktiven Pflegedienstleitern/leiterinnen.

Nun mussten wir ja schon für den Braunschweig schwierige Entscheidungen treffen, denn die dort angestellte PDL und gleichzeitig auch die PDL-Vertreterin hatten uns zeitgleich „den Krieg erklärt“, da eine Krankmeldung der nächsten folgte.

Zwei Standorte – Zwei IK-Nummern – Zwei Pflegedienstleiter:innen

Somit waren wir mehr als angreifbar und mussten der Neu-PDL in Salzgitter den Wunsch nach einer persönlichen Aufwertung erfüllen. Also mussten wir der „Erpressung“ nachgeben und ihr als Firmenwagen den im Bestand befindlichen Audi A1 überlassen. Jeder weiß, wie dieses Zugeständnis gerechnet werden muss, denn incl. freies Tanken kommen da schon mehrere hundert Euro pro Monat zusammen.

Wir waren bereit, den Deal einzugehen – es war ja auch alternativlos. Unser PDL war überfordert und eine weitere Führungskraft war nicht in Sicht. Zu dieser Zeit hätten wir gerne den fachlichen Rat eines Branchen-Insiders in Anspruch genommen. Den gab es aber nicht. Meine Vorstellungsschreiben an die Pflegedienste in der Umgebung blieben ohne Antwort. Der Verein APON e.V. wollte auch nur den Monatsbeitrag abbuchen – aber Hilfe oder Rat gab es von keiner Seite.

Skeptisch wurden wir, als es darum ging die jeweilige PDL-Qualifikation der zuständigen Krankenkasse offenzulegen. Das erfolgt in Form von notariell bestätigten Zeugnissen und den vollständigen Lebensläufen. Bei der Sichtung der Unterlagen fiel mir wieder ein Satz des Firmenverkäufers ein. Er hatte uns kurz ein Diplom gezeigt, dies war auch mit vielen farbigen Stempeln versehen war. Ich sehe noch sein Gesicht vor mir. „Ach, das ist etwas kurios. Unsere Kathi hat den PDL-Kurs besucht und erst etwas später die Ausbildung zur Altenpflegerin abgeschlossen. Aber das ist alles so lange her. Und wir haben ja auch alles beglaubigen lassen.“

Mein Gott, waren wir naiv  !!

Klar, gab es eine Beglaubigung. Aber der Notar hat seinerzeit nur die Echtheit eines Dokuments beurkundet, nicht den Inhalt. Aber in all den hektischen und aufregenden Tagen des Kaufs habe ich das einfach übersehen. Tja, ich war zu gutgläubig.

Und es war dann wie befürchtet. „Unsere Kathi“ war gar keine ausgebildete Pflegedienstleiterin. Pech für uns. Und die gute Kathi hat das auch gewußt. Als wir nämlich mitteilten, dass wir nun alle Unterlagen zusammen haben und diese der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen wollten, bat die Mitarbeiterin um ein Gespräch.

Und, was kam ?

Ja, die Kündigung. Die Begründung war recht einfallslos. Sie fühlte sich überfordert, könne nachts nicht mehr schlafen und der Arzt habe ihr dringend eine Auszeit empfohlen. Mit diesen Worten hat sie sich verabschiedet, die Schlüssel abgegeben, die Arbeitstasche abgegeben und wurde auch schon Minuten später von ihrem Mann abgeholt. Alles super geplant.

Jetzt hatten wir wieder nur einen PDL, aber leider einen sehr schwachen Mitarbeiter. Trotz all der Alltagsprobleme, des Ärgers und der Hindernisse fiel meinem Mann auf, dass dieser recht junge Mitarbeiter ein Auge auf eine neu eingestellte 20-jährige Altenpflegerin geworfen hatte. Ich wollte es zunächst gar nicht glauben. Aber es war dann auch für mich nicht mehr zu übersehen. Da kam ein neues Problem auf uns zu. Mein Mann hat ihn sich dann zu einem „Männergespräch“ zur Seite genommen und ihm in klaren und eindeutigen Sätzen erklärt, dass er sofort die Firma verlassen wird, wenn er mit einer ihm anvertrauten Mitarbeiterin ein Verhältnis anfangen sollte.

Man muss schon sagen, wir haben nichts ausgelassen.

Es nutzte alles nichts, jetzt waren die Verordnungen keine Baustelle mehr für mich, aber nun war die Einarbeitung in den Leistungskatalog und die Erstellung von Angeboten erforderlich. Meinen Fehler aus November/Dezember 2020 durfte ich nicht wiederholen. Was war geschehen: Rein wirtschaftlich betrachtet, war das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen für mich reichlich unattraktiv. Also habe ich kurz entschlossen ungefähr 20 Patienten gekündigt. Das war richtig blöd. Stattdessen hat dann unser neuer und leider unerfahrener Pflegedienstleiter stattdessen hauswirtschaftliche Leistungen verkauft.  Die Kompressionsstrümpfe brachten in der Stunde incl. Wegegeld immer noch 48 Euro. Nun leisteten wir Putzarbeiten für 24,70 Euro. Als Neuling merkt man das aber auch erst nach zwei Monaten. Wie schon berichtet, wir hätten uns einen fairen und verläßlichen Berater gewünscht.